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Thema: BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkungen vom 14.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkungen
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Asmo
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Würzburg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.09.2007 10:05
Titel

BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkungen

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hallo liebe Forums mitglieder, der titel sagt so ziemlich worum es geht.

Ich habe bereits eine Ausbildung zum Maler und Lackierer, kann den Beruf aber Wegen gesundheitlichen Einschränkungen unmöglich weiter ausüben. (Attest ist Vorhanden)
Erfahren habe ich das erst 3 Monate vor Ausbildungs Ende bei meiner Musterung.
Um die 2.te Ausbildung zum Mediengestalter in Bild und Ton Schwerpunkt 3D
Anzufangen muss ich Umziehen und nicht gerade ein paar Km!

Meine aktuelle Situation sieht folgender massen aus: Harz4 Empfänger, mutter allein erziehend ebenfalls Harz4 Empfängerin durch Nervenschädigung.
Bedeutet das ich aus meinem Eltern haus unmöglich auf Finanzielle Unterstützung zählen kann.


Zusammenfassung:
1. Ausbildung, Maler Lackierer
Gesundheitlich eingeschränkt, erlernter Beruf nicht Ausübbar.
Harz 4 Empfänger
Eltern Harz 4 Empfänger
Umzugs zwang um neue Ausbildung Anzufangen




so und nun würde es mich brennend interessieren ob ich von irgendwo finanzielle Unterstützung erhalten kann?
da ich unmöglich alleine all diese Kosten tragen kann und dann nicht die Ausbildung anfangen könnte, was mich wieder zurück in die Harz 4 falle treiben würde. Und damit meinen Traum, meine Bemühungen zu nichte werfen würde.


zur zeit mache ich ein freiwilliges 6 monatiges Praktikum in einem 3D Betrieb und es war schon Schwer das zu bekommen. da Die Arge sich so ziemlich Quer stellte, Obwohl für sie keine kosten Bestand!
selbst die Fahrtkosten muss ich selbst tragen, aber einen weiteren Bewerbungskurs wie ich davor schon 2 hatte hätten sie liebend gerne bezahlt Oo WTF?


zum Schluss noch der beamte bei der Arge meinte: mir steht nicht, gar nichts zu, keine Hilfe kein gar nichts!
aber angeblich, kann man doch wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist, eine Umschulung beantragen?


Zuletzt bearbeitet von Asmo am Fr 14.09.2007 17:31, insgesamt 2-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 14.09.2007 15:32
Titel

Re: BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkun

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Asmo hat geschrieben:
hallo liebe Forums mitglieder, der titel sagt so ziemlich worum es geht.

Ich habe bereits eine Ausbildung zum Maler und Lackierer, kann den Beruf aber Wegen gesundheitlichen Einschränkungen unmöglich weiter ausüben. (...) (Attest ist Vorhanden)


Hast Du denn schon einen Ausbildungsplatz oder zumindest gute Chancen auf einen? Oder sind das alles ungelegte Eier?

Wenn Du für Deine Ausbildung umziehen musst, kannst Du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, ggf. Wohngeld und notfalls auch ergänzende Sozialhilfe für ungedeckte Wohnkosten. BAB ist die erste Wahl. Hier im Form sind jede Menge Fäden dazu zu finden, benutze mal bitte die Suche.

Zitat:
aber angeblich, kann man doch wenn man gesundheitlich eingeschränkt ist, eine Umschulung beantragen?


Unter Umständen. Aber bisher hast Du über eine zweite, ganz normale Ausbildung gesprochen. Ob Dir eine Umschulung genehmigt und finanziert würde, lässt sich per Ferndiagnose nicht beantworten. Da musst Du mit dem Träger sprechen, der dafür zuständig wäre.

c_writer

Ach ja, P.S.:

Zitat:
selbst die Fahrtkosten muss ich selbst tragen, aber einen weiteren Bewerbungskurs wie ich davor schon 2 hatte hätten sie liebend gerne bezahlt Oo WTF?


Wäre vielleicht auch nicht so schlimm gewesen - 'ne Bewerbung mit derart viel Rechtschreibfehlern wie in Deinem Beitrag, besonders mit Groß- und Kleinschreibung stehst Du offenkundig auf Kriegsfuß, landet bei den meisten Betrieben direkt in der Ablage 'P'.
 
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EnterYourName

Dabei seit: 14.06.2007
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Verfasst Fr 14.09.2007 16:02
Titel

Re: BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkun

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c_writer hat geschrieben:

Wenn Du für Deine Ausbildung umziehen musst, kannst Du BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, ggf. Wohngeld und notfalls auch ergänzende Sozialhilfe für ungedeckte Wohnkosten. BAB ist die erste Wahl. Hier im Form sind jede Menge Fäden dazu zu finden, benutze mal bitte die Suche.


Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich denke, BAB gibts nur bei der ersten Ausbildung?? Und er spricht ja eindeutig von der zweiten.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 14.09.2007 16:30
Titel

Re: BAB, Co? 2.te Ausbildung, Gesundheitliche Eingeschränkun

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EnterYourName hat geschrieben:

Korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege, aber ich denke, BAB gibts nur bei der ersten Ausbildung?? Und er spricht ja eindeutig von der zweiten.


Guter Hinweis, danke!

Stimmt, regelmäßig gibt es BAB nur für die Erstausbildung. Allerdings sollte der TE es trotzdem versuchen, es gibt inzwischen Urteile, die auch die Zweitausbildung als 'dem Grunde nach' förderfähig nach SGB II betrachten.

Versuch macht kluch. Wenn BAB ausfällt, bleibt nur die Ausbildungsvergütung, ggf. Wohngeld und ggf. ein Antrag auf ergänzende Sozialhilfe.

c_writer
 
Asmo
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
Ort: Würzburg
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 14.09.2007 17:30
Titel

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erstmal danke an euch

ehm wegen den Rechtschreibfehlern ich lasse meine Bewerbungen grundsätzlich von 2 bis 3 Leuten korrigieren. das ist nicht das problem.

zweitens habe ich hier einiges von bab gelesen und auch von Leuten, die eine 2te Ausbildung machen möchten, bei mir kam die zusätzliche frage ob meine gesundheitliche Einschränkung vlt. etwas an der sache ändern könnte,
das jemand der eine 2te Ausbildung machen möchte kein bab bekommt, da er schon eine hat.


Zitat:

Stimmt, regelmäßig gibt es BAB nur für die Erstausbildung. Allerdings sollte der TE es trotzdem versuchen, es gibt inzwischen Urteile, die auch die Zweitausbildung als 'dem Grunde nach' förderfähig nach SGB II betrachten.

Versuch macht kluch. Wenn BAB ausfällt, bleibt nur die Ausbildungsvergütung, ggf. Wohngeld und ggf. ein Antrag auf ergänzende Sozialhilfe.


@ c_writer ich kann dir ja auch mal wenn möchtest meine pdf Bewerbung per Email oder icq zuschicken. nur damit du dich Überzeugen kannst, wegen den Rechtschreibfehlern Lächel


Zuletzt bearbeitet von Asmo am Fr 14.09.2007 17:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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axeman

Dabei seit: 15.08.2007
Ort: Hamburg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.09.2007 10:54
Titel

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Hallo,

da Du ja nachweislich nicht mehr in deinem alten Berufarbeiten kannst, würde dir bestimmt eine Umschulung finanziert werden. Da du Hartz4 Emfänger bist, wird wohl die Arbeitsagentur dafür zuständig sein, ansonsten der Rentenversicherungsträger.

Da du gesundheitliche Probleme hast bzw. hattest, würde ich eine Umschulung in einem Berufsförderungswerk empfehlen. Dort bekommst du zum einen eine gute Ausbildung, zum anderen wird dort auf deine medizinischen Bedürfnisse eingegangen.

schau dir es mal an

http://www.diakonie-michaelshoven.de/berufsfoerderungswerk/qualifizierung/it-und-medienberufe/mediengestalter-in-fuer-bild-und-ton/
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axeman

Dabei seit: 15.08.2007
Ort: Hamburg
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.09.2007 10:56
Titel

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achso, und grüß mir meine alte Heimatstadt Würzburg ...
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 15.09.2007 15:06
Titel

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also ich kann dir mal meinem erfahrungsbericht nennen.
wenn du deine ausbildung nicht abgeschlossen hast,
(und du sagst du hast es 3 monate vor prüfung erfahren)
dann ist es wohl auch noch keine 2te ausbildung...
drum liegt der fall ähnlich und ich erzähl mal:

ich hab in meiner heimatstadt d ne ausbildung zum mg
angefangen, der betrieb war jedoch unbrauchbar.
hab die ausbildung dann abgebrochen als ich eine neue
stelle in münchen hatte. hier läuft des als völlineue ausbildung
und nicht als fortführung (also offiziel beim amt)

ich habe bab beantragt und bekommen.
ok, dazu mussten die erstmal in gladbach checken ob es auch
wirklich keine vergleichbare stelle gegeben hätte.
zudem konnte ich auch erst bab beantragen als ich einen wohnsitz
hatte und umgemeldet war. und dann bekommt man es auch nicht
rückwirkend sondern nur noch für den monat der antragststellung.

diese ganze prozedur dauert recht lange (sind ja beamte) und bis
du dein erstes geld hast musst du erstmal den umzug finaziert
haben, kaution und miete bezahlt und natürlich den kühlschrank gefüllt.
das ist nicht einfach, überleg dir ob du rücklagen hast.
zudem hast du die möglichkeit, wenn du dich beim amt ausbildungssuchend
meldest, ein mobilitätsdarlehen zu beantragen. das sind maximal
1000 euro, zinsfrei rückzahlbar in 10 raten 2 monate nach erhalt des geldes.
aber auch bis das bewilligt ist können 2 monate vergehen, glaub mir.
zudem musst du einen bausparvetrag oder ähnliches mit beantragter
summe als sicherheit angeben (wenn du keinen hast, ist nicht tragisch,
einfach einen erfinden, die prüfen das nicht, aber wenn du dann mal ne
rate nicht zahlen kannst und die pfänden wollen, dann hast du ein problem!)

über die bewilligung ansich mach ich mir dann keine sorgen. deine eltern
können dich nicht unterstützen. meine altern lagen zum glück auch unterm
satz.

mach dir vor dem wohnortwechsel auch noch klar, dass die deinen bedarf
für miete mit maximal 193€ berechnen. egal welche stadt und welcher
mietspiegel. hier in münchen bekommt man für das geld nix, da ist man
trotz bab noch arm dran.

so, und nun viel erfolg. wenn du noch ne frage hast, dann gern ne pn
an mich, mit amtssachen hatte ich im letzten jahr genug am hut *zwinker*
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