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Thema: Gewerbeschein neben Ausbildung -> Betrieb fragen? vom 03.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Gewerbeschein neben Ausbildung -> Betrieb fragen?
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Cray
Threadersteller

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Verfasst Sa 03.04.2004 14:43
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Gewerbeschein neben Ausbildung -> Betrieb fragen?

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Ich plane eine kleine Nebentätigkeit, für die ich einen Gewerbeschein benötige. Es ist keine Konkurenz zu dem Geschäftsfeld meines Ausbildungsbetriebes.

Muss ich für eine Gewerbeschein meinen Ausbildungsbetrieb fragen, darf ich überhaupt einen Gewerbeschein beantragen?

Wie wäre es mit den Steuren, die ich bei der Nebentätigkeit zahlen müsste, bekommt der Betrieb das mit?

Danke schonmal für eure Hilfe Lächel


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 12.04.2006 10:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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EIP-Design

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Verfasst Sa 03.04.2004 16:38
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Hi,

natürlich musst du fragen. Du müsstest auch fragen wenn du "nur" nebenher jobst. Und wenn dir dein Chef kein Nebenerwerb genämigt hast du pech. Wenn du es trotzdem machst ist das ein Kündigungsgrund.

So long..
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layla

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Verfasst Sa 03.04.2004 17:47
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Du musst deinen Chef aufjedenfall fragen auch wenn du sagen wir nur am samstag im supermarkt regale einräumst und das garnix mit deiner ausbildung zu tun hat.
es kommt dann drauf an wieviel du nebenbei verdienst dann musst du abgaben an die finanz zahlen und wegen sozialversicherung weiß ich net so genau.
wollts zuerst auch machen aber ich denke mein chef sagt nein und deswegen lass ich es lieber.
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Phoeni

Dabei seit: 10.08.2005
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Verfasst Mi 10.08.2005 14:42
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Moin zusammen Grins
Auch wenn das Thema urig alt ist, bin grad zufällig drüber gestoßen, will ich doch was zu sagen.
Der Chef respektive die Ausbildungsfirma müssen zwar unterrichtet werden, dass eine Nebentätigkeit besteht/angestrebt wird, jedoch kann diese nicht grundlegend verboten werden.
Eine Nebentätigkeit zu einem normalen Beruf darf nur untersagt werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Haupttätigkeit darunter leidet. (z.B. wenn es nicht mehr gewährleistet wäre, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich festgelegte Arbeitszeiten nicht mehr einhalten kann oder durch Nachtarbeit am Schreibtisch einschläft)

Zu den Steuern: Solange diese Nebentätigkeit auf 400Euro Basis läuft, also eine mindere Erwerbstätigkeit darstellt, muss man gar nix zahlen. Der Arbeitgeber des Nebenjobs muss sämtliche Formalitäten mittlerweile erledigen, man selbst hat nichts zu tun mit dem Finanzamt oder dergleichen deswegen.
Liegen die Einkünfte höher, müssen diese über eine zweite Steuerkarte laufen. Im Regelfall ist das Steuerklasse 6, heißt viele Abzüge, wenig Netto, von daher lohnt sich ein steuerpflichtiger Nebenjob eigentlich erst, wenn man locker nen tausender brutto macht.

Zum Gewerbeschein:
Im Regelfall sollten hierfür die gleichen Regelungen gelten, solange es sich um ein Gewerbe handelt, welches nicht mit der Ausbildungsfirma/dem Arbeitgeber konkuriert und damit auch keine Gefahr gegeben ist, dass firmeninterne Informationen zum Eigennutz missbraucht werden.
Ich kann mich hier aber auch ein wenig täuschen, zumindest sind mir keine anderen Regelungen bekannt.

Grüße
Phoeni
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 10.08.2005 14:50
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Phoeni hat geschrieben:

Eine Nebentätigkeit zu einem normalen Beruf darf nur untersagt werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass die Haupttätigkeit darunter leidet. (z.B. wenn es nicht mehr gewährleistet wäre, dass der Arbeitnehmer seine vertraglich festgelegte Arbeitszeiten nicht mehr einhalten kann oder durch Nachtarbeit am Schreibtisch einschläft)


und nicht zu vergessen - wenn man bei der Konkurrenz anheuert oder gar selber welche macht - auch das kann ein Arbeitgeber untersagen
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Phoeni

Dabei seit: 10.08.2005
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Verfasst Do 11.08.2005 10:56
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Richtig, hab ich nur unter Gewerbeschein erwähnt, aber bei ner Nebentätigkeit bei der Konkurrenz kanns auch Ärger geben *ha ha*
Was man vielleicht bei all dem Rechtskram an Rechten für einen nicht vergessen sollte: Auch wenn es grundsätzlich erlaubt ist, stellt sich immer die Frage, inwieweit man sich den Unmut seines Chefs auf sich zieht. Vorallem wenn die Noten etc... nicht so stimmen seiner Meinung nach, darf man sich das bei jeder Gelegenheit anhören * Ich will nix hören... *
Letztenendes muss das eh jeder für sich entscheiden, stellt sich halt die Frage, wie stark man von nem Nebenjob abhängig wäre/ist. Wenn ich an eine Bekannte denk, die zog für ihre Ausbildung von Brandenburg nach Stuttgart und bis sie endlich wusste, welche Fördergelder etc... sie bekommen kann, war es fast schon nicht mit anzusehen wie es um ihre finanzielle Lage stand. Sie hätte wohl ihre Seele verkauft fürn Nebenjob, was jedoch wegen ihrer teils böse langen Arbeitszeiten kaum möglich war...
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Glitzi

Dabei seit: 30.09.2005
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Verfasst Fr 30.09.2005 12:17
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Hi, ich hab auch mal ne Frage zu dem Thema. Zwar gehts bei mir nich um zusätzliche Kohle, aber ich hab mich dieses Jahr für Druck- und Medientechnik an der FH eingeschrieben und bin jetzt nachgerückt. Hab noch bis Mai meine Ausbildung und wollte mich dann dem Studium widmen, heisst: Studium lassen, bis ich Zeit hab, aber einschreiben um den Platz sicher zu haben, weil heiss begehrt.
Jetzt is meine Frage, ob ich da meinen Cheffe auch fragen muss, oder ob das völlig egal is, weil ich verdien ja nix nebenher.
Schonmal Danke.
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way2hot

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Verfasst Fr 30.09.2005 12:35
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Kannst deinen Chef ja mal darüber informieren, aber er hat ja wohl am wenisgten damit am Hut, wenn du dich nebenher noch an der FH einschreibst und nicht hingehst. Wenn du jetzt wirklich noch ein Abendstudium machen würdest beispielsweise, könnte es Stress geben, allerdings dann wohl auch nur, wenn du dadurch dann mrogens total verpennt am Tisch rumlungerst oder in der Schule absackst.
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