mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 19:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Ich werde mir den Spaß erlauben... vom 18.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ich werde mir den Spaß erlauben...
Seite: 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 18.03.2005 18:49
Titel

Ich werde mir den Spaß erlauben...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

... an der Print-Prüfung Regulär teilzunehmen, und vorher zwischendurch noch schnell die NonPrint-Prüfung ablegen.

Zitat:

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen
Fällen (§ 40 BBiG)
(1) Der Auszubildende kann nach Anhörung des
Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf
seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung
zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies
rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer
nachweist, dass er mindestens das Zweifache
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschlagen
ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die
Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen
werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen
oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird,
dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.


Das sollte genügen, um zur Abschlussprüfung NonPrint im Winter zugelassen zu werden, meint ihr nicht? Und ich denke, es macht sich ganz gut beide Prüfungen abgelegt zu haben, hm? * Mmmh, lecker... *
 
JanG

Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.03.2005 20:28
Titel

Re: Ich werde mir den Spaß erlauben...

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

13pixelchen hat geschrieben:
... an der Print-Prüfung Regulär teilzunehmen, und vorher zwischendurch noch schnell die NonPrint-Prüfung ablegen.

Zitat:

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen
Fällen (§ 40 BBiG)
(1) Der Auszubildende kann nach Anhörung des
Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf
seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung
zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies
rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer
nachweist, dass er mindestens das Zweifache
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschlagen
ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die
Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen
werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen
oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird,
dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.


Das sollte genügen, um zur Abschlussprüfung NonPrint im Winter zugelassen zu werden, meint ihr nicht? Und ich denke, es macht sich ganz gut beide Prüfungen abgelegt zu haben, hm? * Mmmh, lecker... *


Du bist bestimmt auch "notengeil", oder?

Hab selbst nicht einen Zettel und daher kann ich nur sagen > Zettel ist unwichtig, wenn du weisst was du kannst. Einer sollte daher reichen. Könnte dir auch schnell passieren, das manche Cheffe denken, du bist nen "guter Allrounder", machts aber das was du sollst (laut Einstellung) nicht mit 100% Power. Hoffe du weisst wie ich das meine.

Naja... Zettel hin oder her, ich drück dir Daumen...

Peaze!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Fr 18.03.2005 20:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

schaffste eh net.
 
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 18.03.2005 20:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
schaffste eh net.


Tja, damit hat sich die Sache erledigt. *Schnief*







Jetzt muss ich. *ha ha*
'türlich schaff ich's -- ist nur die Frage, ob's auch geht und sinnvoll ist. Ich denke, es geht auf jeden Fall. Und ich meine, wenn ich mich mal irgendwo bewerbe, dann lege ich entweder beide dazu, wenn ich zwei Sehr gute Noten hab, und sonst eben nur meine Print-Prüfung, nicht wahr? Ich halte das nicht für gefährlich in Bezug auf "Allrounder", solange man natürlich nicht zwei mal ne 4 schreibt. Das wär dann ganz schön blöd.
 
Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Fr 18.03.2005 20:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also wenn du fragen hast, ne... *protz*
 
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 18.03.2005 21:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hm, ja, ok, wieso, hast du das gemacht?
 
myel

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 18.03.2005 21:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also ich durfte das nich....also 2 prüfungen...
  View user's profile Private Nachricht senden
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 18.03.2005 21:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja weiter! Das interessiert mich jetzt aber. Wieso? Mit welcher Begründung Au weia!
 
 
Ähnliche Themen Meine erste Bewerbung - wer hat Spaß am korrigieren?;)
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.