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vielflieger
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:32
Titel Berichtsheftführung in der Ausbildung |
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bin in der Ausbildung zum Mediengestalter und habe keien Ahnung wie ich das Berichtsheft führen muss! Ich habe nicht, wie viele andere ein Buch der IHK bekommen!
Wäre schön wenn ihr mir Vordrucke geben könnt!
Bitte alle Tips und Ratschläge schreiben!
Bin dankbar für alles, weil verzweifelt!
PS: wenn ich jetzt meinen chef frage kommt nur die Antwort: "das ist jetzt zu spät da kümmert man sich früher drum!"
Ich weiß er hat recht, trotzdem bitte Hilfe!
Danke
bye
Titel editiert. Verschoben: Ausbildung und Beruf -> Ausbildung. Achim M.
Zuletzt bearbeitet von Achim M. am So 18.01.2004 09:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ilka
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: Berlin
Alter: -
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:43
Titel
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in welchem Lehrjahr bist du?
Berichtsheft führt man am besten täglich - lästige Pflicht -
Vordruck kann ich dir jetzt leider nicht geben aber vielleicht ein paar Inhaltsangaben.
im Berichtsheft stehen:
Name
Kalenderwoche/Datum
Bereich in dem du arbeitest/Berufsschule
Wochentage
Unterschriftsfeld für deinen Ausbilder und/oder Lehrer
Arbeitsstunden Täglich und Wöchentlich
sieht eigentlich aus wie ein terminplaner
ich hoffe ich konnte dir helfen sofern ich dich richtig verstanden habe
Zuletzt bearbeitet von ilka am Fr 16.01.2004 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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david.preuss
Dabei seit: 02.07.2003
Ort: outta space
Alter: 43
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vielflieger
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:46
Titel
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ja danke war schonmal nicht übel!
bin im ersten lehrjahr!
muss denn auch rein was in der Berufsschule gemacht wurde?
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Pica
Dabei seit: 04.11.2003
Ort: kurz vor FFM
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:47
Titel
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Kann man sich nicht Vordrucke für Berichtshefte in manchen
Schreibwarenläden kaufen? Ansonsten: Einfach mal die IHK
anrufen. Musst ja nicht sagen, in welchem Lehrjahr Du bist
Frag vor allem nach, ob Du Wochenberichte schreiben musst und/oder
Tagesberichte.
Bei uns gab es pro Woche eine Seite und pro Tag 5 Zeilen.
Dazu mussten wir noch Wochenberichte erstellen.
PS: Ja, es muss rein, wenn Du in der Berufsschule warst (hast du
Blockunterricht? - wenn ja, sollten auch die Inhalte und Stunden rein).
Zuletzt bearbeitet von Pica am Fr 16.01.2004 10:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:49
Titel
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Ein Berichtsheft heißt ja heutzutage Ausbildungsnachweis und sollte auch so geführt werden. D. h., dass du die Tätigkeiten, die du den Tag über ausgeübt hast, evt. etwas genauer ausführst. Es reicht also nicht nur ?Berufsschule? hinzuschreiben, du solltest mindestens auch die Fächer und das Thema der Unterrichtsstunde bemerken. Dies kann für die Prüfung superwichtig sein, schließlich kannst du mit dem Berichtsheft unter Umständen beweisen, dass ihr gewisse Themen noch gar nicht behandelt habt. Da gab´s schon den ein oder anderen Gerichtsfall...
Ich hab immer etwas in dieser Art geschrieben:
Übung: Erstellen einer Anzeige für xyz in QuarkXPress
Außerdem solltest du drauf achten, deine Berichtsheft regelmäßig vom Ausbilder und deinen Berufsschullehrern unterschrieben wird. Das zählt zur Vollständigkeit, die bei den Prüfungen immer kontrolliert wird.
Persönlicher Tipp: Das Berichtsheftschreiben nicht so lange rauszögern. Du kannst ein halbes Jahr später definitiv nicht mehr die Aktionen jedes einzelnen Tages rekonstruieren.
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vielflieger
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Nürnberg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.01.2004 10:51
Titel
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ja danke war schonmal nicht übel!
bin im ersten lehrjahr!
muss denn auch rein was in der Berufsschule gemacht wurde?
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Achim M.
Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 18.01.2004 10:11
Titel Re: Berichtsheftführung in der Ausbildung |
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vielflieger hat geschrieben: | PS: wenn ich jetzt meinen chef frage kommt nur die Antwort: "das ist jetzt zu spät da kümmert man sich früher drum!" |
So leicht kann er es sich aber nicht machen. Dein Ausbilder ist für die ordnungsgemäße Führung des Berichtsheftes ebenfalls verantwortlich.
Berufsbildungsgesetz §6 hat geschrieben: | 1) Der Ausbildende hat (...) den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule sowie zum Führen von Berichtsheften anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen. |
Ansonsten:
www.mediengestalter2000plus.de hat geschrieben: | Über die Inhalte der Ausbildung und den Unterricht in der Berufsschule muss ein genauer wöchentlicher Ausbildungsnachweis geführt werden. Jede/r Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis schreiben. Er soll während der Ausbildungszeit geschrieben werden. Alle Ausbildungsnachweise müssen bei der Abschlussprüfung vorgelegt werden. Anderenfalls erfolgt keine Zulassung zur Prüfung.
Im Ausbildungsnachweis sollen nur die Tätigkeiten stehen, die auch wirklich verrichtet wurden. In Streitfällen ist das Berichtsheft der Nachweis, ob der Ausbildungsplan eingehalten wurde. [http://www.mediengestalter2000plus.de] |
Gruß
Achim
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