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Thema: Ausbildung: Ende und Vergütung? vom 11.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung: Ende und Vergütung?
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DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
Ort: leipzig
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.02.2010 11:29
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Ausbildung: Ende und Vergütung?

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da weder schule noch betrieb (obwohl beide schon mehre azubis hatten) bescheid weiss, stell ich hier noch einmal endgültig die frage:

mein vertrag läuft bis Juli 2010, meine schriftliche abschlussprüfung habe ich am 04. mai 2010. ich werde nicht im betrieb bleiben.
wann ist meine ausbildungsverhältnis beendet?
und wie lange genau bekomme ich die vergütung (die ich sonst immer zum 30. jeden monats erhalten habe)? mal abgesehen von den zahlreichen überstunden, die ja eh nich vergütet werden.
ist das bei jeder IHK gleich?
falls das ende zur zeugnisausgabe ist, wann ist diese, bzw. wann ungefähr kann ich damit rechnen?
eben auch wegen urlaubsplanung und zeit nach der ausbildung - ich muss ja wissen, ab wann ich mich danach wieder wo anstellen lassen kann.


...der betrieb meint das datum an dem ich die prüfung schreibe, das fänd ich aber unlogisch. weil gesetzt den fall, man besteht nicht, wäre da ja ein zwischenraum...


Zuletzt bearbeitet von DerbyStar am Do 11.02.2010 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 11.02.2010 11:35
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Der Ausbildungsvertrag gilt bis zu dem Tag an dem du deine Prüfungsergebnisse erhälst.
Laut unserer Berufschullehrerin ist es aber so, dass du kündigen musst. Weil wenn weder du noch der Arbeitgeber kündigt bist du fürs erste mal übernommen.

So hat die das mal gesagt * Keine Ahnung... *
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.02.2010 12:03
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KiraSophie hat geschrieben:
Der Ausbildungsvertrag gilt bis zu dem Tag an dem du deine Prüfungsergebnisse erhälst.
Laut unserer Berufschullehrerin ist es aber so, dass du kündigen musst. Weil wenn weder du noch der Arbeitgeber kündigt bist du fürs erste mal übernommen.

So hat die das mal gesagt * Keine Ahnung... *


Das Ausbildungsverhältnis ist ein quasi befristetes Arbeitsverhältnis,
dass automatisch mit offizieller Bekantgabe der Ergebnisse (wenn du bestanden hast,) beendet ist.

Wenn dir danach dein Chef weitere Aufgaben in die Hand drückt, wäre das eine stillschweigende Umwandlung des Ausbildungsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

schau mal in die Forensuche
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Do 11.02.2010 12:04
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@ kira: ne, das glaube ich weniger.

das arbeitsverhältnis ist mit bestehen der prüfung beendet, aalso der tag der bekanntgabe. du brauchst nicht zu kündigen. man ist auf keinen fall einfach übernommen, nur weil man nicht gekündigt hat. das passiert wenn man weiter dort arbeiten geht und der chef nichts dagegen hat. allerdings sind vertragliche bedingungen nicht klar geregelt. du weißt nicht was du dafür bekommst...

deine vergütung wird beim letzten mal anteilig bezhalt und wird von dem betrieb bezahlt und nicht von der ihk.

bei mir hat es damals 1,5 monate gedauert bis ich ein ergebnis hatte. also wärst du sicher anfang juli bereit für ein neues arbeitsverhältnis.


Zuletzt bearbeitet von am Do 11.02.2010 12:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 11.02.2010 12:05
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Fand auch das sich das merkwürdig angehört hat. Naja man sollte nich alles glauben. Auch wenns die Lehrer sagen die Ahnung haben sollten..^^
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 11.02.2010 12:06
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du wirst später feststellen, das die dir noch mehr blödsinn erzählt haben... *ha ha* *zwinker*
 
DerbyStar
Threadersteller

Dabei seit: 22.09.2006
Ort: leipzig
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.02.2010 12:26
Titel

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ok, aber wenn das mit dem datum und den ergebnissen nicht fest steht, dann wird es ja schwierig, weil ick meine vergütung immer im vorraus bekomme, dachte ich.
also ich hab die vergütung jetzt für februar.
wenn der betrieb aber gar nicht weiss wann die ergebnisse kommen, dann zahlt er mir ja zu viel im vorraus?

ausserdem ist es doch auch blöd wenn ich mich jetzt wo bewerbe, mit der angabe wann es losgehen kann. "im juni, juli, august - sorry das weiss ich nicht genau"....das gleiche ja eben auch für die arbeitsagentur.

p.s. das mit der IHK war auch auf die handhabung mit den ergebnissen nicht die vergütung bezogen.
p.s. 2 also will ja auch definitv nich länger bleiben, sondern sobald als möglich "neues" ansteuern.


Zuletzt bearbeitet von DerbyStar am Do 11.02.2010 12:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.02.2010 12:34
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Wieso bekommst du die Vergütung im Vorraus?
Hab ich ja noch nie gehört.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 11.02.2010 12:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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