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Thema: Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens? vom 26.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens?
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Backware

Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 18:09
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Ich würde sowas unterschreiben. Es scheint mir okay genug zu sein.

Btw. Du drückst zu sehr mit Textmarker drauf.. die wichtigen Stellen kann man jetzt GARNICHTMEHR lesen... leider ._.
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 18:18
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Re: Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens?

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Koecki hat geschrieben:
Hallo,

ich habe heute diesen Zettel vorgelegt bekommen, den ich unterschreiben soll. Ist dieser rechtlich tragbar?




- Arbeitsbeginn 9 Uhr
- Berufsschulbeginn 8:15 uhr (blockunterricht)
- ich war 20 jahre bei Ausbildungsbeginn


Sag mal wo is das Problem... klingt doch gut!!!! was hattest du den vorher?

Versteh das nicht... is doch normal das man sich beim Vorgesetzten meldet und das man sich meldet wenn man krank ist!!!

und das Überstunden wenn du um neun anfängst erst ab acht Arbeitsstunden zählen is auch logisch.... und das man keine 15 min aufschreibt is auch normal????????? (is doch super das die überstunden sogar schrieftlich festgehalten werden)

erklär uns mal dein Problem!!!
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 26.01.2007 18:56
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es ist hier wohl grad völlig egal, ob sie mit dem zettel besser dran ist als so manch andere hier!
in dieser branche wird ne menge scheiß gemacht, weil jobs nunmal rar sind und mitarbeiter sich
ne menge gefallen lassen . . . .
danach hat sie aber nicht gefragt!

sie hat gefragt ob des rechtens ist.

der punkt mit dem arbeiten nach der berufsschule ist nicht ganz rechtens.
warst du 6 schulstunden, bzw. 5 zeitstunden in der schule, dann gild das als völlständiger arbeitstag!
auch wenn du schon um 1 schule aus hast wegen konferenz und deine firma erwartet, dass du nach
der schule in die arbeit kommst, dann sind das auch schon überstunden wenn du mit der arbeit
beginnst, nicht erst um 18 uhr!

soviel zu der frage.

zum unterschreiben:
also ich würde es auch unterschreiben, wenn du so überhaupt überstunden und freizeitausgleich geltend
machen kannst und dich nicht rumstreiten müsstest.
sobald du es unterschrieben hast ist es im übrigen rechtens!

ich würde mal spontan auf die sache mit der schule aufmerksam machen,
wenn das zu stress führt, dann ist es dein ding wie du dich entscheidest.
also wenn sonst alles stimmt - klima, kohle, etc. pp - dann nimms so an wies ist.
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 19:01
Titel

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sunnybj83 hat geschrieben:

sobald du es unterschrieben hast ist es im übrigen rechtens!


Ist es nun "rechtens" oder nicht?

Nur weil ich (zB) einen Arbeitsvertrag unterschreibe in dem steht, dass die tägliche Arbeitszeit 12 Stunden beträgt (ohne Ausgleich) heisst es nicht das dieser Vertrag gültig ist und nicht angefochten werden kann.

Ich sehe allerdings immer noch keinen Grund den Zettel nicht zu unterschreiben. Ja, es gibt viele schwarze Schafe unter den Ausbildungsbetrieben, aber den Betrieb würde ich auf Grund dieses Formulars nicht gleich dazu zählen. Eher im Gegenteil.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.01.2007 19:09
Titel

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sunnybj83 hat geschrieben:

der punkt mit dem arbeiten nach der berufsschule ist nicht ganz rechtens.
warst du 6 schulstunden, bzw. 5 zeitstunden in der schule, dann gild das als völlständiger arbeitstag!


ABer nur für Jugendliche unter 18:

"An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Dieser Tag wird mit 8 Stunden auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet."

Nicht aber für Azubis über 18 - der Fragesteller ist 20:

"Nach der neuesten Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht ist nicht nur die Berufsschulzeit, sondern auch die Fahrtzeit zwischen Berufsschule und Betrieb auf die Ausbildungszeit anzurechnen. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Betrieb – auch an beiden Schultagen – für erwachsene Auszubildende zulässig."

http://www.bielefeld.ihk.de/ausbildungs_verhaelt+M52087573ab0.html

charon hat geschrieben:

Ist es nun "rechtens" oder nicht?


Ja. Und es war gar nicht schwer, das herauszufinden. Internet ist doch 'ne tolle Sache. Lächel

c_writer
 
npunkt

Dabei seit: 13.10.2004
Ort: Ruhrpott
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 27.01.2007 22:16
Titel

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charon hat geschrieben:
Solange da kein Tarifvertrag besteht oder im Arbeitsvertrag was anderes steht kann er die Sache mit den Überstunden regeln wie will meiner Meinung nach.

Aber selbst wenn nicht sollte man doch froh sein dass sowas in der Ausbildung festgelegt ist und ein Ausgleich überhaupt gewährt wird.


naja. aus irgendnem grund ist das ja doch alles ach noch gesetzlich geregelt. wenn kein tarifvertag gilt, gilt die gesetzlich regelung, z. B. diese zur regelng der täglichen arbeitszeit: LINK

Wen das wirklich mal interesseirt kann ich diese seite empfehlen LINK. Da gibts fakten.

Ansonsten gilt leider wie so häufig: Zwischen dem was RECHTENS ist und dem was praktiziert wird liegen welten und wenn du den wisch nicht unterschreibst, irgendwer machts ganz bestimmt
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