mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 18.04.2024 07:58 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: BerufAusbildungsBeihilfe (BAB) Brauche euren Rat vom 10.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> BerufAusbildungsBeihilfe (BAB) Brauche euren Rat
Autor Nachricht
Chrischi17
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 10.04.2007 17:42
Titel

BerufAusbildungsBeihilfe (BAB) Brauche euren Rat

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

Ich bin 17 Jahre alt und lerne Fachkraft für Lagerlogistik.
Mein einkommen beträgt 420€ Brutto.Davon bezahle ich Kostgeld, Motorradversicherung usw, so das mir nachher nurnoch ca 150 bis 200€ für mich zu verfügung stehen.
Meine Mutter kricht Harz4.
Unse Wohnung ist 75m² und das teilen wir uns mit 5 Personen, mein Zwillingsbruder und ich müssen uns ein Zimmer teilen und mein kleiner Bruder muss sich mit meiner Mutter ein Zimmer teilen.
Meine Arbeit ist 25 bis 30km entfernt und ich muss jeden Tag mit Motorrad fahren.
Sprit ist leider teuer, und bei schlecht Wetter wie Winter meines erachtens nicht zumutbar!Deshalb wollte ich mir ne Wohnung in nähe der Arbeit nehmen,außerdem ist Platzmangel bei uns zu Hause.
Habe ich recht auf BAB?Wie groß dürfte die Wohnung sein, bzw wenn ich anspruch habe,wieviel Miete würden sie höchsten bezahlen?
Wäre toll wenn es ne Begründung gibt, die von Amt sagen alle was anderes.
mfg
  View user's profile Private Nachricht senden
plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.04.2007 17:58
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

wäre es vielleicht sinnvoll dirket bei der zuständigen stelle nachzufragen???
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Chrischi17
Threadersteller

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 10.04.2007 18:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

naja, wir haben 2 verschiedene gesprochen gehabt, doch jeder saget was anderes *Schnief*.
  View user's profile Private Nachricht senden
marta hansen

Dabei seit: 12.08.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 11.04.2007 09:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

hallo,

ich habe während meiner ausbildung auch bab bekommen, vielleicht kann ich dir helfen.

um bab zu bekommen musst du auf jeden fall in einer eigenen wohnung leben. da du noch keine 18 bist muss das weiterleben in der bisherigen unterkunft unzumutbar sein oder zu weit weg von der arbeit, so das eine eigene wohnung in der nähe der arbeitsstätte sinnvoll ist. wann dies der fall ist, entscheidet aber das amt. bei über 18 jährigen ist die entfernung vom elternhaus egal, hauptsache eigene wohnung.

dein bedarf beträgt um die 550€, davon sind miete und sonstige kosten schon abgezogen. der genannt wert soll nur ein richtwert sein. es ist gut möglich, dass aufgrund deines alters und dem bundesland in dem du wüohnst andere werte gelten. der von mir genannte wert gilt für berlin.

zur wohungsgröße kann ich nichts sagen, da ich in einer zweier-wg mit 60m² lebe. nur soviel: die wohnung sollte eine für eine person angemessene größe und zimmerzahl haben. also drei zimmer mit 80m² wären in deinem fall nicht angemessen. und eine zweizimmerwohung mit 60m² für 600€ würden sie auch nicht bezahlen.

als kostgeld wird eine bestimmte pauschale veranschlagt und bei spritkosten wird der fahrtweg berechnet. ist deine arbeit mit öffentlichen verkehrsmitteln in einer zumutbaren zeit erreichbar, so werden die fahrtkosten für die öffentlichen verkehrsmittel, also monatskarte oder so, und nicht die spritkosten gezahlt.

was ist mit deinem vater? auch wenn du zu ihm keinen kontakt haben solltest, muss er aukünfte über seine vermögensverhältnisse geben und dir zur not geld zahlen. wie gesagt, es ist egal, ob du kontakt oder keinen hast, sein einkommen wird bei der berechnung mit rangezogen. d.h., wenn deine mutti harz 4 kriegt und dein vater einiger maßen gut verdient, bekommst du kein bab, da er für deinen lebensunterhalt aufkommen könnte.

anosnten kann ich dir nur sagen, melde dich bei deinem zuständigen arbeitsamt. am besten bei deiner berufsberaterin. auf irgendeine aussage wirst du dich in diesem fall evrlassen müssen. ich kann dir nur sagen, wie es bei mir war und aus erfahrungen von anderen leuten, welche bab bezogen haben, berichten. wieviel bab du am ende raushaben würdest kann ich dir nicht sagen, das hängt von so vielen faktoren ab.

eines noch, wenn du ausgezogen bist, fang sobald wie möglich mit der antragstellung an. es sind hunderte formulare auszufüllen, einkommensnachweise zu erbringen usw. es kosten unheimlich viel zeit und mühe...

ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen...

im internet gibt es auch seiten, welche sich mit bab und seinen voraussetzungen auseinandersetzen, einfach mal googeln
http://www.landwirtschaftskammer.de/bildung/pdf/mb-berufsausbildungsbeihilfe.pdf
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic3089.html
  View user's profile Private Nachricht senden
xxHoneymoonxx

Dabei seit: 03.09.2007
Ort: Wieseck
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.09.2007 13:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

Ich bin mache eine Ausbildung zur Bürokauffrau verdien der zeit 500 € brutto und will jetzt gerne mit meinen Freund zusammen ziehen und wollte gerne mal wissen wie das mit dem BAB ist ob ich das nur bekomme wenn ich alleine wohne oder auch wenn ich mit meinen Freund zusammen ziehe. wäre super toll wenn mir da mal jemand weiter helfen könnte.

Danke schon mal Lächel

bye
  View user's profile Private Nachricht senden
c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 03.09.2007 15:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

xxHoneymoonxx hat geschrieben:
Hallo,

Ich bin mache eine Ausbildung zur Bürokauffrau verdien der zeit 500 € brutto und will jetzt gerne mit meinen Freund zusammen ziehen und wollte gerne mal wissen wie das mit dem BAB ist ob ich das nur bekomme wenn ich alleine wohne oder auch wenn ich mit meinen Freund zusammen ziehe.


Wie wohnst Du jetzt? Du bekommst BAB nur dann, wenn Du bei Deinen Eltern ausziehen _musst_, weil die Verhätnisse nicht zumutbar ist oder Du für Deine Ausbildung umziehen musstest.

Wenn Du jetzt 'aus Spaß an der Freud' zuhause ausziehst, weil Du mit Deinem Freund zusammen ziehen willst, bekommst Du dafür nichts. Würdest Du bereits alleine wohnen und hättest Anspruch auf BAB (aus oben genannten Gründen), spräche nichts gegen einen Weiterbezug.

c_writer
 
 
Ähnliche Themen Brauche euren Rat!
Ich hätte gern euren Rat...
Brauch dringend Euren Rat
[!] Bauche dringend euren Rat
ich brauch mal euren rat! Bewerbungen...
Wie habt ihr euren Ausbildungsplatz gefunden?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.