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Mätti
Threadersteller
Dabei seit: 28.11.2012
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Verfasst Mi 28.11.2012 19:10
Titel Gehaltsvorstellungen für Ausbildungsbewerbung |
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Guten Abend,
ich bin gerade dabei meine Bewerbung fertig zu stellen, habe aber das Problem, dass auf der Website
des Unternehmens eine Gehaltsvorstellung gefordert wird. Jetzt habe ich mal in anderen Threads geguckt
wieviel die anderen so im ersten Lehrjahr bekommen und hab da wirklich unterschiedliche Zahlen gelesen. (von 200 bis 800 alles dabei) Da man ja mit der Gehaltsvorstellung sich persönlich auch etwas einschätzt ist es ja wichtig sich nicht unter bzw über dem Wert dazustellen. Ich habe mit jetzt gedacht 400€ in die Bewerbung zu schreiben da es so ziemlich der Mittelwert ist, aber sicher bin ich mir immernochnicht.
Vielleicht könnt ihr was dazu sagen, ob das jetzt zuviel oder zuwenig ist.
joa.
grüße Mätti
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Benutzer 116623
Account gelöscht
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.01.2013 07:35
Titel
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Wo ich das hier lese und "tiefstapeln" höre, mal eine erweiterte Frage an die andern Ausbilder hier:
Gibt es irgendwen hier, der mit einem Bewerber um eine AUSBILDUNGSSTELLE das Gehalt verhandelt?
Bei uns zumindest bekommen alle Azubis das gleiche Gehalt, allein schon aus Fairnessgründen. Jetzt mag sicher wieder irgendwer schreien "Ja aber wenn einer mehr kann als der andere blablabla", aber trotz allem reden wir hier ja von der Ausbildung.
@Threadersteller: Ich würde an deiner Stelle einfach schreiben "Branchenübliche Ausbildungsvergütung". Und auch hier werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jetzt ein paar Leute hier melden, und berichten, wie wenig sie damals bekommen haben und das "Branchenüblich" ja viel zu wenig ist blablabla. Aber wie bereits erwähnt: Meiner Meinung nach ist die Ausbildungsvergütung nichts, wo man "pokert" oder "stapelt". Und je nachdem wo du wohnst, spricht die IHK da eh noch ein Wörtchen mit. So hat z.B. die IHK Duisburg einen Mindestbetrag den man einhalten MUSS, da sonst der Vertrag abgelehnt wird. Die IHK Essen eine Stadt weiter hat/hatte sowas nicht.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 68
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.01.2013 08:12
Titel
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Als Orientierung gibt da auch noch Tarifverträge, an die sich aber sowieso nur Betriebe halten, bei denen der Betriebsrat (wenn es diesen gibt) auf die Einhaltung der Tarifvertragsregelungen achtet ...
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Wir hatten hier letztlich (max. zwei Wochen her) in der Jobbörse ein Ausbildungsplatz-Angebot von einer Agentur, die Voraussetzungen in dieses Angebot geschrieben haben, die ein ausgebildeter MG nicht immer und schon gar nicht immer alle erfüllt. Da hatte ich den Eindruck, dass die einen Ausbilder zum Azubi-Gehalt statt eines Auszubildenden suchen, der ihnen dann endlich die Funktionen der Standard-Softwares erklärt ...
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Ansonsten möchte ich mich den Ausführungen meines geschätzten Vorreders vorbehaltlos und vollinhaltlich anschließen ...
BTW: Guten Morgen Jens
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NaMaMe
Dabei seit: 26.09.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.01.2013 08:12
Titel
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phihochzwei hat geschrieben: | Wo ich das hier lese und "tiefstapeln" höre, mal eine erweiterte Frage an die andern Ausbilder hier:
Gibt es irgendwen hier, der mit einem Bewerber um eine AUSBILDUNGSSTELLE das Gehalt verhandelt?
Bei uns zumindest bekommen alle Azubis das gleiche Gehalt, allein schon aus Fairnessgründen. Jetzt mag sicher wieder irgendwer schreien "Ja aber wenn einer mehr kann als der andere blablabla", aber trotz allem reden wir hier ja von der Ausbildung.
@Threadersteller: Ich würde an deiner Stelle einfach schreiben "Branchenübliche Ausbildungsvergütung". Und auch hier werden sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jetzt ein paar Leute hier melden, und berichten, wie wenig sie damals bekommen haben und das "Branchenüblich" ja viel zu wenig ist blablabla. Aber wie bereits erwähnt: Meiner Meinung nach ist die Ausbildungsvergütung nichts, wo man "pokert" oder "stapelt". Und je nachdem wo du wohnst, spricht die IHK da eh noch ein Wörtchen mit. So hat z.B. die IHK Duisburg einen Mindestbetrag den man einhalten MUSS, da sonst der Vertrag abgelehnt wird. Die IHK Essen eine Stadt weiter hat/hatte sowas nicht. |
seh ich ähnlich. Unser Betrieb hält sich auch an die Empfehlungen der IHK. Ich finde das auch gut. Es gibt eben doch den ein oder anderen Unterschied zwischen festanstellung und Ausbildung.
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.01.2013 09:34
Titel
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Frank Münschke hat geschrieben: |
BTW: Guten Morgen Jens |
Guten Morgen Frank
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