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Thema: Finanzielles. vom 23.04.2004


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webdeveloper

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Verfasst So 25.04.2004 15:08
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ich glaube er meinte eher, ob er auch auserhalb der 'schulferien' urlaub nehmen darf.
also z.b. vom 13.9 - 20.9.

es ist so, dass die azubis vorrang haben, die z.b. immer 1x die woche zur BS müssen, gegenüber denjenigen, die blockunterricht haben.
klingt wirr, ich hoffe du verstehst, was ich meine.
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Verfasst Mo 26.04.2004 17:58
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Nein. Ich hab keinen Blockunterricht, was meinst du mit Vorrang? Ich bin 21 und verkürze um ein Jahr. Wie siehts dann aus?
 
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webdeveloper

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Verfasst Mo 26.04.2004 22:16
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das ist egal Grins
die leute, die einmal/zweimal die woche zur BS gehen, haben vorrang mit ihrem urlaub. das kannst du nix machen *zwinker*
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Verfasst Mo 26.04.2004 22:30
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Kapier ich grad net. Ich krieg also einfacher Uralub, wenn ich einen Tag in der Woche hinmuss?
Muss also wer zustimmen? Nur der Ausbilder? Oder der und die Schulleitung? Oder wie?
 
webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
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Verfasst Mo 26.04.2004 22:36
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das darfst du mich net fragen. ich habe nur gehört, dass derjenige vorrang hat, der 1x pro woche muss.

also als bsp: ihr wollt beide 3wochen urlaub machen. (wenn ihr zur selben zeit wollt):
der andere bekommt vorrang, weil er ja sonst keine 3 wochen am stück nehmen kann, halt wg. der BS.

du kannst ja theoretisch auch wann anders nehmen. da du ja blockweise musst.

verstehste??
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Verfasst Mo 26.04.2004 22:39
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ja, zu 70 % *bäh*
Aber danke!
 
 
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