Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
backstagebaby
Threadersteller
Dabei seit: 26.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.03.2008 17:02
Titel Frage zu Fächern |
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Hallo,
Ich möchte mich gerne bewerben für eine Ausbildung zur Mediengestalterin Digital und Print.
Zu meiner Frage habe ich schon einiges an threads gelesen und nun leider garkeinen Durchblick mehr weil sich für mich vieles widersprochen hat
Ich möchte wissen in wie weit man verpflichtet ist an den Fächern der Schule teilzunehmen, weil ich oft gelesen hab wenn man 18 / 21 wäre, bzw Abitur gemacht hat müsste man garnicht gehen?
Ich würde schon zu allen wichtigen Fächern gehen wollen, aber es gibt auch einige wo ich denke das ich da sicher nichts neues mehr lerne weil ich das in der 11./12. Klasse schon hatte bzw im 1. Semster Medieninformatik.
Vielleicht kann mich ja mal jemand darüber aufklären
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Airlebnis
Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.03.2008 20:22
Titel
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Berufssschulpflichtig ist, wer bei Beginn der Ausbildung noch nicht 21 Jahre alt ist.
Wer bei Ausbildungsbeginn bereits älter ist, ist zum Berufsschulbesuch berechtigt, aber nicht verpflichtet (§ 38 Abs. 2 SchulG nw).
Wenn der Nicht-Berufsschulpflichtige nicht die Berufsschule besucht, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, ihm in vergleichbarem Umfang und Qualität die in der Berufsschule vermittelte Fachtheorie beizubringen (vgl. § 14 Abs. 1 BBiG) – ansonsten könnte sich der Ausbildungsbetrieb bei Nichtbestehen der Gesellenprüfung schadenersatzpflichtig machen.
Wir empfehlen daher in diesen Fällen im Ausbildungsvertrag unter Punkt G zu vereinbaren, daß der Berufsschulunterricht in der berufsspezifischen Fächern zu besuchen ist.
was ich dir persönlich raten würde: geh in die berufsschule!! ich hatte auch gedacht, ich kenn ja schon alles, weil das ja wohl irgendwann in meiner schulkarriere mal vorkam. nix da sag ich dir. ich weiß ja nich, in welche berufsschule du gehst und ob du blockunterricht hast oder nicht. wenn nich: hey, was schadet es dir, ein- oder zweimal die woche für 8h in die schule zu gehen?!
Zuletzt bearbeitet von Airlebnis am Mi 26.03.2008 20:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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blackZora
Dabei seit: 04.10.2005
Ort: wunderland
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 26.03.2008 21:14
Titel
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wenn man sich dann aber erstmal entschieden hat die berufschule zu besuchen,
dann gilt die berufsschulpflicht wie für alle anderen auch.
dh. kannst dann nicht einfach wählen, da geh ich hin und das fach brauch ich nicht und lass es weg
Zuletzt bearbeitet von blackZora am Mi 26.03.2008 21:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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