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maya1207
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2010
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Verfasst Sa 04.09.2010 21:45
Titel Ausbildungsschutz...Brauche Eure Hilfe! |
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Hallo zusammen!
ich habe leider momentan sehr probleme auf der arbeit.
auch wenns sich doof anhört, habe ich ansich nichts falsch gemacht. ich arbeite gut und viel (unglaublich viele überstunden). seitdem ich jedoch gesagt habe, dass ich auf 2 1/2 jahre verkürzen möchte, dreht mir mein betrieb aus allem einen strick. momentan ist es do, dass mein betrieb will dass ich nach der berufsschule noch in den betrieb komme.
Frage1 : Auch wenn ich 7 stunden schule habe und dann noch 1 1/2stunden zum betrieb fahre. Wäre das dann noch rechtlich erlaubt?
Frage 2: Anonsten will er dass ich in eine andere schule gehe, die näher am betrieb ist. Meine frage ist jetzt, ob mein betrieb mich einfach-ohne meine einwilligung-an meiner bisherigen berufsschule abmelden und einfach an einer anderen anmelden kann/darf?
Frage 3: Wie ist das mit dem betriebwechsel. Wenn ich ggf schon einen betrieb hätte, der mich übernehmen würde, müsste mein bisheriger betrieb zusagen? und braucht der neue betrieb irgendwelche voraussetzungen? wie genau läuft so ein betriebswechsel ab?
ich würde mich sehr über helfende antworten freuen...bin echt sehr verzweifelt.
danke!
eure maya
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
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Verfasst Sa 04.09.2010 23:03
Titel
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Hi,
zu Frage 1
So weit ich es weiß musst du nach der Schule nicht noch mal zum Betrieb.
Auch nicht wenn er direkt neben der Schule währe.
zu Frage 2
Ob er dich einfach ummelden darf weiß ich nicht.
Aber da muss er sich dann glaube ich mit der IHK rumschlagen.
Weil wenn mich nicht alles irrt, teilt die IHK dem Lehrling die Berufsschule mit.
Die Agentur hat da eigentlich überhaupt nix zu sagen. Ausser Sie legt beschwerde ein und hat wichtige Gründe.
Und das du nach der Schule zur Arbeit kommen sollst wird die IHK wohl nicht gern hören.
zu Frage 3
Wenn du schon einen neuen Betrieb hast, sollten sich die Schwierigkeiten in Grenzen halten, IHK fragen die gibt Auskunft.
Wie du schon gemerkt hast, dein Ansprechpartner für so etwas wird wohl die IHK sein. Die kann dir das ganz genau beantworten und hilft auch bei Problemen weiter.
gReeetZz!°
Basti
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maya1207
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2010
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Verfasst So 05.09.2010 09:29
Titel
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danke schonmal basti!
ich hoffe es dass ich irgendwie schutz habe und die mich nicht einfach umelden können etc!
falls mir noch irgendwer rat geben kann-ich bin dankbar für jeden!
lg maya
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 05.09.2010 09:54
Titel Re: Ausbildungsschutz...Brauche Eure Hilfe! |
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maya1207 hat geschrieben: |
Frage1 : Auch wenn ich 7 stunden schule habe und dann noch 1 1/2stunden zum betrieb fahre. Wäre das dann noch rechtlich erlaubt? |
Kommt darauf an, wie alt du bist und wie lange du wirklich in der Schule bist. Sieben Schulstunden sind ja keine sieben Zeitstunden und der lange Weg würde ja weg fallen, wenn du ...
Zitat: | Frage 2: Anonsten will er dass ich in eine andere schule gehe, die näher am betrieb ist. Meine frage ist jetzt, ob mein betrieb mich einfach-ohne meine einwilligung-an meiner bisherigen berufsschule abmelden und einfach an einer anderen anmelden kann/darf? |
... auf eine nähere BS gingest.
Zitat: | Frage 3: Wie ist das mit dem betriebwechsel. Wenn ich ggf schon einen betrieb hätte, der mich übernehmen würde, müsste mein bisheriger betrieb zusagen? und braucht der neue betrieb irgendwelche voraussetzungen? wie genau läuft so ein betriebswechsel ab? |
Sinnvollerweise über einen Aufhebungsvertrag mit dem jetzigen Ausbildungsbetrieb, du solltest dich da aber wirklich am Montag mit der IHK in Verbindung setzen. Hast du denn schon einen Betrieb, der dich übernehmen würde?
Und benutz' doch mal die Forensuche, das Thema gibt es Trillionen mal.
blindtext
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maya1207
Threadersteller
Dabei seit: 05.02.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 05.09.2010 09:59
Titel
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bin 23.
also können die mich einfach ohne meine einwilligung auf ein nähere bs für die letzten 4 monate anmelden? (
maya
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Helvetica
Dabei seit: 15.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 05.09.2010 11:41
Titel
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zur schule
bei mir wurde ganz genau angerechnet, wie lange ich schule habe
wenn ich also nicht auf meine 8h kam, hab ich das entsprechend minus bekommen auf meinem arbeitszeitkonto
wenn ich zb um 1 shcon aus hatte, bin ich noch hingegangen
wenn ich nur ne stunde früher aushatte, bin ich heimgegangen und hab eben minus bekommen
hätte natürlich auch ins geschäft fahren können, mir die fahrtzeit anrechnen lassen können und dann nach 15 minuten gehen.
aber da man dann am ende eh 2-3h bleibt und überstunden macht, war mir das ganze einfach zu doof.
hatte aber auch fast immer von 8uhr bis 16uhr15 unterricht. somit hats gepasst.
mir wurden nämlich die pausen mit angerechnet und ich kam an einem normalen schultag auf 8,25h Arbeitszeit...
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blindtext
Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
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Verfasst So 05.09.2010 15:12
Titel
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maya1207 hat geschrieben: | bin 23. |
Dann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz für dich nicht mehr.
Zitat: | also können die mich einfach ohne meine einwilligung auf ein nähere bs für die letzten 4 monate anmelden? (
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Das weiss ich nicht, dazu habe ich auch nichts geschrieben. Frag' das morgen die IHK. Übrigens: wegen vier Monaten würde ich nicht mehr wechseln. Warum ziehst du das nicht einfach durch?
blindtext
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Basti
Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Mainz
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst So 05.09.2010 16:11
Titel
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Also ich könnte es nicht verstehen wenn mir die Firma gesagt hätte wir rechnen dir deine Schulstunden in Arbeitsstunden … Ich meine mit der letzten Unterrichtsstunde ist der Schultag meines Wissens noch nicht zu ende.
Und ich glaube die BS und IHK sieht es lieber wenn der Azubi nach der Schule nach Hause geht, seine Hausaufgaben macht und lernt, anstatt noch mal ne Stunde in der Firma rum zu hocken um dann sein Schulzeugs in der Nacht machen zu dürfen …
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