Autor |
Nachricht |
beuferl
Threadersteller
Dabei seit: 16.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 16.09.2008 19:51
Titel Ausbildungsverkürzung ohne die Einverständnis des Betriebs |
|
|
Hallo,
ich bin jetzt im zweiten Lehrjahr und möchte auf jeden Fall verkürzen.
Ich habe Abitur deswegen dürfte das normalerweise auch kein Problem sein, hätten ich mir das schon vor Ausbildungsvertragunterzeichnung überlegt, denn ich habe Bedenken, dass der Betrieb mitspielt, weil sie so auch früher mehr Geld für mich zahlen müssen. Ich bin in der Schule gut und außerdem muss ich ja nicht mal einen bestimmten Schnitt in der Zwischenprüfung haben um auf zweieinhalb Jahre verkürzen zu können, weil Abitur.
In der IHK haben Sie gemeint, dass mein Betrieb mich, wenn ich in der Zwischenprüfung einen Schnitt von 2,0 oder besser habe, verkürzen lassen muss. Habe ich sonst noch Alternativen, wenn mein Betrieb nein sagt, oder bleibt mir nur diese Alternative?
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Di 16.09.2008 22:46
Titel
|
|
|
Du solltest aber auch bedenken, dass dein Betrieb dich nicht übernehmen muss und du dann kürzer ein Ausbildungsentgelt beziehst.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
tarcus
Dabei seit: 23.04.2007
Ort: Neufinster
Alter: 65
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 17.09.2008 05:34
Titel
|
|
|
Moin,
du hast doch bestimmt einen Ausbildungsvertrag mit der Firma unterschrieben, und der sieht
doch eine Ausbildungsdauer von 3 Jahren vor. Für diese Zeit hat die Firma dich auch eingeplant.
Wenn du jetzt also verkürzen möchtest, kann das nur in Absprache mit der Firma gehen. Man muss
hier also das Gespräch suchen und eine gemeinsame Einigung finden. Wenn du gut bist und davon
gehe ich einfach einmal aus, sollte die Firma dich auch verkürzen lassen wenn sie sowieso
plant dich zu übernehmen (da du ja für die Firma als "Guter" auch nicht uninteressant sein solltest).
Sollte die Firma aber nur an billigen Azubis interessiert ist, wird es ja fraglich sein, ob sie dich
nach Abschluss der Prüfung übernimmt. Dann wäre es eh egal ob sie zustimmt oder nicht.
Ich würde also erst das Gespräch suchen und dann entscheiden, ob ich mich von dieser Firma trenne
und die vorgezogene Prüfung alleine durchziehe. Aber nur dann, wenn ich in der Hinterhand
einen neuen Arbeitsplatz habe, den man dann nach der verkürzten Prüfung antreten kann.
greetz
tarcus
|
|
|
|
|
phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Mi 17.09.2008 06:30
Titel
|
|
|
Du kannst auch OHNE das Einverständniss deiner Firma verkürzen. Einfach mal bei der IHK anrufen. Ich hatte das Problem auch. Du mußt nur (zu meiner Zeit) einen Notenschnitt in der Berufsschule <= 2,0 haben, dann geht das.
|
|
|
|
|
beuferl
Threadersteller
Dabei seit: 16.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mi 17.09.2008 16:25
Titel
|
|
|
Ich möchte dort auch gar nicht übernommen werden. Ich will danach noch studieren, deswegen will ich nicht noch mehr Zeit in Anspruch nehmen, als nötig.
Ja, das mit dem Schnitt habe ich schon gehört. Hast du den leicht geschafft?
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Anforderungen & Erwartungen seitens des Betriebs
Vorziehen - Wie nach Einwilligung des Betriebs vorgehen??
Ausbildungsverkürzung?
Ausbildungsverkürzung und Berufsschule
Ausbildungsverkürzung in Verbindung mit FOS?
Ausbildungsverkürzung (Notendurchschnitt?)
|
|