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Autor |
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 18:49
Titel Ich werde mir den Spaß erlauben... |
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... an der Print-Prüfung Regulär teilzunehmen, und vorher zwischendurch noch schnell die NonPrint-Prüfung ablegen.
Zitat: |
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen
Fällen (§ 40 BBiG)
(1) Der Auszubildende kann nach Anhörung des
Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf
seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung
zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies
rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer
nachweist, dass er mindestens das Zweifache
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschlagen
ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die
Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen
werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen
oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird,
dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.
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Das sollte genügen, um zur Abschlussprüfung NonPrint im Winter zugelassen zu werden, meint ihr nicht? Und ich denke, es macht sich ganz gut beide Prüfungen abgelegt zu haben, hm?
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.03.2005 20:28
Titel Re: Ich werde mir den Spaß erlauben... |
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13pixelchen hat geschrieben: | ... an der Print-Prüfung Regulär teilzunehmen, und vorher zwischendurch noch schnell die NonPrint-Prüfung ablegen.
Zitat: |
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen
Fällen (§ 40 BBiG)
(1) Der Auszubildende kann nach Anhörung des
Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf
seiner Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung
zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies
rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer
nachweist, dass er mindestens das Zweifache
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschlagen
ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die
Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen
werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen
oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird,
dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung
rechtfertigen.
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Das sollte genügen, um zur Abschlussprüfung NonPrint im Winter zugelassen zu werden, meint ihr nicht? Und ich denke, es macht sich ganz gut beide Prüfungen abgelegt zu haben, hm? |
Du bist bestimmt auch "notengeil", oder?
Hab selbst nicht einen Zettel und daher kann ich nur sagen > Zettel ist unwichtig, wenn du weisst was du kannst. Einer sollte daher reichen. Könnte dir auch schnell passieren, das manche Cheffe denken, du bist nen "guter Allrounder", machts aber das was du sollst (laut Einstellung) nicht mit 100% Power. Hoffe du weisst wie ich das meine.
Naja... Zettel hin oder her, ich drück dir Daumen...
Peaze!
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Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 20:38
Titel
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schaffste eh net.
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 20:43
Titel
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Tja, damit hat sich die Sache erledigt.
Jetzt muss ich.
'türlich schaff ich's -- ist nur die Frage, ob's auch geht und sinnvoll ist. Ich denke, es geht auf jeden Fall. Und ich meine, wenn ich mich mal irgendwo bewerbe, dann lege ich entweder beide dazu, wenn ich zwei Sehr gute Noten hab, und sonst eben nur meine Print-Prüfung, nicht wahr? Ich halte das nicht für gefährlich in Bezug auf "Allrounder", solange man natürlich nicht zwei mal ne 4 schreibt. Das wär dann ganz schön blöd.
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Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 20:50
Titel
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also wenn du fragen hast, ne... *protz*
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 21:12
Titel
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Hm, ja, ok, wieso, hast du das gemacht?
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myel
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.03.2005 21:17
Titel
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also ich durfte das nich....also 2 prüfungen...
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 18.03.2005 21:39
Titel
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Ja weiter! Das interessiert mich jetzt aber. Wieso? Mit welcher Begründung
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