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Thema: Ausbildung ohne Betrieb? vom 02.11.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung ohne Betrieb?
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tigirius
Threadersteller

Dabei seit: 02.11.2005
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Verfasst Mi 02.11.2005 14:08
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Ausbildung ohne Betrieb?

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hallo erstmal,
ich stehe hier gerade 7 monate vor meiner abschlussprüfung...
auf einmal flog eine abmahnung wegen einer kleinigkeit rein und ich durfte einen netten wisch unterschreiben das meine ausbildungsvergütung wieder auf stand des 1. Lehrjahres gesenkt wird und ich dafür nicht fristlos gekündigt werde... fakt ist aber jetzt das ich durch einen umzug jetzt im Monat mindestens 100€ miese mache...
Gestern viel mir dann auf einmal wieder ein das ein bekannter mal ähnliche schwierigkeiten hatte und die ausbildung dann ohne betrieb abgeschlossen hat. (praktisch nurnoch berufsschule)
Da ich aber nicht mehr genau weiß wie er das damals gemacht hat wollte ich einfach mal hier fragen. Vieleicht weiß ja wer mehr.
Achso das allseitsbeliebte reden bringt überhaupt nichts sondern macht alles nur noch schlimmer da der chef kein stück einsichtig ist und nicht mal einen funken mitgefühl besitzt.
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Cusario
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Ort: -

Verfasst Mi 02.11.2005 14:15
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erstmal glaube ich nicht das das rechtens ist was dein chef macht. IHK nachfragen. Unbedingt!!!

Wenn du jetzt zu wenig Geld hast und du deine Ausbildung ohne Betrieb weitermachen willst (geht glaub ich) - von wem willst du dann Geld bekommen?

Was wars denn für ne Kleinigkeit die du verbrochen hast?
 
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
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Verfasst Mi 02.11.2005 14:24
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soweit ich weiss kannst du bis zu einem halben jahr ohne betrieb deine ausbildung "von zu hause aus machen".
gewähr übernehme ich für die angabe nicht, ich weiss auch nicht, unter welchen voraussetzungen dies möglich ist.
frag bitte am besten bei der zuständigen IHK nach, dann bist du auf der sicheren seite.

und zur abmahnung: eine abmahnung ist ja ok. da kann dich dein chef nicht kündigen. solltest du ne 2. abmahnung für den
gleichen "tatbestand" bekommen, dann kann er dich kündigen. aber eine abmahnung, die auch noch an ne kürzung der ausbildungsvergütung gebunden ist, ist mit sicherheit nicht zulässig. frag dazu am besten auch die IHK oder einen Anwalt.
wenn du dir keinen weiteren ärger mit dem chef einhandeln willst: ausbildung da zu ende machen und nach dem ende zum anwalt gehen und vorm arbeitsgericht gegen die abmahnung klagen und dir dein geld, das dir rechtmäßig zusteht auf dem gerichtsweg holen...

(achtung! keine rechtsberatung!)
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shopping cart

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: planet earth
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Verfasst Mi 02.11.2005 14:36
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für mich klingt das mit abmahnung/vergütung absenken sonst kündigung ziemlich "seltsam" - ohne natürlich die details zu kennen!!!

die örtlichen arbeitsgerichte haben meist kostenlose+unverbindliche sprechzeiten mit rechtsauskunft - frag doch mal da nach!


ansosnten bitte nicht vergessen du bist als azubi zur loyalität gegenüber deinem lehrherren verpflichtet

- also nicht mit kanonen (arbeitsgericht) auf spatzen schießen, vielleicht ist ja eine einvernehmliche lösung drin!


mfg


Zuletzt bearbeitet von shopping cart am Mi 02.11.2005 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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way2hot

Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
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Verfasst Mi 02.11.2005 14:45
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Warum fragst du denn erst jetzt um Hilfe, mal ganz allgemein. Ich hätte diesen Wisch niemals unterschrieben, ohne mich vorher zu erkundigen, ob dies rechtens ist. Die Ausbildungsvergütung ist durch Mindestsatz vorgeschrieben, die kann der nicht einfach aberkennen. Alter Schwede... wie dreist... * grmbl *
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.11.2005 14:59
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way2hot.de hat geschrieben:
Die Ausbildungsvergütung ist durch Mindestsatz vorgeschrieben, die kann der nicht einfach aberkennen. Alter Schwede... wie dreist... * grmbl *


* Nee, nee, nee *

Nur wenn der Betrieb an irgendeinen Tarif gebunden ist - ansonsten nicht.
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shopping cart

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: planet earth
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.11.2005 15:07
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Im BBiG ist der Status des Ausbildungsvertrages eindeutig definiert:

Berufsbildungsgesetz

Lies mal § 3 (4) bezüglich Änderung des Ausbildungsvertrages!


Zuletzt bearbeitet von shopping cart am Mi 02.11.2005 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.11.2005 15:11
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shopping cart hat geschrieben:

ansosnten bitte nicht vergessen du bist als azubi zur loyalität gegenüber deinem lehrherren verpflichtet

- also nicht mit kanonen (arbeitsgericht) auf spatzen schießen, vielleicht ist ja eine einvernehmliche lösung drin!


Zum einen heißt Loyalität nicht Leibeigenschaft oder Versklavung, zum anderen war die Sache mit dem Arbeitsgericht für den Fall gedacht, dass erstmal die Ausbildung zu Ende gebracht werden soll und danach eh alles egal ist. Wenn ein Arbeitgeber so handelt, dann würd ich ihn damit nicht durchkommen lassen. Es ist ja das gute Recht des Auszubildenden die fehlende Vergütung nachzufordern.

edit: @shopping cart: was hat §3, Abs. 4 jetzt bitte mit diesem Thema zu tun?


Zuletzt bearbeitet von burnout am Mi 02.11.2005 15:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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