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besam
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 12:58
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kennt jemand denn evtl. projekte bei denen man finazielle unterstützung bekommen kann, wettbewerbe ausschreibungen ...
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BrötchenMörder
Dabei seit: 09.08.2004
Ort: Gera
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 13:40
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kann manüber die zuständige IHK erfragen, oder meistens in der Berufsschule mal die Kollegen löchern !
vermiss dich
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Brainpulse
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Mainz
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 13:46
Titel
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ka ob das schon gepostet wurde:
Wohngeld ist die allerletzte Sozialleistung die dir zusteht. Erst wenn du alle anderen Sozialleistungen wie Sozialhilfe etc. ausgenutzt hast und immer noch bedarf besteht, darsft du dann erst Wohngeld beantragen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 13:57
Titel
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Brainpulse hat geschrieben: | ka ob das schon gepostet wurde:
Wohngeld ist die allerletzte Sozialleistung die dir zusteht. Erst wenn du alle anderen Sozialleistungen wie Sozialhilfe etc. ausgenutzt hast und immer noch bedarf besteht, darsft du dann erst Wohngeld beantragen. |
wo hastn das her? stimmt nicht. ich hab während meiner ausbildung wohngeld bekommen (80 € im monat) - und keinerlei sozialhilfe bekommen o.ä. sozialleistungen. wohngeld wird zwar über das sozialamt verwaltet, hat aber mit der sozialhilfe an sich nichts zu tun.
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Brainpulse
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Mainz
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 14:01
Titel
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Hat mir eine zuständige Sachbearbeiterin beim Wohngeldantrag erläutert.
Naja, dann ist es wohl von Fall zu Fall unterschiedlich...
Zuletzt bearbeitet von Brainpulse am Do 09.09.2004 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 14:07
Titel
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Brainpulse hat geschrieben: | Hat mir eine zuständige Sachbearbeiterin beim Wohngeldantrag erläutert.
Naja, dann ist es wohl von Fall zu Fall unterschiedlich... |
http://www.rechtspraxis.de/wohngeld.html hat geschrieben: |
In der Regel muss ein Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle der örtlichen Gemeinde-, Amts-, Kreis oder Stadtverwaltung gestellt werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular.
Empfängern von Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge kann Wohngeld von der zuständigen Sozialhilfe- oder Kriegsopferfürsorgestelle auch ohne besonderen Antrag als "pauschaliertes Wohngeld" gewährt werden.
Wird Wohngeld bewilligt, erhält der Antragstelle einen Bewilligungsbescheid. Die Wohngeldstelle bewilligt das Wohngeld in der Regel für ein Jahr. Für das folgende Jahr muss ein Wiederholungsantrag gestellt werden. |
also es gibt die sowohl als auch möglichkeit. evtl. sind die gesetze auch geändert worden, seit dem ich wohngeld bezogen hab (ist mittlerweile auch fast 2 jahre her) oder es gibt zwischen den einzelnen ländern eine unterschiedliche handhabung. aber fragen kostet ja nix...
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besam
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 16:20
Titel
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@brötchenmörder: gruss in die Heimat, ...i di och
zum thema: mit dem wohngeld, richtet sich nach dem einkommen, man kann mit 700 euro einkommen immer noch ein wohngeld von 10 euro bekommen, wenn die wohnung dementsprechend teuer ist zumindest so in der grössenordnung, gibts auch irgendwo für eine liste...
...d.h.: einkommen, wohnortklasse und mietpreis sind die faktoren zur berechnung des wohngeldes...
am "meisten" geld bekommt man also doch noch auf dem Arbeitsamt
vielleicht find ich ja nen sponsor
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DooH
Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 16:25
Titel
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also was Wohngeld während der Ausbildung angeht ist es definitiv so, dass eine ABLEHNUNG der BAB vorliegen muss um überhaupt Wohngeld beantragen zu dürfen!
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