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HisDudeness
Threadersteller
Dabei seit: 23.11.2009
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Verfasst Di 08.12.2009 23:30
Titel GTA Ausbildung: Vertrag unterschrieben - Rücktritt? |
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Ich habe nun einen Platz an einem Berufskolleg sicher, wo ich die GTA (Gestaltungstechnischer Assistent)-Ausbildung ab 09/2010 absolvieren kann.
Nun habe ich die Verträge zum Unterschreiben hier, und in der "Mitgliedsvereinbarung" heißt es:
Zitat: | Rücktrittsrecht und Kündigung
Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Mitgliedschaft am TT.MM.JJJJ möglich. |
Was wäre nun, wenn ich diese Vereinbarung unterschreibe und hinschicke, aber mich dann nach mehr als 14 Tagen, aber noch lange vor Beginn der Mitgliedschaft doch noch entschließe, eine andere Ausbildung zu beginnen?
Was genau hat der Paragraph in der Vereinbarung dann zu sagen? Kann ich dann noch zurücktreten o.ä.? Die Mitgliedschaft kündigen kann ich ja noch nicht, weil sie ja noch gar nicht angefangen hat.
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DesignKater
Dabei seit: 26.06.2007
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Verfasst Mi 09.12.2009 12:33
Titel
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Verstehst du was dort steht? Da steht, dass du maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt du noch vom Vertrag zurücktreten kannst.
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HisDudeness
Threadersteller
Dabei seit: 23.11.2009
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Verfasst Mi 09.12.2009 22:35
Titel
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DesignKater hat geschrieben: | Verstehst du was dort steht? Da steht, dass du maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt du noch vom Vertrag zurücktreten kannst. |
ja klar, nur warum steht dann da Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss ... möglich. | wenn ich maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt, noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Satz doch seltsam formuliert?
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.12.2009 22:57
Titel
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Heißt glaube ich wenn Du das Ding heute unterschreibst... es aber schon in 3 Wochen in die Mitgliedschaft geht haste nur 7 Tage!!!
Sicher bin ich mir net bin nur drübergeflogen
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.12.2009 23:35
Titel
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Also sozusagen maximal bis 14 Tage danach aber jedoch spätestens 14 Tage davor!
Beispiel: Du unterschreibst 20 Tage vor Beginn, dann hast Du nur noch 6 Tage bis zum Rücktritt, da in 6 Tagen die 14 Tage vor Beginn anfangen in denen Du nicht zurücktreten kannst! Wenn Du noch 30 Tage bis zum Beginn hast dann hast Du die vollen 14 Tage nach Unterzeichnung.
Is was verwirrend aber verstehts einer?
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.12.2009 00:28
Titel
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HisDudeness hat geschrieben: | DesignKater hat geschrieben: | Verstehst du was dort steht? Da steht, dass du maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt du noch vom Vertrag zurücktreten kannst. |
ja klar, nur warum steht dann da Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss ... möglich. | wenn ich maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt, noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Satz doch seltsam formuliert? |
ganz easy...
meldest du dich sagen wir mal 12 wochen vor beginn der ausbildung an kannst du noch 2 wochen vor beginn kündigen...
meldest du dich jedoch 7 tage vor ausbildungsbeginn an, kannst du nicht mehr zurücktreten denn es heisst zwar bis zu 14 tagen nach abschluss jedoch spätestens 14 tage vor beginn... und dies wäre in diesem letzten fall eben nicht mehr gegeben da zwischen vertragsabschluss und ausbildungsbeginn keine 14 tage mehr vorhanden sind...
eine ganz logische auschlussklausel...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Do 10.12.2009 00:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.12.2009 00:49
Titel
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designzicke hat geschrieben: | HisDudeness hat geschrieben: | DesignKater hat geschrieben: | Verstehst du was dort steht? Da steht, dass du maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt du noch vom Vertrag zurücktreten kannst. |
ja klar, nur warum steht dann da Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss ... möglich. | wenn ich maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt, noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Satz doch seltsam formuliert? |
ganz easy...
meldest du dich sagen wir mal 12 wochen vor beginn der ausbildung an kannst du noch 2 wochen vor (nach Unterzeichnung wäre glaub ich richtig) beginn kündigen...
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Is was verwirred stimmt aber nur das passt nicht:
Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Mitgliedschaft am TT.MM.JJJJ möglich. |
Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Do 10.12.2009 00:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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HisDudeness
Threadersteller
Dabei seit: 23.11.2009
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Alter: -
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Verfasst Do 10.12.2009 02:35
Titel
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Silvergecko hat geschrieben: | designzicke hat geschrieben: | HisDudeness hat geschrieben: | DesignKater hat geschrieben: | Verstehst du was dort steht? Da steht, dass du maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt du noch vom Vertrag zurücktreten kannst. |
ja klar, nur warum steht dann da Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss ... möglich. | wenn ich maximal 14 Tage bevor die Ausbildung beginnt, noch vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Satz doch seltsam formuliert? |
ganz easy...
meldest du dich sagen wir mal 12 wochen vor beginn der ausbildung an kannst du noch 2 wochen vor (nach Unterzeichnung wäre glaub ich richtig) beginn kündigen...
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Is was verwirred stimmt aber nur das passt nicht:
Zitat: | Ein Rücktritt von dieser Vereinbarung ist bis zu 14 Tage nach ihrem Abschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor dem geplanten Beginn der Mitgliedschaft am TT.MM.JJJJ möglich. |
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genau, das verwirrt mich halt auch ...
Silvergecko hat geschrieben: | Heißt glaube ich wenn Du das Ding heute unterschreibst... es aber schon in 3 Wochen in die Mitgliedschaft geht haste nur 7 Tage!!!
Sicher bin ich mir net bin nur drübergeflogen |
genau das dachte ich auch, als ich das gelesen habe. ...
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