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Thema: Fragen zum Ausbilderschein vom 12.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Fragen zum Ausbilderschein
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Benutzer 45412
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Ort: -

Verfasst Fr 12.03.2010 15:02
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Fragen zum Ausbilderschein

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Hallo!
Meine Firma hat mich gefragt, ob ich nicht einen Ausbilderschein machen möchte, damit sie wieder Azubis einstellen können. (Der letzte Ausbilder hier, also meiner *zwinker* arbeitet hier nicht mehr) Sie würden auch einen Großteil der Kosten übernehmen.
Mir bleiben nach einiger Recherche nun aber noch ein paar Fragen, vielleicht könnt ihr mir helfen.

1. Ich habe erst letztes Jahr im Sommer meine eigene Ausbildung abgeschlossen und wurde dann übernommen. Habe also selbst noch keine große Arbeitserfahrung (wenn man mal die 3 Lehrjahre wegnimmt.) Ist es ratsam jetzt schon einen Ausbilderschein zu machen bzw. darf ich das überhaupt?

2. Hier bei mir wird ein Standard-Kurs von 90 Unterrichtsstunden und ein Intensiv-Kurs mit 50 Unterrichtsstunden angeboten. Letzterer ist billiger und somit für mich verlockender. Aber wie sehr unterscheiden sich die beiden Kurse nun vom Arbeitsaufwand her? Hat da jemand Erfahrung?

3. Was haltet ihr allgemein vom Ausbilderschein. Ist sowas im Lebenslauf gern gesehen, wenn ich mich später irgendwann mal woanders bewerbe? Was meint ihr?

4. Und zum Schluss: Wie lange gilt so ein Schein eigentlich? Ewig? Hmm...?!

Danke schon mal für eure Antworten! Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Fr 12.03.2010 15:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
knoedel000

Dabei seit: 04.03.2007
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 12.03.2010 15:32
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Hallo

Ich stehe zur Zeit vor dem Selben Problem.
Wirklich ausführliche Informationen hatte ich von der IHK nicht erhalten können.

Allerdings ist meine Info, dass dieser Intensivkurs ca. 100-150 Euro teurer ist und nicht billiger.
Das ganze ist dann wohl auch unteranderem online.
Zu der Berufserfahrung, den Ausbilderschein kannst du jeder Zeit machen egal wie viel Erfahrung du hast. Allerdings heißt das dann nicht automatisch, dass du ausbilden darfst. Wenn du ausbilden willst musst du dich dann quasi bei der IHK vorstellen und die prüfen dann ob du geeignet bist. Was unter diese Eigung fällt konnte mir auch nicht gesagt werden, die zustädnige Person war an dem Tag nicht da.Vermutlich kommt dann der Punkt mit der Berufserfahung *zwinker*

Also ich wäre auch um ein paar Infos sehr dankbar
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Benutzer 45412
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 13.03.2010 18:58
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mh... dann ist das vielleicht ein anderer Kurs. Wahrscheinlich unterscheiden die sich ja auch je nach Region.
Bei mir ist der Intensivlehrgang 100 Euro billiger und findet nur samstags statt. Während der Standardlehrgang Freitag und Samstag stattfinden würde.

Hat denn hier keiner Erfahrung mit den Kursen, vorzugsweise mit denen vom Ausbildungsverbund Teltow?
 
Benutzer 64901
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 13.03.2010 20:45
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Also bei mir ist das schon ein paar Jahre her, da war das allerdings so, dass du mindestens 2 Jahre Berufserfahrung haben musstest und/oder mindestens 25 Jahre alt, um überhaupt den Schein zu machen. Mit dem Schein erfolgte die Prüfung der Tauglichkeit.
Insgesamt geht es bei dem Schein mehr um die Fähigkeit Menschen unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, etc. anzuleiten und Methoden zur Schulung von berufsspezifischen Fertigkeiten zu erlernen. die Berufserfahrung spielt zwar inhaltlich eine untergeordnete Rolle, aber du solltest eine gewisse Lebenserfahrung und soziale Kompetenz aufweisen.
Ausserdem solltest du dir (und dein Chef) bewusst sein, dass du als Ausbilder verantwortlich für die korrekte Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte bist. Das heißt im Problemfall auch den Kopf hinhalten zu dürfen.


Zuletzt bearbeitet von am Sa 13.03.2010 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 45412
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mi 17.03.2010 14:56
Titel

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Zitat:
mindestens 2 Jahre Berufserfahrung haben musstest und/oder mindestens 25 Jahre alt, um überhaupt den Schein zu machen.

mh... ok, dann könnte ich den Kurs noch gar nicht machen. Da frag ich deswegen mal lieber nochmal nach.


Zitat:
Ausserdem solltest du dir (und dein Chef) bewusst sein, dass du als Ausbilder verantwortlich für die korrekte Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte bist. Das heißt im Problemfall auch den Kopf hinhalten zu dürfen.

Ja, das ist mir klar. Und sollte es dann irgendwann soweit sein, werd ich auch mein bestes geben. * Ja, ja, ja... *


Wie waren denn so deine Erfahrungen mit dem Kurs? Ist er sehr schwer oder kann man ihn mit viel Lernbereitschaft und Engagement leicht meistern?
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.03.2010 16:40
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In-chan hat geschrieben:
Wie waren denn so deine Erfahrungen mit dem Kurs? Ist er sehr schwer oder kann man ihn mit viel Lernbereitschaft und Engagement leicht meistern?

Habe auch schon einmal so einen Kurs belegt. Allerdings nicht in Teltow.

Im Grunde bekommt man einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und einige pädagogische Grundkenntnisse. Eigentlich waren auch viele langweilige Wiederholungen dabei, so dass letztlich ein kürzerer Intensivkurs auch seinen Dienst getan hätte. Hilfreich waren eigentlich die Tipps zur Vorbereitung der praktischen Unterweisung. Ansonsten muss man halt einige rechtliche Dinge schlicht auswendig lernen.

Die Prüfung besteht dann aus Multiple Choice-Fragen. Im Grunde nichts besonders wildes. Gesunder Menschenverstand reicht aber zur Beantwortung nicht aus. Wie schon gesagt, muss man insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (Ausbildungsverordenung, Jugendarbeitsschutzgesetz) gelernt haben. Anschließend folgt eine praktische Unterweisung, bei der man vor einer Prüfungskommission eine mündliche Unterweisung an einen fiktiven Auszubildenden abhalten muss. Die Unterweisung muss im Vorfeld schriftlich erstellt werden und der Prüfungskommission vorliegen.

Gruß

Achim
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