Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.09.2011 07:52
Titel
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Die Berufsschule ist Teil der Ausbildung ... ob diese wöchentlich/tageweise oder blockweise stattfindet, ist dabei unerheblich.
Die Schule sollte lediglich diese Verteilung an die Ausbildungsbetriebe kommunizieren. Der Arbeitgeber MUSS dich auch an diesen Tagen/Wochen/Monaten von der Arbeit im Betrieb freistellen und kann nicht sagen, dass du wegen "viel Arbeit" nicht zur Schule gehen darfst ...
Ob es da Ausnahmen gibt, müssten dann Schule/IHK/Ausbildungsbetrieb und du untereinander/einvernehmlich regeln! Du solltest daran auch beteiligt sein, weil die Teilnahme am Unterricht deine Chancen am bestehen der Prüfungen beeinflusst ...
Ich erinnere mich daran, dass ich mal einen Auszubildenden aus der Schule halten durfte, weil an dem Schultag eine wichtige Inhouse-Schulung stattfand und ich meinte, dass das für meinen Azubi ein wichtiger Zugewinn sei. Wäre an diesem Tag eine Arbeit geschrieben worden, wäre das aber nicht möglich gewesen ...
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