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Waschbequen
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Verfasst Di 25.01.2005 16:30
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bluedom hat geschrieben: | was ist das denn für ein schwachsinn??????
natürlich ist die berufsschule wichtig. wenn du über 70% (??) der schulzeit nicht da warst darfst du nicht an der prüfung teilnehmen! |
Halt lieber die Fresse, wenn du keine Ahnung hast.
1. Der Besuch der Berufsschule ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
2. Einzige Zulassungsvoraussetzung für die AP ist die Teilnahme, und nur die (!), an der ZP. Ergebnis spielt keine Rolle.
3. Wenn du deine Schulpflicht erfüllt hast (22 Jahre alt vor Beginn des Schuljahrs), kannst du dich abmelden.
4. In der Schule gibt's schon ab und an etwas Theorie, die du so nirgendwo aufschnappen wirst. Das ist aber kein Grund da hin zu gehen, wenn du dich gewissenhaft auf deine Prüfung vorbereitest, sollte das alles kein Thema sein.
Ich selbst hab' damals meine Schulpflicht noch nicht erfüllt gehabt, und bin trotzdem nicht mehr hingegangen. Zwei Bußgeldverfahren (von denen ich eins gewonnen habe ) und ein Entlassungs- (kein Abschluss) Zeugnis von der Schule mit nem Schnitt von 4 Komma später habe ich dann meine AP mit 90 Pkt Theorie und 86 Pkt Praxis inkl. einer Woche Vorbereitung darauf gemacht. Bin also das lebende Beispiel dafür, dass es geht.
Aber wie sagt GMX so schön: "Die Gedanken sind frei". Jeder muss selbst wissen, was er tut und was nicht, und die Konsequenzen so gut es geht vorher abschätzen. Wenn jemand nicht genügend Allgemeinwissen für die Prüfung oder nicht das Vermögen oder die Disziplin zur selbstständigen Vorbereitung hat, dann sollte man vielleicht doch überlegen, ob ein paar Stunden Schule die Woche angebracht wären.
(Alle Angaben ohne Gewähr, kann sein dass einiges nur in Bayern gilt)
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shaly
Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Di 25.01.2005 16:34
Titel
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mit welcher begründung musstest du ein bussgeld zahlen?
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Account gelöscht
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Verfasst Di 25.01.2005 16:38
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Ich kann mich nicht zurückhalten: Ich war auch nie in der Schule. Prüfung: 1/1 :praisemyself:
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Di 25.01.2005 16:39
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shaly hat geschrieben: | mit welcher begründung musstest du ein bussgeld zahlen? |
waschi hat geschrieben: | Ich selbst hab' damals meine Schulpflicht noch nicht erfüllt gehabt |
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shaly
Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Di 25.01.2005 16:44
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ja, schon klar. naja, wohl wieder ein weg, geld zu bekommen... ich hätte eher die zulassung zu prüfung nicht erteilt... wenn ich die wäre
im übrigen schön zu hören, dass man die prüfung auch ohne schule gut machen kann. in den meisten fällen endet es ja eher in einem desaster... entweder totale unterforderung oder schlonz.
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Waschbequen
Account gelöscht
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Verfasst Di 25.01.2005 17:02
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shaly hat geschrieben: | mit welcher begründung musstest du ein bussgeld zahlen? |
Interessant vielleicht noch, warum ich das eine nicht zahlen musste: einfach ständig widersprochen, den Briefwechsel bis zum Erbrechen fortgeführt, bis es zum Staatsanwalt ging. Der hats dann dem Richter vorgelegt, und dem war es zu blöde wegen 100 Euro nen Verfahren zu führen... zack, eingestellt
Aber das soll hier keinem als Vorbild dienen....
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Account gelöscht
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Verfasst Di 25.01.2005 17:57
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Ich hatte auch mal so ein Verfahren, aufm Gumminasium. Wegen untentschuldigter Fehlstunden.
Die Strafe habe ich reumütigst bußfertig angenommen: Nach den Weihnachtsferien gabs zwei Wochen Schulverbot.
Zuletzt bearbeitet von am Di 25.01.2005 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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utor
Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
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Verfasst Di 25.01.2005 18:03
Titel
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XSchinkenX hat geschrieben: | Ich hatte auch mal so ein Verfahren, aufm Gumminasium. Wegen untentschuldigter Fehlstunden.
Die Strafe habe ich reumütigst bußfertig angenommen: Nach den Weihnachtsferien gabs zwei Wochen Schulverbot. |
muahar wie geil.
das sind doch noch echte pädagogen.
utor
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