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Thema: Berufsschullehrer bestimmt Anwesenheit? vom 19.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Berufsschullehrer bestimmt Anwesenheit?
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
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Verfasst Mo 20.11.2006 08:34
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@ bauchbieber
Dein Na ja bekommst du zurück *zwinker*. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Mittel mit dem jeder der ein Problem mit einem Amtsträger (Beamter) hat sich behelfen kann. Verletzt ein Polizist, ein Lehrer oder ein anderer Amtsträger deiner Meinung nach ein seine Dienstpflicht, dann ist es dein gutes Recht eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde oder auch bei der Behördenleitung einzureichen. Die Schulaufsichtsbehörde muss sich am Ende nur um die Beschwerde kümmern. Ich muss aber anmerken, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde meist eine lange Bearbeitungszeit hat und selten wirklich was bringt.

Das Klassenbuch gilt rechtlich als Urkunde. Wer bewusst falschen Tatsachen in eine Urkunde einträgt begeht eine Urkundenfälschung. Um es zu verdeutlichen. Die Klassenbücher hier wurden schon für polizeiliche Ermittlungsarbeiten genutzt und vor Gericht als Beweise eingesetzt um jemanden damit zu belasten, dass er Tag X vor Y Jahren nicht in der Schule war und somit die Tat Z hätte begehen können.

Es ist aber auch schon weniger schön, wenn der Chef mitbekommen sollte, dass man angeblich an einem Tag unentschuldigt gefehlt hat.

Aber Bauchbier und die anderen haben recht damit, dass es klüger ist erst mit dem Lehrer (und anderen Lehrern) zu reden, dann mit der Schulleitung und am Ende erst die große Geschütze. Aber du solltest halt wissen, dass du den Weg vom Gespräch bis zur Klage hat und es dir nicht gefallen lassen musst wenn dein Lehrer oder auch die Schulleitung meinen alles wäre in Ordnung. Die Willkür könnte dir nämlich schon heute sehr viel Ärger im Betrieb verursachen.
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
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Verfasst Mo 20.11.2006 10:51
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Charon hat geschrieben:
Direkt zur Schulleitung oder Schulaufsichtsbehörde zu gehen wird die Fronten nur von Anfang an zu sehr verhärten.

Ja, erst mal ein Gespräch suchen, bitte. Erst einmal die nette Tour. Lächel
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.11.2006 11:00
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McMaren hat geschrieben:
Charon hat geschrieben:
Direkt zur Schulleitung oder Schulaufsichtsbehörde zu gehen wird die Fronten nur von Anfang an zu sehr verhärten.

Ja, erst mal ein Gespräch suchen, bitte. Erst einmal die nette Tour. Lächel


Manchmal wünsche ich mir dass Maren meine Berufsschullehrerin gewesen wäre. Lächel *bäh*


Zuletzt bearbeitet von charon am Mo 20.11.2006 11:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.11.2006 11:05
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McMaren hat geschrieben:
Charon hat geschrieben:
Direkt zur Schulleitung oder Schulaufsichtsbehörde zu gehen wird die Fronten nur von Anfang an zu sehr verhärten.

Ja, erst mal ein Gespräch suchen, bitte. Erst einmal die nette Tour. Lächel


"nette Tour" aka Subsidiaritätsprinzip. Grins
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.11.2006 13:18
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na solche lehrer hätt ich gern gehabt ... Meine Güte!
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 20.11.2006 22:51
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MCR hat geschrieben:
@ bauchbieber
Dein Na ja bekommst du zurück *zwinker*. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein Mittel mit dem jeder der ein Problem mit einem Amtsträger (Beamter) hat sich behelfen kann. Verletzt ein Polizist, ein Lehrer oder ein anderer Amtsträger deiner Meinung nach ein seine Dienstpflicht, dann ist es dein gutes Recht eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Dienstaufsichtsbehörde oder auch bei der Behördenleitung einzureichen. Die Schulaufsichtsbehörde muss sich am Ende nur um die Beschwerde kümmern. Ich muss aber anmerken, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde meist eine lange Bearbeitungszeit hat und selten wirklich was bringt.

Das Klassenbuch gilt rechtlich als Urkunde. Wer bewusst falschen Tatsachen in eine Urkunde einträgt begeht eine Urkundenfälschung. Um es zu verdeutlichen. Die Klassenbücher hier wurden schon für polizeiliche Ermittlungsarbeiten genutzt und vor Gericht als Beweise eingesetzt um jemanden damit zu belasten, dass er Tag X vor Y Jahren nicht in der Schule war und somit die Tat Z hätte begehen können.

Es ist aber auch schon weniger schön, wenn der Chef mitbekommen sollte, dass man angeblich an einem Tag unentschuldigt gefehlt hat.

Aber Bauchbier und die anderen haben recht damit, dass es klüger ist erst mit dem Lehrer (und anderen Lehrern) zu reden, dann mit der Schulleitung und am Ende erst die große Geschütze. Aber du solltest halt wissen, dass du den Weg vom Gespräch bis zur Klage hat und es dir nicht gefallen lassen musst wenn dein Lehrer oder auch die Schulleitung meinen alles wäre in Ordnung. Die Willkür könnte dir nämlich schon heute sehr viel Ärger im Betrieb verursachen.


Hey, das ist sicher gut gemeint von Dir, aber nicht immer gleich so auf die Kacke hauen *zwinker* . Ein etwas sensiblerer Weg, wäre es dem Lehrer eine Tür offen zu lassen. Wahrscheinlich wird er den Eintrag spätestens im Gespräch mit seinem Vorgesetztem zurückziehen. Ein Schulleiter kann sich solche Spirenzien auch nicht erlauben.

Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde hast Du recht, diese darf zunächst jeder einreichen. Es ist nur sehr unüblich in solchen Lapalien als Privatperson eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Ein einfaches protokolliertes Gespräch mit der Schulaufsichtsbehörde würde es notfalls allemal tun. Sowas kommt schließlich immer in die Personalakten, nicht gerade angenehm für Deinen Lehrer, wenn dort dieser Fall zu finden ist.

"Urkundenfälschung" ist das aber nicht. Und so ohne weiteres jemandem Urkundenfälschung nachzusagen, ist auch nicht so ganz ohne.

§ 267 StGB
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)


Ich bin kein Jurist, aber ich denke hier wird nur ein nicht wahrheitsgemäßes Zeugnis abgelegt, wie sich das genau schimpft, weiß ich auch nicht. Spielt aber auch keine Rolle, da ein klärendes gemeinsames Gespräch alle Differenzen schnell und einfach aus der Welt schaffen wird. Ein angemessenes Verhalten, sprich ihm eine Hintertür aufzulassen wäre einfach nur fair, obwohl Du völlig im Recht bist. Es würde aber menschliche Größe zeigen, schließlich machen wir alle Fehler.
 
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.11.2006 23:00
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Ich glaub ja nicht, dass immer nur die Lehrer an allem Schuld sind. Ooops
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