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Thema: Ausbildung verkürzen? vom 11.11.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung verkürzen?
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Snook801
Threadersteller

Dabei seit: 11.11.2009
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Verfasst Mi 11.11.2009 16:48
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Ausbildung verkürzen?

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Hallo zusammen!

Ich wollte mal fragen wie viele Jahre man maximal verkürzen kann, in der Ausbildung?
Und wie würde das dann ablaufen? Was muss ich mit der Schule oder der IHK abklären?

Würde mich über zahlreiche Antworten freuen!

Gruß

Snook
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MiuMiu

Dabei seit: 09.11.2009
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Verfasst Mi 11.11.2009 17:14
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Hi,

ich meine man kann maximal um 1 Jahr verkürzen (also auf 2Jahre)....

Man muss das mit seinem Betrieb klären, dann muss man die Verkürzung bei der IHK beantragen (das muss der Betrieb für einen machen), der Ausbildungsstand/die Schulnoten sollten natürlich auch entsprechend gut sein....Man kann entweder später in der Schule einsteigen oder ein Jahr überspringen oder früher die Prüfung machen, hab alle Varianten schon gehört... ich zum Beispiel bin später in die Schule eingestiegen....
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hellkitten

Dabei seit: 31.01.2008
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Verfasst Mo 23.11.2009 10:27
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Ich würde mir das genau überlegen.
Hab meine 1. Ausbildung (kaufmännischer Art) nach dem 1. Jahr verkürzt, mit einem Schnitt von 1,6 in den dafür relevanten Fächern. Der Sprung in die letzte Klasse war (für mich) einfach zu groß und nach dem Arbeiten hatte ich Abends oft auch einfach keinen Nerv mehr den übersprungenen Stoff nachzuholen, und ohne das gehts eben nicht. Man hat uns zwar von vorn rein gesagt, dass wir uns ca. um eine Note im Schnitt verschlechtern, aber Rückblickend würd ich's nicht noch mal machen. Allein schon der Praxis und der guten Noten wegen. Grad in meinen schwachen Fächern hab ich das sehr deutlich bemerkt, dass eben einiges fehlt.

Wenn du aber Abi/die FH-Reife hast, kannst du ja von vorn rein verkürzen, das würd ich wenn dann schon eher in Betracht ziehen, weil du dann automatisch in die Verkürzerklasse kommst und den Stoff von 3 Jahren in 2 verpackt hast. Dann ists nur noch n Praxisaspekt, ohne überspringen.

Informier dich am besten rechtzeitig und gründlich über alles bei deiner Schule / IHK und klär im Betrieb ab, ob das ok geht Lächel
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shaani

Dabei seit: 12.11.2009
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Verfasst Mo 23.11.2009 12:30
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also falls ich im sommer einen ausbildungsplatz bekommen "würde",
wäre ich ja studienabbrecherin, zusätzlich jobbe ich schon seit einiger zeit in der mediengestaltung.
wenn der betrieb mir jetzt sagen würde, dass er nicht will, das ich verkürze, kann ich dann nichts dagegen sagen?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Mo 23.11.2009 12:52
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shaani hat geschrieben:
also falls ich im sommer einen ausbildungsplatz bekommen "würde",
wäre ich ja studienabbrecherin, zusätzlich jobbe ich schon seit einiger zeit in der mediengestaltung.
wenn der betrieb mir jetzt sagen würde, dass er nicht will, das ich verkürze, kann ich dann nichts dagegen sagen?


Nö, du hast ja n Vertrag geschlossen. Und der geht per Se über drei Jahre.
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shaani

Dabei seit: 12.11.2009
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Verfasst Mo 23.11.2009 13:45
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type1 hat geschrieben:
shaani hat geschrieben:
also falls ich im sommer einen ausbildungsplatz bekommen "würde",
wäre ich ja studienabbrecherin, zusätzlich jobbe ich schon seit einiger zeit in der mediengestaltung.
wenn der betrieb mir jetzt sagen würde, dass er nicht will, das ich verkürze, kann ich dann nichts dagegen sagen?


Nö, du hast ja n Vertrag geschlossen. Und der geht per Se über drei Jahre.

nja in der regel fragt man einen betrieb ja vor der unterzeichnung des vertrags nach einer verkürzung..
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.11.2009 13:47
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shaani hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
shaani hat geschrieben:
also falls ich im sommer einen ausbildungsplatz bekommen "würde",
wäre ich ja studienabbrecherin, zusätzlich jobbe ich schon seit einiger zeit in der mediengestaltung.
wenn der betrieb mir jetzt sagen würde, dass er nicht will, das ich verkürze, kann ich dann nichts dagegen sagen?


Nö, du hast ja n Vertrag geschlossen. Und der geht per Se über drei Jahre.

nja in der regel fragt man einen betrieb ja vor der unterzeichnung des vertrags nach einer verkürzung..


Na klar. Aber was willst du dann sagen, wenn der Betrieb einen verkürzten Vertrag im Vorfeld ablehnt?
Dann kannste nach Hause gehen, wenn der Betrieb dich nicht verkürzen lassen will.
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shaani

Dabei seit: 12.11.2009
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Verfasst Mo 23.11.2009 13:58
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ich denke eine verkürzung ist eh NUR dann sinnvoll, wenn
der betrieb einen hinterher auch übernehmen möchte. (weil, klar, dann gibts schon 1 jahr früher volles gehalt statt nur azubigehalt)

weil wenn nicht, hat man immerhin 1 jahr mehr zeit, referenzen zu sammeln
und hat einen festen arbeitsplatz und landet nicht so früh schon in der arbeitslosigkeit/verzweifelten jobsuche.
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