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Bastiwelt
Threadersteller
Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:06
Titel Definitves Ende der Ausbildung (jetzt mal klare Sache hier) |
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Gibts zwar viel zu suchen und zu finden hier, aber jetzt mal ganz klar:
Wann genau endet die Ausbildung und ist das überall verbindlich?
Am Tag der Übergabe des Gesellenbriefes? Der Prüfungsnoten? Oder doch erst am Ende des Monats?
Ist das von IHK zu IHK anders? Oder gar für jeden Betrieb?
Bitte mal klare und fundierte (mit nem verbindlichen Link?) versehene Antworten!
Vielen Dank.
Basti
PS: Ja, is wichtig für mich.
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Eistee
Administrator
Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:11
Titel
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Berufsbildungsgesetz hat geschrieben: | (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. |
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__14.html
Zuletzt bearbeitet von Eistee am Mo 09.05.2005 16:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:13
Titel
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BBiG, §14 hat geschrieben: | (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. |
Aus Absatz 2 geht also hervor, dass das Ausbildungsverhältnis dann endet, wenn deine IHK dir mitteilt, dass du die Prüfung bestanden hast.
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Beatcore
Dabei seit: 04.04.2005
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 16:14
Titel
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Ab dem Tag an dem du deine Noten der Prüfung (beider) erhalten hast bist du kein Azubi mehr !!! D.h. von dortan musst du entweder gehen, besser bezahlt werden (jetzt als Arbeitnehmer) oder du nimmst erstmal deinen ganzen Resturlaub
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Bastiwelt
Threadersteller
Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 22:04
Titel
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Gut. Thank Euch.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.05.2005 22:20
Titel
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Beatcore hat geschrieben: | Ab dem Tag an dem du deine Noten der Prüfung (beider) erhalten hast bist du kein Azubi mehr !!! D.h. von dortan musst du entweder gehen, besser bezahlt werden (jetzt als Arbeitnehmer) oder du nimmst erstmal deinen ganzen Resturlaub |
Das ist so gesehen nicht richtig - es reicht so ein formloser Zettel der IHK ohne Noten
auf dem einzig und allein das bestehen der Pruefung bescheinigt wird.
Noten kommen dann spaeter.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2005 07:06
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Beatcore hat geschrieben: | Ab dem Tag an dem du deine Noten der Prüfung (beider) erhalten hast bist du kein Azubi mehr !!! D.h. von dortan musst du entweder gehen, besser bezahlt werden (jetzt als Arbeitnehmer) oder du nimmst erstmal deinen ganzen Resturlaub |
Das ist so gesehen nicht richtig - es reicht so ein formloser Zettel der IHK ohne Noten
auf dem einzig und allein das bestehen der Pruefung bescheinigt wird.
Noten kommen dann spaeter. |
und nur das ist richtig. eine bescheinigung, das du die prüfung bestanden hast, reicht aus.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2005 09:18
Titel
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Die Frage ist ja hier der Running Gag. Über die Suche ist dazu schon einiges zu finden. Ausserdem steht das im Ausbildungsvertrag den ja irgendwer sicher vor der Unterschrift gelesen hat.
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