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xyclope
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:18
Titel
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Drücke Dir die Daumen - wenns aber nicht klappt hast du nur Vorteile:
- Geld gespart
- einen Ausbildungsplatz um den Dich viele beneiden
- guten Start/Eindruck bei den Lehrern
Der Urlaub läuft Dir nicht weg ist nur verschoben...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:18
Titel
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Mal in aller Deutlichkeit: Dein chef hat da zumindest nix zu bestimmen. Der kann dir evtl. nen väterlichen Rat geben, aber mehr nicht. Und auch wenn du nicht mehr schulpflichtig bist: Du hast dich angemeldet und damit gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen auch.
Wenn du also was verhandeln möchtest, dann musst du das mit der Schule machen. Versuch doch mal rauszufinden, was Fehlen für Konsequenzen hätte.
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mrphcr
Dabei seit: 13.07.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:21
Titel
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stimmt nicht ganz. der chef hat schon ein wörtchen mitzureden denn berufsschulzeit ist immernoch bezahlte arbeitszeit.
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Bea1304
Dabei seit: 22.08.2006
Ort: Nähe Heilbronn
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:24
Titel
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hi
ich hab ein jahr als reiseverkehrskauffrau hinter mir. und ich hab das so gelernt, falls du den urlaub stornieren möchtest (kommt drauf an wie viele tage vor dem urlaubsbeginn) musst du eine bestimmte %-Summe trotzdem zahlen das geht hin bis zu 100% wenn du die Reise nicht antrittst. Wieviel das genau ist steht hinten in den Katalogen.
Mein Rat: Falls du nicht auf die Reise gehen kannst, verkaufe sie weiter, ansonsten wenn dein chef nichts dagegen hat: VIEL SPASS!!!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:25
Titel
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mrphcr hat geschrieben: | stimmt nicht ganz. der chef hat schon ein wörtchen mitzureden denn berufsschulzeit ist immernoch bezahlte arbeitszeit. |
Nein. Der Arbeitgeber hat einen Azubi für die Berufsschue frei zu stellen. Sprich, zu dieser Zeit ist der "Arbeitgeber" die Berufsschule. Der Chef hat also keinerlei Befugnis, zu entscheiden, dass du nicht gehen brauchst oder so.
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mrphcr
Dabei seit: 13.07.2006
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:28
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | mrphcr hat geschrieben: | stimmt nicht ganz. der chef hat schon ein wörtchen mitzureden denn berufsschulzeit ist immernoch bezahlte arbeitszeit. |
Nein. Der Arbeitgeber hat einen Azubi für die Berufsschue frei zu stellen. Sprich, zu dieser Zeit ist der "Arbeitgeber" die Berufsschule. Der Chef hat also keinerlei Befugnis, zu entscheiden, dass du nicht gehen brauchst oder so. |
befugnis nicht, aber sicher nen hals.
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Bea1304
Dabei seit: 22.08.2006
Ort: Nähe Heilbronn
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 15:50
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zwickmühle
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Falzbeil
Dabei seit: 16.02.2004
Ort: Schäl sick for life!
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.08.2006 16:21
Titel
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wenn dein chef dir was schreibt das du aus betrieblichen gründen dringend gebraucht wirst reicht das den berufsschulen meist. in köln war das zumindest so.
hab ich nicht nur einmal gehabt.
auch für urlaub
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