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Autor |
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larissaria
Dabei seit: 04.02.2004
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Verfasst Mi 04.02.2004 00:15
Titel
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also ich kann mich meinem vorgänger nur anschliessen. du brauchst einen guten notendurchschnitt und die schule+ihk muss einverstanden sein.
Mein Chef war auch ein Arsch und ich hab auch meine Verkürzung durchbekommen und hatte sogar nur nen Notendurchschnitt von 2,4. Erzähl den bei der IHK dochmal wie der drauf ist die sind da oft netter als die den Eindruck machen:) Ich wurde relativ schlimm gemobbt und hab es trotzdem geschafft. Was Du von Deinem Chef brauchst ist lediglich ein Kreuzchen auf dem Zettel(den bekommst du in der IHK) wo er bescheinigen muss das er Dich für fähig hält das Du verkürzen darfst. Es gibt auf diesen Zettel zwei Möglichkeiten: entweder er kreuzt "ja" an und alles ist palletti , sollte er aber nein ankreuzen ist er verpflichtet!!! eine schriftliche Begründung beizulegen die auch mit Deinen Leistungen übereinstimmen muss!!! Sollte er etwas falsches schreiben könnte er Arbeitsgerichtlich dafür belangt werden. Das letzte Wort hat da sowieso die IHK. Sollte er Deine Leistung als schlecht beruteilen (was schon viel über Ihn dann aussagt) kann die IHK das trotzdem nochmals überprüfen (z.B. anhand Deines Berichtsheftes)
Also, viel Glück:)
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
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Verfasst Mi 04.02.2004 08:05
Titel
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also dein notenschnitt muss besser als 2,5 sein. und ohne deinen chef geht's nun wirklich nicht. immerhin seid ihr zwei die vertragspartner und ein vertrag kann natürlich nur einvernehmlich geändert werden. sonst hätte ich in der ausbildung auch erstmal mehr ausbildungsvergütung in den vertrag geschrieben
sicherlich können deine lehrer und die ihk positiv auf deinen chef einwirken, aber letztlich hat er das letzte wort.
achso und gründe? hmm, du willst studieren, das wäre schonmal ein grund. du willst dich beruflich umorientieren, ins ausland gehen oder so in der art...
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Endlein
Dabei seit: 20.01.2003
Ort: Aschaffenburg
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst So 22.02.2004 18:20
Titel hallo |
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Also wir haben schon oft über das Thema Verkürzung gesprochen. Bei uns hieß es, das letzte Jahreszeugnis vor der Prüfung muss einen Schnitt von 2.5 haben, alles was darüber liegt, geht nicht mehr zum verkürzen.
So nun zu deiner Ausrede, ich würde sagen, dass du einfach deinem Chef/Chefin sagst, dass du dich gerne noch weiterbilden würdest und deshalb auch schon gerne verkürzen möchtest. Ist dein Vertrag den auf 3 Jahre ausgelegt???
Oder, dass du gut in der Schule bist und dir viele Schüler/Lehrer gesagt haben, dass du doch auch verkürzen könntest, worüber du vorher nicht so oft nachgedacht hattest. Was du aber meinst schaffen zu können.
Oder deine ganzen Freunde verkürzen und da du mit ihnen eine Lerngruppe bilden möchtest, würdest du gerne wissen ob du nicht auch verkürzen könntest.
oder so....
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Bastiwelt
Dabei seit: 21.02.2004
Ort: Wiesbaden
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 22.02.2004 18:34
Titel
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TL hat geschrieben: | sollte dies gewährleistet sein, dann kann man auch ohne zustimmung des ausbilders verkürzen... |
Ähm, falsch.
Das kann schon zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses geregelt werden und ist zu 70% Sache des Arbeitgebers.
Die Noten kommen dann noch dazu.
Aber wenn Dein AG nicht will, haste keine Chance.
Und der Lehrer hat da nüx zu melden.
Ich bin einer der Besten der Stufe und kann trotzdem net verkürzen, weil ich für meinen AG eine billige gute Arbeitskraft bin.
Was Dein Fall angeht, Floppy, ich versteh Dich schon.
Sag einfach, Du bist der Meinung, dass Du talentiert genug bist, es in der Zeit zu schaffen und einfach bitten möchtest, Dir diese Chance zu geben. Es ist doch logisch, dass Du in Deinem Leben so schnell wie möglich weiterkommen willst, oder?!
Ansonsten führ etwas auf wie, dass Du gern danach ein Jahr ins Ausland möchtest und da sogar schon ne Möglichkeit bestände, die aber nur wahrgenommen werden kann, wenn Du früher abschließt.
Oder ein Studienplatz? Ein attraktives Praktikum?
Wenn Du weit von der Azubi-Stelle wegwohnst ist es auch leicht verständlich, dass Du die Fahrerei net mehr möchtest.
All sowas. Aber im Grunde musst Du Dich für den Wunsch net sonderlich rechtfertigen.
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