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karomietz
Threadersteller
Dabei seit: 23.08.2007
Ort: Köln
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 13:47
Titel Ausbildungszeugnis |
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hallo ihr, ich hab da mal ne frage. ich darf mir mein arbeitszeugnis quasi selbst schreiben.
cheffe hat dafür wenig zeit und ich soll mich auch wohl selbst was einschätzen.
gut und schön aber was schreib ich da. ich habe gehört es gibt ne art liste mit allen wichtigen wörtern
bzw. sachen die da nicht rein dürfen. wikipedia und co helfen da nur bedingt...
grad als mediengestalter... sollte ich programme nennen oder bestimme aufgabenbereiche?
danke für eure hilfe
lg
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SimonDerDude
Dabei seit: 15.01.2010
Ort: error: undefined
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 13:51
Titel
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Hinter einem Arbeitszeugnis steckt eine Art "Verschlüsselung", das kann man nicht einfach mal so schreiben
Aus der Summe dieser Schlüsselsätze bildet sich deine Gesamtnote. Lernt man das nicht als Bürokauffrau oder so?
Entweder dein Chef hat keine Ahnung oder da ist was faul, aber bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege
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karomietz
Threadersteller
Dabei seit: 23.08.2007
Ort: Köln
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 13:58
Titel
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Azazael hat geschrieben: | Hinter einem Arbeitszeugnis steckt eine Art "Verschlüsselung", das kann man nicht einfach mal so schreiben
Aus der Summe dieser Schlüsselsätze bildet sich deine Gesamtnote. Lernt man das nicht als Bürokauffrau oder so?
Entweder dein Chef hat keine Ahnung oder da ist was faul, aber bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege | unter uns...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 14:00
Titel
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Was schreibst du denn jetzt? Ein Ausbildungszeugnis oder ein Arbeitszeugnis?
Das sind nämlich zwei sehr verschiedene Dinge
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 14.06.2010 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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karomietz
Threadersteller
Dabei seit: 23.08.2007
Ort: Köln
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 14:05
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | Was schreibst du denn jetzt? Ein Ausbildungszeugnis oder ein Arbeitszeugnis?
Das sind nämlich zwei sehr verschiedene Dinge | sorry, auzubi zeugnis
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.06.2010 14:08
Titel
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BBiG hat geschrieben: | § 16 Zeugnis
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen. |
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