Naranji
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Ort: Zürich, CH
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Verfasst Do 03.03.2005 12:22
Titel
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Hier die Antwort:
http://www.giessen-friedberg.ihk.de/IHKGiessen/IHKGiessen/Geschaeftsbereiche/Bildung/Ausbildung/Anlagen/19AUSBILDUNGSZEUGNIS_BL1.jsp?reload_coolmenus
sprich: ich will kein Leistungsbeurteilendes Zeugnis, weil die mir nur ans Bein pinkeln würden. Immerhin, Punkt eins hat sich somit erledigt.
Jemand Antwort auf Frage 2?
//edit: Hier nochmal deutlicher:
Beim Ausbildungszeugnis unterscheidet man - wie bei allen Zeugnisarten - zwischen dem Einfachen Ausbildungszeugnis, das nur Angaben über die Person sowie über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung, dies aber vollständig und detailliert enthält, und dem Qualifizierten Ausbildungszeugnis. Dieses letztere enthält auch Aussagen über die Führung und Leistung des Auszubildenden, insbesondere über Lernverhalten und -bereitschaft.
Aber auch hier gilt: Nur auf ausdrückliches Verlangen des Auszubildenden darf ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausgestellt werden. Da Stellenbewerbern gegenüber grössere Vorbehalte bestehen, wenn das Zeugnis keine Angaben über Leistung und Führung enthält, ist es gängige Praxis, dass der Ausbilder von sich aus ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis erteilt, wenn der Auszubildende dem nicht widerspricht.
Quelle: http://www.zeugnisportal.de/docs/step4.htm
Zuletzt bearbeitet von Naranji am Do 03.03.2005 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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