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Thema: Berichtsheft mit Kundennamen führen? vom 03.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Berichtsheft mit Kundennamen führen?
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SMoni

Dabei seit: 19.03.2004
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Verfasst Do 03.03.2005 16:45
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also, ich denke, wenn deine chefin das mit reinhaben will, dann mach das doch so.
is doch nur das berichtsheft.

ich umschreibe das auch immer mit der branchenbezeichnung, bei mir will der chef aber keine kundennamen mit drin stehen haben.
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Anti78
Threadersteller

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2005 16:46
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Mischpult hat geschrieben:
Das steht eigentlich in eurem Ausbildungsvertrag drin ...sprich das Firmengeheimnisse nicht an die Oeffentlichkeit gehen
dazu gehoert fuer einige Agenturen und Ausbilder auch der Kundenbestand und eventuelle Kunden um die man sich bemueht hat.



Nun ja, auf unserer Homepage stehen unter Referenzen ja auch die Kunden mit den Produkten die wir gemacht haben. Da sieht man dann teilweise sogar die Adressen. Gibt auch keine Probleme.
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MAFIA

Dabei seit: 09.10.2003
Ort: BERLIN
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.03.2005 16:49
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ihr überspitzt das alle ein bissle!

wir machen werbung und stellen keine bomben oder waffen her!

kunde hin oder her!

wer interessiert sich schon für unser berichtsheft? <-- Schuld!
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2005 16:51
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Anti78 hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Das steht eigentlich in eurem Ausbildungsvertrag drin ...sprich das Firmengeheimnisse nicht an die Oeffentlichkeit gehen
dazu gehoert fuer einige Agenturen und Ausbilder auch der Kundenbestand und eventuelle Kunden um die man sich bemueht hat.



Nun ja, auf unserer Homepage stehen unter Referenzen ja auch die Kunden mit den Produkten die wir gemacht haben. Da sieht man dann teilweise sogar die Adressen. Gibt auch keine Probleme.


ja dann gehe ich mal davon aus dass dein Betrieb da nichts gegen hat - aber fragen kost doch nichts oder ?

in meinem Ausbildungsbetrieb gab es zum Beispiel auch Kunden aus dem Adult und XXX Bereich
war halt nicht so gerne gesehen und wurde auch nicht an die grosse Glocke gehaengt - auch wenns die meiste Kohle reinbrachte

MAFIA hat geschrieben:
ihr überspitzt das alle ein bissle!

wir machen werbung und stellen keine bomben oder waffen her!

kunde hin oder her!


Kunden sind da sehr eigen...


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 03.03.2005 16:52, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Airlebnis

Dabei seit: 02.03.2005
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 03.03.2005 16:52
Titel

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yo, als agentur darfste dann damit prahlen, für welchen kunden du schon was gemacht hast. (machen wir auch immer so. is ja auch gut für's image! aber als kleiner azubi darfste das wohl nich... * grmbl *
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ZeroFlash

Dabei seit: 11.02.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2005 17:01
Titel

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Wenn deine Chefin will das die Namen da mit reinkommen dann mach sie mit rein. Unter Referenzen findet man sie ja auch...

muss schon zustimmen, wen bitte interessiert den unser Berichtsheft? Vll gucken die mal bei der Prüfung rein, ob die Unterschriften da sind, aber ich glaub nicht, dass sich irgendeinder die Mühe macht, das Heft wirklich zu lesen...


Zuletzt bearbeitet von ZeroFlash am Do 03.03.2005 17:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2005 17:15
Titel

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Fazit: Es gibt nicht sschriftliches über das Nennen von Kunden. Es gibt lediglich einen Passus im Arbeitsvertrag, der besagt, dass Betriebsgeheimnisse zu wahren sind. Was Betriebsgeheimnisse sind, ist Auslegungssache. Entscheidet der Chef, dss Kunden und Interessenten nicht dazu zählen und gibt grünes Licht, dann ist das in Ordnung. Und da der Chef das Berichtsheft unterschreibt, hat man sogar sein schriftliches Einverständnis dazu.
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Anti78
Threadersteller

Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Tbb/Mz/M
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 03.03.2005 17:44
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Fazit: Es gibt nicht sschriftliches über das Nennen von Kunden. Es gibt lediglich einen Passus im Arbeitsvertrag, der besagt, dass Betriebsgeheimnisse zu wahren sind. Was Betriebsgeheimnisse sind, ist Auslegungssache. Entscheidet der Chef, dss Kunden und Interessenten nicht dazu zählen und gibt grünes Licht, dann ist das in Ordnung. Und da der Chef das Berichtsheft unterschreibt, hat man sogar sein schriftliches Einverständnis dazu.



Hm, na dann, Chefes fragen und fertig. Thx all.
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