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Thema: Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens? vom 26.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens?
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Koecki
Threadersteller

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Verfasst Fr 26.01.2007 13:58
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Betriebliche Anweisungen.. sind diese Rechtens?

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Hallo,

ich habe heute diesen Zettel vorgelegt bekommen, den ich unterschreiben soll. Ist dieser rechtlich tragbar?


- Arbeitsbeginn 9 Uhr
- Berufsschulbeginn 8:15 uhr (blockunterricht)
- ich war 20 jahre bei Ausbildungsbeginn


Zuletzt bearbeitet von Koecki am Di 06.03.2007 14:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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beeviZ

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Verfasst Fr 26.01.2007 14:02
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naja. das mit den überstunden ab 0,5h find ich n bißchen fragwürdig. ansonsten geht das glaub ich soweit in ordnung.
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Anti78

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Verfasst Fr 26.01.2007 14:05
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Finde ich durchaus rechtens.
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charon

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Verfasst Fr 26.01.2007 14:06
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beeviZ hat geschrieben:
naja. das mit den überstunden ab 0,5h find ich n bißchen fragwürdig. ansonsten geht das glaub ich soweit in ordnung.


Naja, er kann eine Gutschrift der Überstunden auch gleich streichen. Von daher ists doch okay.
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srinch

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Verfasst Fr 26.01.2007 14:24
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also überstunden nach der schule entstehen dann ab 16:15, der weg zur arbeit wird da auch noch eingerechnet. die können nciht einfach selbst festlegen wann überstunden beginnen, du hast nur nen 8 std tag, also ist alles ab 16:15 überstunde ^^
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 14:30
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srinch hat geschrieben:
also überstunden nach der schule entstehen dann ab 16:15, der weg zur arbeit wird da auch noch eingerechnet. die können nciht einfach selbst festlegen wann überstunden beginnen, du hast nur nen 8 std tag, also ist alles ab 16:15 überstunde ^^


Wie kommst du dadrauf?
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 14:37
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charon hat geschrieben:
beeviZ hat geschrieben:
naja. das mit den überstunden ab 0,5h find ich n bißchen fragwürdig. ansonsten geht das glaub ich soweit in ordnung.


Naja, er kann eine Gutschrift der Überstunden auch gleich streichen. Von daher ists doch okay.


ich sehs ähnlich wie srinch wenn ich ne richtig verstehe. wenn im vertrag steht 8h arbeitszeit, dann haste 8h arbeitszeit, und dann fangen deine überstunden nich erst dann an, wenn du 8,5h gearbeitet hast. wie/ob überstunden vergütet/abgegolten werden is schon die sache des AG. aber festzulegen ab wann überstunden als solche gezählt werden, steht auf nem anderen blatt imho. was hat ne festgeschriebene arbeitszeit denn dann noch fürn sinn wenn der AG sagt wann ne überstunde ne überstunde is und wann nich.
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esjot

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: RE1
Alter: 21
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.01.2007 14:42
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charon hat geschrieben:
srinch hat geschrieben:
also überstunden nach der schule entstehen dann ab 16:15, der weg zur arbeit wird da auch noch eingerechnet. die können nciht einfach selbst festlegen wann überstunden beginnen, du hast nur nen 8 std tag, also ist alles ab 16:15 überstunde ^^


Wie kommst du dadrauf?


Kommt ganze drauf an...

Also die Zeit die du in der Berufsschule verbringst gilt als Arbeitszeit. Wie das mit der An- und Abreise ist ist von Vertrag zu Vertrag verschieden, bzw. ist im Tarif verankert.

Zitat:
Was ist Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb verbringst. Die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit. Die Zeiten, die du in der Berufsschule verbringst, werden dir auf die Arbeitszeit angerechnet. Deine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit ist in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt.

Die Arbeitszeit in deinem Ausbildungsvertrag wird dabei entweder durch einen bestehenden Tarifvertrag oder durch die Arbeitszeitgesetze beschränkt. Wenn du weniger als 40 Stunden in der Woche arbeiten musst, ist dies ein ziemlich sicheres Zeichen dafür, dass für dich ein Tarifvertrag gilt, den deine Gewerkschaft in deiner Branche abgeschlossen hat.

Quelle: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ116981563008780/doc18931A.html

Quasi wären mehr Infos hilfreich...wobei ich die Sache mit den "Überstunden gelten erst ab 18h" äußerst eigenartig finde. o_0


Zuletzt bearbeitet von esjot am Fr 26.01.2007 14:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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