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Thema: Chancen auf eine Verkürzung bei NEIN des Chefs? vom 21.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Chancen auf eine Verkürzung bei NEIN des Chefs?
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t e s t e r

Dabei seit: 07.08.2004
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Verfasst Mi 22.09.2004 11:02
Titel

Re: Chancen auf eine Verkürzung bei NEIN des Chefs?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

lordle hat geschrieben:
loserkid hat geschrieben:
(...)
Ich bin jetzt im dritten Lehrjahr, die ZW-Prüfung war glatt 3,0 und ich habe einen Notenschnitt von 1,85.
Von Seiten der Schule wäre es kein Problem und von Seiten der IHK auch nicht, nur mein Chef stellt sich quer.
Jetzt bin ich aber schon 24 Jahre alt, habe Abiturund noch ein weiteres Ass im Ärmel - ich könnte ab dem 1.1.2005 bei einer anderen Agentur anfangen, die würden mich einstellen und mir das auch vorher schriftlich bestätigen.
(...)

Warum machst Du mit Abitur überhaupt volle drei Jahre??


das entscheidet in der regel ja nicht der azubi sondern der arbeitgeber bietet den vertrag mit 3 jahren an


P.S. Zum 3. Mal, vergiss es, es ist eh gegessen, da afaik alle IHKs bereits Anmeldeschluss hatten, bis spätestens 10.9. Bei uns war es schon im August


Zuletzt bearbeitet von t e s t e r am Mi 22.09.2004 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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loserkid
Threadersteller

Dabei seit: 23.02.2004
Ort: Oberhausen / NRW
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.09.2004 11:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also, ich müsste hierzu noch etwas ergänzen.

Ich habe mir der IHK gesprochen und zwei verschiedene Ausbildungsberater
haben mir bestätigt dass man auch zur Prüfung zugelassen werden kann wenn
der Termin bereits abgelaufen ist.

Es gibt immer Wege jemanden noch zusätzlich zur Prüfung "dazwischen zu schieben".
Aus wichtigem Grund allemal.

Ich werde in der nächsten Woche mit meinem Chef sprechen, ihm sagen dass ich ein
Jobangebot habe. (Ich könnte da auch zum 1.2. anfangen, oder halt wann ich eben fertig
bin, das ist nicht das Problem.)
Ich werde ihm sagen dass die Jobs für Mediengestalter nunmal nicht auf der Straße liegen
und er mir eine Zukunftschance verbauen würde wenn er mich nicht ziehen lässt, da er
mich ja sowieso DEFINITIV nicht übernehmen wird.

Desweiteren hat man mir bei der IHK gesagt, man würde auf meinen Wunsch die Agentur
"rein zufällig" besuchen und eine Verkürzung vorschlagen, aufgrund meiner guten Noten.
Einw eiteres Argument ist natürlich wieder die definitive Jobzusage.
Laut Aussage der IHK-Beraterin könnte mein Chef dann nicht mehr nein sagen.
Natürlich könnte er auf dem Vertrag beharren, allerdings würde das vor der IHK ja auch
nicht das beste Licht auf ihn werfen, wenn er mir offiziell diese Jobchance untersagt.

Jetzt kann ich erstmal nur hoffen und das Gespräch abwarten...

Gibt es hier denn niemanden, der mal in so einer Situation war und mir aus seiner
Erfahrung berichten kann?


Dank schonmal für eure Antworten.

Grüße


Zuletzt bearbeitet von loserkid am Mi 22.09.2004 11:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
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Verfasst Mi 22.09.2004 12:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mindestlohn 360 Netto im dritten Ausbildungsjahr?
Da hat man dich aber ganzschön beschissen.

Erstes Ausbildungsjahr ist der Mindestlohn ja schon 500 Euro brutto gesetzlich vorgeschrieben, sind bei 19 Prozent die weggehen noch 394,50 Netto.
Alda, wie willst du denn da Miete zahlen?
Der will dich ausnutzen, da wenn du verkürst er keine billige Arbeitskraft mehr hat.
Bring die Scheiße ans Tageslicht bei deiner IHK!
Sag denen das, wenn du Maler lernen gewollt hättest wärst du in einen Malerbetrieb gegangen! Viel Glück!
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
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Verfasst Mi 22.09.2004 12:31
Titel

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Wenn dein Chef nur einen Funken Menschlichkeit hat, wird er dich Verkürzen lassen.
Mach dir vor dem Gespräch ne aussagekräftige Argumentationsliste und mach ihm klar was du denkst.
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.09.2004 12:54
Titel

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AshtonEvergreen hat geschrieben:
Mindestlohn 360 Netto im dritten Ausbildungsjahr?
Da hat man dich aber ganzschön beschissen.

Erstes Ausbildungsjahr ist der Mindestlohn ja schon 500 Euro brutto gesetzlich vorgeschrieben, sind bei 19 Prozent die weggehen noch 394,50 Netto.


Soweit ich informiert bin, beträgt der von der IHK gesetzte Betrag 490 € im ersten, 540 € im zweiten und 590 € im dritten Lehrjahr, sofern man in einem nicht tariflich gebundenen Unternehmen angestellt ist. 490 € ist nicht der Mindestlohn und kann noch mal um einige Prozente nach unten abweichen. Jedenfalls wurde mir das mal so erklärt.

Und zum Thread:
andere Erfahrungsberichte werden dir da wohl leider nicht weiterhelfen können, denn jeder Betrieb und jeder Vorgesetzte handhaben das anders.
Dir bleibt nur die Möglichkeit noch einmal mit deinem Chef zu sprechen und ihm deine Situation klar zu machen.
Aber wenn du gut argumentieren und deinen Standpunkt verdeutlichen kannst, sehe ich da überhaupt keine Probleme.
Wahrscheinlich machst du dir da zu sehr nen Kopf. Also nicht selbst verrückt machen und das Gespräch abwarten.
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saucer

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Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.09.2004 13:01
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wie kommt ihr nur auf einen mindetlohn?
ist gibt keinen mindestlohn in deutschland.
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mcbethy

Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 22.09.2004 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Saucer hat geschrieben:
wie kommt ihr nur auf einen mindetlohn?
ist gibt keinen mindestlohn in deutschland.


Ja, hast Recht. Dann dürfte das mit der Staffelung auch nicht richtig sein.
Das ist der von der IHK empfohlene Lohn für die Ausbildung, nicht der Mindestlohn.

Aber wenn man sich das mal vor Augen führt, gibt es schon gewisse Grenzen, die nicht unterschritten werden sollten.
Von irgendwas muss der Mensch ja leben...
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Ashton

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.09.2004 14:50
Titel

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Ja, ja... das gute alte Geldproblem.
Wer hat es nicht?
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