Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
foo
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 19.07.2005 10:34
Titel Geld zusätzlich zum Lohn?! |
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Moin!
Ich fange am 1.8. meine Ausbildung als Mediengestalter Print an.
Meine Frage nun, ob ich zu meinen 450 EU im ersten Lehrjahr (550 EU im 2. / 600 EU im 3.) noch etwas dazu beantragen kann vom Staat.
Zu mir:
- wohn noch zu Hause
- bin 22
- nicht verheiratet
- keine Kinder
Ist da noch irgendwas zu holen, oder eher nicht? Soweit ich mich informiert habe, fällt mit meinen Angaben BAB z.B. flach. Aber vielleicht weiss ja wer noch was anderes.
THX,
foo
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.07.2005 10:41
Titel
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wieso fällt bab flach? nicht die erste ausbildung?
ansonsten denk ich is nemmer viel zu holen - höchstens noch bei deinem arbeitgeber (fahrtgeld o.ä.)...
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.07.2005 10:47
Titel
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BAB kriegst du glaub ich nur unter besonderen Umständen. Eine Azubine bei uns
kriegt das auch nur, weil sie nen eigenen Haushalt führt und über 2 h von ihren
Eltern entfernt wohnt. Irgendsowas. Denk ich also nicht, dass du kriegst.
Überhaupt: wozu willst du noch irgendwo vom Staat Geld abzapfen, wenn du noch
bei deinen Eltern wohnst? Sorry, aber find ich schei*e. Genau wegen solchen
Leuten haben es andere, die die Unterstützung wirklich brauchen, teilweise
richtig schwer, weil jeder Idiot denkt, er könnte vom Staat schmarotzen.
Find ich nicht in Ordnung.
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foo
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 19.07.2005 10:48
Titel
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Doch, ist die erste Ausbildung!
Hab das hier zu BAB gefunden:
- Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
- Du musst einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte, betriebliche Ausbildung vorweisen können.
- Ausländische Antragssteller können nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
- BAB erhältst du lediglich, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
- Außerdem dürfen dir die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
- Auf diesen Bedarf wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung dein eigenes Einkommen, das deiner Eltern oder deines Ehegatten angerechnet, soweit das jeweilige Einkommen bestimmte Freibeträge übersteigt.
Und da zerreisst es mich ja, da ich ja noch zu Hause wohne! Oder nicht?!
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emil2.0
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 19.07.2005 10:55
Titel
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für was willste denn noch mehr kohle du wohnst doch noch zuhause
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Naranji
Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.07.2005 10:55
Titel
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foo hat geschrieben: | Und da zerreisst es mich ja, da ich ja noch zu Hause wohne! Oder nicht?! |
Warum? Was ist dein Problem? Such dir doch nen Nebenjob!
Andere müssen mit 450,- Euro schauen wie sie sich über Wasser halten,
eben weil sie nen eigenen Haushalt führen, etc.
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rasendeporterin
Dabei seit: 21.10.2003
Ort: köln
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.07.2005 11:05
Titel
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hallooooo!!!
ich hab im ersten lehrjahr nich mal 350 euro auf die kralle gekriegt, musste aber jeden tag zwei stunden autofahren.
sprich: die kohle war schon allein für auto & benzin flöten gegangen.
beschwer dich nich und steck die zeit lieber in die arbeit.
schnorrer
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maykatze
Dabei seit: 28.04.2005
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.07.2005 10:47
Titel
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hallo,
ich kann eure meinung voll teilen, ich hab 450 euro und muß eine wohnung zahlen!!!
ich bekomm weder bab, noch wohngeld, noch fahrtkosten, nichts weiter!
was nicht leicht ist, aber genau wegen solchen leuten wie foo bekommen socleh leute wie ich keine kohle!
zu dir foo, wieso kommst du mit 450 euro und zuhause wohnen nicht aus? wozu brauchst du noch mehr geld?
LG Maykatze
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