Autor |
Nachricht |
annekaffeekanne
Threadersteller
Dabei seit: 21.11.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 14.09.2008 20:28
Titel Jobben neben der Ausbildung |
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Hallo liebe mediengestalter;-)
Ich habe vielleicht die Möglichkeit neben der Ausbildung bei einem Verlag auszuhelfen. Dabei würde es sich um kleine Aufträge handeln auf kleiner Honorarbasis.
Wäre das überhaupt möglich?
Ich meine, ist das rechtlich erlaubt oder könnte ich da Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber bekommen?
Wollte erstmal vorsichtig hier anfragen ob jemand damit Erfahrungen hat, bevor ich meinen Arbeitgeber frage...
Vielen Dank und ich hoffe jemand kann mir helfen...
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Airlebnis
Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst So 14.09.2008 20:41
Titel
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les dir mal deinen vertrag durch. da sollte was drüber drin stehen, wie das in deinem ausbildungsbetrieb geregelt wird.
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oojakoboo
Dabei seit: 28.08.2008
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 14.09.2008 22:26
Titel
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jop...
des darfst du...
du musst deinem arbeitgeber bzw. ausbilder davon in kenntnis setzen und der muss dem zustimmen...
am besten noch schriftlich...
er kann das aber auch von vorn herein untersagen...
wenn die schule und die ausbildung in deinem betrieb unter den arbeitszeiten und -leistung bei der nebentätigkeit leiden hat der chef das recht es dir zu verbieten dem nebenjob nach zu gehen...
ausserdem muss des auch der arbeitgeber der nebentätigkeit als teilzeit bzw. 400 euronen job anmelden...
wenn du pech hast wird alles zusammen gerechnet und sogar versteuert wenn du zb. als teilzeitkraft zuviel verdienst...
wenn du das schwarz machen kannst gut für dich...
sollte davon allerdings jemand wind bekommen und dich beim finanzamt/zoll anschwärzen wirds für alle beteidigten unangenehm...
ich hab auch wärend meiner ersten ausbildung zeitweise nebenher gearbeitet...
kommt halt drauf an was dein chef an erfahrung mit sowas gesammelt hat...
wenn andere vor dir schon böcke geschossen haben wirst du es da nicht einfach haben deinen ausbilder zu überzeugen...
Zuletzt bearbeitet von oojakoboo am So 14.09.2008 22:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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YasminH
Dabei seit: 26.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.09.2008 10:22
Titel
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Hi,
ich habe auch eine Ausbildung jetzt begonnen und mache meinen Nebenjob von vorher weiter...
Bei mir hat es keine Probleme gegeben, aber der Chef hat von vorne herein gesagt, dass es nicht für die "Konkurrenz" sein darf..sprich keine anderen gestalterischen Aufgaben...da könnte es bei deinem eigentlichen Arbeitgeber eben auch so sein und dann geht das im Verlag evtl nicht...
Aber generell spricht da nichts gegen...hauptsache deine Hauptarbeit leidet nicht drunter!
Grüße
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.09.2008 11:39
Titel
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Hallo,
nicht ganz unwichtig ist auch das Arbeitszeitschutzgesetz, welches die maximalen Arbeitszeiten regelt.
Nur als Info: mehr als 10 Stunden pro Tag sind NICHT erlaubt.
Und im Durchschnitt muss es bei 8 Stunden an Werktagen bleiben (Mo-Sa).
Zitat: | § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. |
Dies bedeutet aber auch, dass du max. Stunden pro Tag im Nebenjob arbeiten darfst, wenn du bereits 8 Stunden in deinem normalen Job gearbeitet hast.
Ferner greift auch das Urlaubsgesetz. Da Urlaub der Erholung dient, ist es z.B. verboten in seinem Urlaub einem Nebenjob nachzugehen.
Zitat: | § 8
Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. |
Alles in allem, ist es also nicht ganz so trivial.
LG Stefan
Zuletzt bearbeitet von S.Franke am Mo 15.09.2008 11:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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