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Thema: Ausbildungsplatz noch dieses Jahr?! vom 15.08.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsplatz noch dieses Jahr?!
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flegelkind

Dabei seit: 18.08.2005
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 23.08.2005 18:05
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vielleicht machst du auch erstmal ein praktikum in einer firma, ich hatte 2 in der klasse, die dann fürs kommende jahr übernommern wurden, ist zwar ne leichte ausbeutung, aber deine chancen erhöhen sich um ein vielfaches.

wenn du glück hast darfst du sogar in die schule und lernst dort natürlich leute aus anderen firmen kennen.

und nachdem immer mal wieder leute während der probezeit gehen (müssen) kommst du so vielleicht ganz gut an nen job.

connections sind halt manchmal doch alles.

oder du rufst bei der ihk kann, die haben auch nach ausbildungsbeginn immer mal wieder betriebe die noch suchen, bzw können dir die firmen in deiner umgebung sagen, die überhaupt mal ausgebildet haben.
und wer weiss wenn du die mal durch telefonierst braucht vielleicht noch jemand nen azubi obwohl er nicht inseriert hat.

du kannst es aber auch bei agenturen versuchen, die normalerweise nicht ausbilden und ihnen deine vorteile erklären und ihnen sagen das es ziemlich einfach ist, ausbildungsbetrieb zu werden.

VIEL GLÜCK *Thumbs up!*
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KalterKaffee
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 23.08.2005 22:16
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sagt mal wenn man nun ein praktikum macht.....und dafür 400 € bekommt, wie läuft das denn wenn das Praktikum beendet ist und man wieder "arbeitslos" ist?

weil es ist ja so das mein arbeitslosengeld sich momentan auf mein ehem. Azubi-Gehalt bezieht, da ich dnach ja noch nicht gearbeitet habe.

Würde nach dem praktikum das arbeitslosengeld dann auf die Vergütung beziehen die ich dort bekommen habe? also auf die 400 € oder auf mein ehem. Azubigehalt?


Zuletzt bearbeitet von am Di 23.08.2005 22:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Di 23.08.2005 22:27
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den alten betrag.
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flegelkind

Dabei seit: 18.08.2005
Ort: munich
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.08.2005 10:13
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definitiv auf das alte.

aber normalerweise müsstest du doch 50% des tariflichen lohns bekommen wenn du deine ausbildung fertig gemacht hast, oder?
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