mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 09:58 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Finanzielles. vom 23.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Finanzielles.
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 23.04.2004 17:27
Titel

Finanzielles.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

Habe soeben meinen Ausbildungsvertrag bekommen. Ich mache Mediengestalter für Digital und Printmedien im Bereich Print. Jetzt dürft ihr mal kommentieren, und mir ein paar Tipps geben.

1. Ich verkürze nach ABi auf 2 Jahre.
2. Ich habe im Jahr 26 Tage Urlaub, also da ich 1.9 beginne, sind das dann 2004 noch 9, dann 26 und 2006 noch 17.
3. Ich verdiene im "2." Jahr (= mein erstes Jahr) 580 und im 3. (= zweites) 660 Brutto.
4. 40 STunden Woche ab 9 Uhr.

Was haltet ihr davon, der Rest ist ein Standard IHK Vertrag.

1. Kann ich meinen Chef fragen, zwecks (Teil)übernahme von Fahrtkosten, ich reise mit dem Zug an.
2. Muss ich den Urlaub immer in den Berufsschulferien nehmen?
3. Was verdien ich dann normalerweise Netto, welche Abzüge kommen da hinzu bei Azubis?
4. Worauf sollte ich mal achten?
 
continentaldrift

Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.04.2004 17:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

"knebelvertrag" scheint es keiner zu sein!


zu 1.) können ja, aber ich glaub, dass man bei sowas auch staatlichen zuschuss beantragen kann...
zu 2.) ja musst du, denn berufsschule ist anwesenheitspflicht. hängt aber auch davon ab, wie locker dein chef das sieht.
zu 3.) nich soo viel! genau kann ich dir das aber auch nicht sagen, da ich z.b. nicht weiß wie viel deine kk von dir will.
zu 4.) weihnachtsgeld? urlaubsgeld? 13.tes monatsgehalt? vermögenswirksame leistungen? //edit: überstundenvergütung?

greez


Zuletzt bearbeitet von continentaldrift am Fr 23.04.2004 17:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 23.04.2004 17:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

zu 4.: Mensch, dass ich da nicht dran gedacht hab...
 
Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 23.04.2004 17:48
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

1. Kannst du, aber er muss dir nichts zahlen.
2. Wenn du zur Berufsschule gehst, ja - musst du aber nicht, da du deine Schulpflicht bereits erfüllt hast. Das heißt, selbst wenn du gehst und einmal zwischendrin blau machst, dürften sie keine Handhabe gegen dich haben. Mach dir darüber also keinen Kopf.
3. Deine Nettobezüge kannst du hier ausrechnen. Die Abzüge sind die gleichen wie bei jedem "richtigen" Job auch.
4. siehe oben
 
luziana

Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 24.04.2004 13:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mmh... in wie weit kann man denn jetzt ueberstunden verguetung fordern!??

MUSS der chef/ die chefin das machen wenn man in der ausbildung ist?

ich dachte ueberstunden waeren rein theoretisch gar nicht erlaubt *verwirrt bin* *Huch*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.04.2004 20:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

'reintheoretisch' sind sie ind er ausbildung auch nicht erlaubt (wenn du unter 18 bist) -> jugendschutzgesetz. d.h. eine halbe stunde am tag, aber die minimale ansammlung musst du in der gleichen woche auch wieder abbauen!

in der praxis sieht es aber so aus, dass du in jedem fall überstunden machst! und den meisten wird es nicht bezahlt

Guck links! *hu hu huu*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Sa 24.04.2004 21:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das würde sich finanzell ja nun (für einen azubi) auch nicht lohnen. da oftmals aber die fairness siegt, darfst du dich dafür denn auch auf angemessenen freizeitausgleich freuen... es wird zwar oft so getan, aber trotzdem leben mediengestalterazubis nicht im "manchester des neunzehnten jahrhunderts" Lächel.
 
Evil_Eva

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 25.04.2004 14:03
Titel

Re: Finanzielles.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:

2. Muss ich den Urlaub immer in den Berufsschulferien nehmen?


2. Du kannst natürlich auch Urlaub während der Berufsschulzeit nehmen. Allerdings hast Du dann nur Urlaub vom Betrieb, musst aber trotzdem in die BS - natürlich nur wenn insgesamt die BS besuchst
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.