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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 23.04.2004 17:27
Titel Finanzielles. |
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Hi,
Habe soeben meinen Ausbildungsvertrag bekommen. Ich mache Mediengestalter für Digital und Printmedien im Bereich Print. Jetzt dürft ihr mal kommentieren, und mir ein paar Tipps geben.
1. Ich verkürze nach ABi auf 2 Jahre.
2. Ich habe im Jahr 26 Tage Urlaub, also da ich 1.9 beginne, sind das dann 2004 noch 9, dann 26 und 2006 noch 17.
3. Ich verdiene im "2." Jahr (= mein erstes Jahr) 580 und im 3. (= zweites) 660 Brutto.
4. 40 STunden Woche ab 9 Uhr.
Was haltet ihr davon, der Rest ist ein Standard IHK Vertrag.
1. Kann ich meinen Chef fragen, zwecks (Teil)übernahme von Fahrtkosten, ich reise mit dem Zug an.
2. Muss ich den Urlaub immer in den Berufsschulferien nehmen?
3. Was verdien ich dann normalerweise Netto, welche Abzüge kommen da hinzu bei Azubis?
4. Worauf sollte ich mal achten?
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continentaldrift
Dabei seit: 14.05.2003
Ort: münchen | los angeles
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 23.04.2004 17:32
Titel
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"knebelvertrag" scheint es keiner zu sein!
zu 1.) können ja, aber ich glaub, dass man bei sowas auch staatlichen zuschuss beantragen kann...
zu 2.) ja musst du, denn berufsschule ist anwesenheitspflicht. hängt aber auch davon ab, wie locker dein chef das sieht.
zu 3.) nich soo viel! genau kann ich dir das aber auch nicht sagen, da ich z.b. nicht weiß wie viel deine kk von dir will.
zu 4.) weihnachtsgeld? urlaubsgeld? 13.tes monatsgehalt? vermögenswirksame leistungen? //edit: überstundenvergütung?
greez
Zuletzt bearbeitet von continentaldrift am Fr 23.04.2004 17:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 23.04.2004 17:35
Titel
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zu 4.: Mensch, dass ich da nicht dran gedacht hab...
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 23.04.2004 17:48
Titel
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1. Kannst du, aber er muss dir nichts zahlen.
2. Wenn du zur Berufsschule gehst, ja - musst du aber nicht, da du deine Schulpflicht bereits erfüllt hast. Das heißt, selbst wenn du gehst und einmal zwischendrin blau machst, dürften sie keine Handhabe gegen dich haben. Mach dir darüber also keinen Kopf.
3. Deine Nettobezüge kannst du hier ausrechnen. Die Abzüge sind die gleichen wie bei jedem "richtigen" Job auch.
4. siehe oben
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luziana
Dabei seit: 09.04.2004
Ort: Unterfranken
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.04.2004 13:21
Titel
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mmh... in wie weit kann man denn jetzt ueberstunden verguetung fordern!??
MUSS der chef/ die chefin das machen wenn man in der ausbildung ist?
ich dachte ueberstunden waeren rein theoretisch gar nicht erlaubt *verwirrt bin*
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 24.04.2004 20:59
Titel
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'reintheoretisch' sind sie ind er ausbildung auch nicht erlaubt (wenn du unter 18 bist) -> jugendschutzgesetz. d.h. eine halbe stunde am tag, aber die minimale ansammlung musst du in der gleichen woche auch wieder abbauen!
in der praxis sieht es aber so aus, dass du in jedem fall überstunden machst! und den meisten wird es nicht bezahlt
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Account gelöscht
Threadersteller
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 24.04.2004 21:29
Titel
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das würde sich finanzell ja nun (für einen azubi) auch nicht lohnen. da oftmals aber die fairness siegt, darfst du dich dafür denn auch auf angemessenen freizeitausgleich freuen... es wird zwar oft so getan, aber trotzdem leben mediengestalterazubis nicht im "manchester des neunzehnten jahrhunderts" .
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Evil_Eva
Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 25.04.2004 14:03
Titel Re: Finanzielles. |
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Zitat: |
2. Muss ich den Urlaub immer in den Berufsschulferien nehmen?
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2. Du kannst natürlich auch Urlaub während der Berufsschulzeit nehmen. Allerdings hast Du dann nur Urlaub vom Betrieb, musst aber trotzdem in die BS - natürlich nur wenn insgesamt die BS besuchst
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