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Thema: frage zur verkürzung vom 17.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> frage zur verkürzung
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Engel
Threadersteller

Dabei seit: 01.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 39
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Verfasst Fr 17.02.2006 10:14
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frage zur verkürzung

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guten morgen ihr lieben, ich habe mal ne frage. wenn ich auf 2 1/2 jahr verkürzen darf, wann muss ich das der ihk oder schule oder was auch immer melden???

bin im ersten lehrjahr
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die_min

Dabei seit: 10.03.2005
Ort: Waltrop
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 17.02.2006 10:21
Titel

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Du bekommst am Ende des zweiten Lehrjahres ein Sommerzeugnis. Dein Notendurchschnitt sollte mindestens 2,49 betragen (wobei da wohl auch Ausnahmen gemacht werden).
Wenn du dieses Zeugnis bekommen hast, kannst du bei der IHK den Antrag auf die vorgezogene Abschlussprüfung stellen, welcher auf der IHK-Website runtergeladen werden kann.
Voraussetzung ist allerdings auch, dass dein Betrieb mit dem Verkürzen einverstanden ist. Also am besten schon früh genug ansprechen.
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 17.02.2006 10:41
Titel

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Wichtig ist auch, dass Du die Frist der IHK einhältst um Deinen Antrag zu stellen. In der Regel ist es August/September. Dann kannst Du an der Winterprüfung teilnehmen.
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Engel
Threadersteller

Dabei seit: 01.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 17.02.2006 11:36
Titel

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Ach super, danke für eure Antworten, dann habe ich ja noch was zeit ....
meine chefin will sich nämlich noch nicht festlegen

Habe das gestern angesprochen und hoffe nur, dass dir mir das nicht erst nächstet jahr mitteilt <-- Schuld!


wow, heißt das ich mache dann schon im dezember nächsten jahres meine abschlussprüfung???? Au weia!


Zuletzt bearbeitet von Engel am Fr 17.02.2006 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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