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Thema: Ausbildungsbetrieb wechseln vom 24.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildungsbetrieb wechseln
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die Gestalt
Threadersteller

Dabei seit: 24.02.2006
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Verfasst Fr 24.02.2006 09:59
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Ausbildungsbetrieb wechseln

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Ich brauche einmal eure Hilfe, ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zum Mediengestalter für Digital und Printmedien in der Fachrichtung Mediendesign.

Leider hat sich meine Laune in dem jetzigen Ausbildungsbetrieb in den letzten Monaten von gut auf Miserabel verschlechtert, da wesentliche Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden. Ein großteil der anfallenden Tätigkeiten sind ausbildungsfremnd (Promotionarbeit, Lageraufräumen, Mailings packen, Kunden anrufen, Messestandebetreuung etc.) Dazu kommt, dass das Ausbildungsgehalt unregelmäßig gezahlt wird und auch Gelder für Sonderleistungen ausstehen (z.B. Promotionarbeit). Weiterhin wird die Fürsorgepflicht verletzt, es kam schon sowas vor wie: Fahr mal in der nächsten Woche alleine nach München und verteil da Plakate (600km Autofahrt und dann in München Plakate verteilen) - is sowas überhaupt zulässig?

All diese Fakten haben mich dazu veranlaßt den Entschluß zu fassen, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Nach kurzer Zeit konnte ich auch einen neuen Ausbildungsbetrieb ausfindig machen und habe auch eine Zusage erhalten, dass ich die Ausbildung dort fortführen kann.

Nun hatte ich gestern ein Gespräch mit meinem Chef und ich habe ihm die Gründe zu meinem Wechsel mitgeteilt. Natürlich kam von ihm ein Haufen blablabal, wir brauchen dich etc. Allerdings bin ich weiterhin fest entschlossen die Ausbildung in diesem Betrieb nicht weiterzuführen.

Natürlich hatte ich im Vorfeld auch schon mehrere Gespräche mit der IHK und nun ist folgendes Problem aufgetreten:

Wie komme ich aus dem Ausbildungsvertrag raus?

Laut IHK gibt es drei Möglichkeiten:

Einerseits eine Kündigung meinerseits mit außergewöhnlichem Grund, allerdings könnte es hier zu einer Klage von Seiten meines Arbeitgebers kommen.

Ein Kündigung mit beiderseitigem Einverständnis, wozu mein Chef nicht bereit ist!

Oder ich lasse mich Kündigen (wovon mir der IHK Berater abgeraten hat)

Einfach so kündigen darf ich nicht, da ich sonst nicht weiter in dem Berufsfeld des Mediengestalters arbeiten darf!


Wie soll ich jetzt vorgehen, wer kann mir in diesem Fall helfen?

Liebe Grüße

Ein Gestalter
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Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.02.2006 10:43
Titel

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Servus!

Bei mir war es ähnlich, ich habe während meiner Ausbildung den Ausbildungsbetrieb gewechselt und auch bei mir hat sich der erste Betrieb geweigert mich "einfach so" gehen zu lassen.
Es bedurfte 4 Gespräche bis wir uns einvernehmlich trennten.

Also gib nicht gleich auf.

Versuch dem (jetztigen) Ausbilder klar zu machen, dass Du keine Lust mehr hast für ihn (unter diesen Umständen) zu arbeiten und das sich das auch auf deine Arbeitsleistung auswirken wird. (Etwas grob formuliert, aber ich denke Du weisst wie ich das meine). Eine weitere Alternative dürfte sein, wenn Du dir von einem Arzt bescheinigen lässt, dass dich diese Arbeitstelle "krank" macht. Soll heissen wegen dem ganzen Ärger und Stress den du deswegen hast, kannst Du nicht mehr schlafen, bekommst Magenschmerzen, bist unkonzentriert und so weiter. In diesem Falle dürfte dein Ausbilder auch nicht mehr viel daran gelegen sein dich zu behalten.

Und bevor jetzt wieder jemand schreit: "Dass ist unfair - so kann man das doch nicht machen". Es ist unfair jemanden "auszubilden" und denjenigen dann ohne Erfahrung auf den sowieso schon überfüllten Arbeitsmarkt los zu lassen. Da sind solche (legalen) Mittel erlaubt. Ist jedenfalls meine Meinung - und Erfahrung.

Mike
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Fr 24.02.2006 12:07
Titel

Re: Ausbildungsbetrieb wechseln

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die Gestalt hat geschrieben:


Einfach so kündigen darf ich nicht, da ich sonst nicht weiter in dem Berufsfeld des Mediengestalters arbeiten darf!



Au weia! Grund?
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Nimroy
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Verfasst Fr 24.02.2006 12:21
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Re: Ausbildungsbetrieb wechseln

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Mischpult hat geschrieben:
die Gestalt hat geschrieben:


Einfach so kündigen darf ich nicht, da ich sonst nicht weiter in dem Berufsfeld des Mediengestalters arbeiten darf!



Au weia! Grund?


Ergibt sich aus §22, Absatz 2 Punkt 2, BBiG


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 24.02.2006 12:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.02.2006 12:30
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Re: Ausbildungsbetrieb wechseln

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Nimroy hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
die Gestalt hat geschrieben:


Einfach so kündigen darf ich nicht, da ich sonst nicht weiter in dem Berufsfeld des Mediengestalters arbeiten darf!



Au weia! Grund?


Ergibt sich aus §22, Absatz 2 Punkt 2, BBiG

a) Faule Socke
b) da steht nen "oder"

Zitat:
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die
Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit
ausbilden lassen wollen.


also er gibt seine jetztige Berufsausbildung auf (was ja der Fall ist oder?)
oder
er kuendigt, weil er sich fuer eine andere Berufstaetigkeit ausbilden lassen will

da steht nichts davon das er das nicht darf, oder bin ich blind?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 24.02.2006 12:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Fr 24.02.2006 12:35
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Da steht, dass man die Berufsausbildung aufgibt. Der Gesetzgeber meint damit generell. Wenn man zum Beispiel nen Studienplatz bekommen hat. Glaub mir, ih hab dat gelernt, Gesetzestexte zu lesen. Da darf nix hinzugedichtet werden oder so.

Und das hat nix mit Faule Socke zu tun. ich hätte auch schreiben können: Diese Rechtsfolge ergibt sich aus ... Und nen BBiG wirste ja wohl zur Hand haben. Hab ich doch schließlich auch *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 24.02.2006 12:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Alter: -
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Verfasst Fr 24.02.2006 12:59
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Okay
sieht also scheisse aus fuer den Threadersteller Menno!
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Fr 24.02.2006 14:15
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Zitat:
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

Dass der Betrieb ihn nicht ausbildet ist doch wohl ein wichtiger Grund, oder?
Und damit der Chef sich dann nicht quer stellt und evtl dagegen klagt könnte man vorher mal ein Gespräch mit einem Vertreter der IHK und dem Chef zusammen ansetzen.. glaube die machen sowas.
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