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Thema: GTA ausbildung und BAföG? Das einkommen des Vaters? vom 10.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> GTA ausbildung und BAföG? Das einkommen des Vaters?
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Lpgirl
Threadersteller

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Verfasst Do 10.05.2007 22:57
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GTA ausbildung und BAföG? Das einkommen des Vaters?

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Hab eine ganz kurtze frag !
Undzwar fange ich ab August meine Ausbildung zur GTA an .
Wollte jetzt BAföG beantragen da es auch zimlich kostspielig ist
sprich
Spigelreflexcamera kaufen
Viel Literatur etc.

Wie schaut das den jetzt genau aus also meine Eltern sind geschieden und mein Dad (mit dem ich auch seit 3 jahren kein Kontakt mehr habe) zahlt auch kein unterhalt für mich.
Ich wohne noch bei meiner Mum . Und sie verdient auch nicht grad viel !

Hab auch noch 1kleine Schwester !
Wird das alles in Betracht gezogen ?

Wird beim Amt dan auch das einkommen meines Vaters berechnet oder nur das meiner Mutter?

Und wenn das Einkommen meines Vaters berechnet wird muss ICH ihn dan dazu auffordern dem Amt seinen Lohn den er bekommt einsicht zu gewehren oder macht das Amt das dan ?

Könnte er sich auch weigern ,einsicht zu gewehren ?!

Würde mich über antworten freuen !
LG
Lp*girl
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lem

Dabei seit: 09.01.2007
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Verfasst Fr 11.05.2007 10:28
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Meines Wissens nach wird es miteinbezogen in die Berechnung, es sei denn, du wüsstest seinen Aufenthaltsort nicht und könntest diesen auch nur unter erschwerten Bedingungen herausfinden:

VI. Elternunabhängige Förderung gem. § 11 Abs. 2a BAföG

Nach dieser Bestimmung bleiben Einkommen und Vermögen der Eltern ferner außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

Unbekannt ist der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils dann, wenn der Auszubildende und das Amt für Ausbildungsförderung ihn nicht kennen und auch trotz gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sind, ihn zu ermitteln (vgl. Tz. 11.2a.1 BAföGVwV).

Die 2. Alternative dieser Bestimmung meint nur Fälle, in denen sich Eltern - seien es Auslandsdeutsche oder Ausländer - im Ausland aufhalten und diese aus zwingenden rechtlichen Gründen Zahlungen nicht erbringen können oder sich durch Unterhaltszahlungen an den Auszubildenden aus ihrem Heimatland dort der Gefahr von Verfolgungsmaßnahmen aussetzen könnten (vgl. Tz 11.2a.3 BAföGVwV).


Falls es nur an der Kommunikations mangelt, würde ich mich an deiner Stelle mit einem Berater vom Amt zusammensetzen, deine Situation schildern und evetuell kann dieser ja als Vermittler fungieren.

Was das Studium an Randkosten hat, interessiert das Bafög-Amt aber nicht (die erwähnte Kamera). Studiengebühren können miteinbezogen werden, Zusatzkosten glaube ich nicht. Jedenfalls wurde bei meinem Antrag die monatlichen Nebenkosten für Material (100-120 Euro) nicht in die Rechnung mitaufgenommen, die monatlichen Studiengebühren aber schon.

Da sich die Regelungen aber inzwischen auch geändert haben könnten (ist bei mir schon 2,5 Jahre her) würd ich sagen: Setz dich am Besten mit nem Berater zusammen *zwinker*
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M_a_x

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Verfasst Fr 11.05.2007 10:46
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Wenn Dein Vater unterhaltspflichtig ist, fliesst das natürlich in die Berechnung mit ein, es sei denn, Du wirst elternunabhängig gefördert.
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lem

Dabei seit: 09.01.2007
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Verfasst Fr 11.05.2007 11:18
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Vollkommen Elternunabhägig wird sie wohl nicht gefördert werden, da müsste sie schon 30 sein oder mindestens 5 Jahre vor Beginn der Ausbildung (gezählt werden nur die Jahre ab 18 ) erwerbstätig gewesen sein etc. Mit Ausnahme von eben den "verschollenen" Eltern.

Ihr Vater müsste zudem auch bestätigen, das er keinen Unterhalt zahlt - das musste ich damals auch von meinem bestätigen lassen (ist auch so ein notorischer Unterhaltsverweigerer) - und diese Bestätigung dem Bafög Antrag hinzufügen.


Zuletzt bearbeitet von lem am Fr 11.05.2007 11:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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wipeout

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Verfasst Fr 11.05.2007 12:28
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erstmal: http://www.bafoeg.bmbf.de/

bei meiner gta ausbildung war das so, dass ich und mein bruder jeweils 168 € bekommen haben. der höchstsatz des schülerbafög beträgt 192 €. was man bekommt hängt u.a. vom einkommen der eltern ab. alles was für die bewilligung des bafög wichtig ist muss ja eh auf dem antrag ausgefüllt werden. spezielle fragen klärst du (wie schon gesagt wurde) am besten mit einem berater ab.

was ich merkwürdig finde, dass du dir eine spiegelreflexkamera zulegen musst?!
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Lpgirl
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
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Verfasst Mi 16.05.2007 23:08
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M_a_x hat geschrieben:
Wenn Dein Vater unterhaltspflichtig ist, fliesst das natürlich in die Berechnung mit ein, es sei denn, Du wirst elternunabhängig gefördert.


Nein mein Vater Zahlt kein Unterhalt mehr (weil er angeblich zu wenig verdeint und eine 4 Zimmer wohnung mit seiner neuen Frau bezogen hat ! Und dies vom Judnegamt in die Berechnung mit einbezogen worden ist aber nicht das seine Frau auch Arbeiten geht ! Also warauf ich hinauswill , es kann sein das er sich deswegen weigern würde sein Lohnabrechnungen zur einsicht freizugeben. Da er angst haben könnte das er den Unterhalt nachzahlen müsste )

Zitat:
was ich merkwürdig finde, dass du dir eine spiegelreflexkamera zulegen musst?!

Das ist auf der Richard-Riemerschmidt ganz normal da man Fotografie als Fach hat .

Zitat:
Was das Studium an Randkosten hat, interessiert das Bafög-Amt aber nicht (die erwähnte Kamera). Studiengebühren können miteinbezogen werden, Zusatzkosten glaube ich nicht. Jedenfalls wurde bei meinem Antrag die monatlichen Nebenkosten für Material (100-120 Euro) nicht in die Rechnung mitaufgenommen, die monatlichen Studiengebühren aber schon

Es ist eine Schulischeausbildung.
Ich mein auch wenn ich nur 100€ bekommen würde wäre das völlig ok da kann ich mir schon Material für die Schule von kaufen .
Da ein Freund von mir dort nun seine Ausbildungabgeschlossen hat und mir gesagt hat das man sich sehr viel Literatur anschaffen muss die auch nicht grad billig ist .
Hatte da mit ihm auch über Bafög geredet aber er sagt mir immer wieder das er sich nicht daran erinnern kann wie das war bei im * Ich bin müde... * (und das ist nur 3 Jahre her )
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lem

Dabei seit: 09.01.2007
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Verfasst Do 17.05.2007 19:33
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Lpgirl hat geschrieben:

Es ist eine Schulischeausbildung.


Nicht nur Unis erheben "Studien"gebühren *zwinker* Meine Uni war auch erst eine "Schule", bis im zweiten Jahr die staatliche Anerkennung kam, aus Bachelor Diplom und aus Monatsgebühren die (monatlichen) Studiengebühren wurden. Trotzdem hatten die beim Bafög-Amt nur die reelen, nicht die zusätzlichen, nicht vertraglich festgelegten Ausgaben in ihre Rechnung aufgenommen.

Zur Literatur: Das meiste würde ich über öffentliche Bibliotheken beziehen und kopieren bzw. scannen. Du sparst dir so eine Menge *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von lem am Do 17.05.2007 19:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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bambam42

Dabei seit: 10.04.2007
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Verfasst Do 17.05.2007 20:29
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das einkommen von beiden elternteilen wird mit angerechnet

du bekommst für beide elternteile einen antrag, deine mutter wird ihn ja sicher schnell ausfüllen

deinem vater musst das zuschicken, mit bitte um ausfüllen und zurücksendung (entweder an dich oder ans bafögamt)

wenn er es nicht zurückschickt, dann red mit den leuten vom bafögamt, bei meiner großen waren die sehr zugänglich und hilfsbereit, als ihr vater sich ewig nicht meldete
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