Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.08.2004 15:33
Titel
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Wie nur 190 EURO? Das ist meines Erachtens nicht statthaft. Damit besteht ein Anspruch auf Sozialhilfe.
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change
Dabei seit: 08.01.2004
Ort: Radeburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.08.2004 15:44
Titel ......... |
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das is ne überbetriebliche ausildung
und wird vom freistaat sachsen finanziert
deshalb bekomm ich so wenig
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CarolusM
Dabei seit: 09.03.2004
Ort: noh bi kölle
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.08.2004 15:57
Titel Wie geagt... |
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Letztes Jahr bekam ich noch 120 Euro BAB im Monat, wenn ich zu meinem Betrieb (Leverkusen) fuhr und etwa das doppelte im Monat, wenn ich Blockunterricht (Köln) hatte. Als ich im Februar den Folgeantrag auf BAB-Weiterzahlung für die zweite Hälfte meiner Aubildung genehmigt bekommen habe waren es nur noch 46 Euro pro Monat, egal, wie weit ich fahren muss. Kann mir das einer erklären? Beim Einkommen meiner Eltern hat sich nichts geändert. Werden die Fahrtkosten nicht mehr bezuschusst?
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Franschi
Dabei seit: 19.09.2003
Ort: Hessen / FFM
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 09.08.2004 16:53
Titel Re: ......... |
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change hat geschrieben: | das is ne überbetriebliche ausildung
und wird vom freistaat sachsen finanziert
deshalb bekomm ich so wenig |
is ja krass, aber dass man so viel BAB bekommen kann wusste ich nicht....
das ist ja dann doch ein ganz gute "gehalt"
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besam
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.08.2004 17:53
Titel
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mir zeigen die ganzen postings das die leute im a-amt einfach so entscheiden wie sie lust haben, schade den das entspricht ja dem gesamtbild deutschlands.
jeder denkt soweit wie er scheisst....
....im a-amt und anderswo.
mit dem gewerbe anmelden betreff djing ist ja so ein ding wenn mich der ein oder andere da mal etwas näher erklären könnte ware ich sehr dankbar...
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besam
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 18.08.2004 17:27
Titel
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>>> ich habe noch eine möglichkeit gefunden, neben dem Bab und dem Wohngeld, geld zu bekommen, nämlich den mobilitätszuschlag beim Aamt. da kann man bei umzug wegen ausbildung oder arbeitsplatz einen umzugskosten- und reisekostenbeihilfeantrag stellen.
schau auf den link der geht zum Aamt, da steht das mal ganz nebenbei das das auch für auszubildende gilt.
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=16604&rqc=5&ls=false&ut=0
MOBIzuschlag gibts, es besteht aber kein rechtsanspruch, d.h. du kannst das kriegen musst aber nicht.
ich selber habe gestern den antrag für reisekosten-beihilfe abgeholt, die wussten dort selber garnicht das dies für azubis möglich ist...
... also ausdrucken, hin zum Aamt und druck machen
gruss besam
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besam
Threadersteller
Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 10:30
Titel
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kennt denn noch jemand irgendeine möglichkeit ???
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aitschi
Dabei seit: 06.02.2004
Ort: Bayreuth
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.09.2004 10:45
Titel Re: BAB |
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CarolusM hat geschrieben: | Alsooo, letztes Jahr bekam ich noch 120 Euro BAB im Monat, wenn ich zu meinem Betrieb (Leverkusen) fuhr und etwa das doppelte im Monat, wenn ich Blockunterricht (Köln) hatte. Als ich im Februar den Folgeantrag auf BAB-Weiterzahlung für die zweite Hälfte meiner Aubildung genehmigt bekommen habe waren es nur noch 46 Euro pro Monat, egal, wie weit ich fahren muss. Haben die mich verarscht, oder was? |
Du bist doch in Deiner Ausbildung auch ein Jahr weitergekommen, oder??
BAB berechnet sich folgendermassen: Es gibt einen persönlichen Bedarfssatz, der abhängig ist vom Umfeld, also Wohnung (Miete), Entfernung zum Arbeitsort (Fahrtgeld-Anteil) und vielleicht auch noch regional abhängig. Das weiss ich nicht.
Davon wird dann abgezogen, was Du selbst leisten kannst. Also Deinen Lohn erstmal, dann wird geprüft, was zumutbar ist, was Deine Eltern beisteuern könnten (wenn sie viel verdienen). Und das, was übrig bleibt, also die Differenz zu dem Bedarfssatz, das bekommst Du dann als BAB.
Nun ... denk mal nach .. ich vermute mal, Du hast im zweiten Lehrjahr doch auch ein bisschen mehr Geld verdient, oder?? dürften so um die 60/70 Euro mehr dann gewesen sein ... oder hast Du durchgehenden Lohn in Deiner ganzen Lehrzeit? Ich nicht, es steigt von Jahr zu Jahr .. und somit wird auch der Zuschuss in Form von BAB .. weniger ..
Logisch, oder? ..
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