Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Do 05.04.2007 14:27
Titel
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marta hansen hat geschrieben: | genau, wenn du keinen vertrag unterschreibst bist du nach deiner ausbildung automatisch arbeitslos. dein letzter arbeitstag dürfte der sein, an dem du dein zeugniss von der ihk zugeschickt bekommst und es bei deinem arbeitgeben vorlegst.
wann die zeugnisse rausgeschcikt werden ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich. da würd ich einfach mal bei der ihk anrufen, die können dir einen ungefähren termin sagen. |
Das mit den Zeugnissen ist falsch. Es gilt bereits dieser Vorabwisch (Vorlaeufige Pruefungsergebnisse oder so was) der IHK auf dem angekreuzt ist
[X] Bestanden
Denn die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlusspruefung.
Steht hier aber auch schon zich mal im Forum
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 05.04.2007 14:29, insgesamt 2-mal bearbeitet
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