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Thema: Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen vom 18.06.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen
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SzaSza
Threadersteller

Dabei seit: 03.06.2012
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Verfasst Mo 18.06.2012 10:52
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Nefliete hat geschrieben:
http://www.ihk-berlin.de/aus_und_weiterbildung/Ausbildung/Infos_fuer_Ausbildungsbetriebe/Der_Ausbildungsbetrieb/ausbildungsvertrag/813160/Ausbildungszeit_Verkuerzung.html


joa also wenn man danach geht, dürfts ja kein problem sein wens unternehmen zustimmt
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
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Verfasst Mo 18.06.2012 10:56
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Was an dem Satz

phihochzwei hat geschrieben:

Unsinn, wenn die dementsprechenden Noten vorliegen, kannst Du das auch am Betrieb vorbei machen. Weiss ich aus eigener Erfahrung.


ist nicht verständlich gewesen ?
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.06.2012 11:01
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phihochzwei hat geschrieben:
Was an dem Satz

phihochzwei hat geschrieben:

Unsinn, wenn die dementsprechenden Noten vorliegen, kannst Du das auch am Betrieb vorbei machen. Weiss ich aus eigener Erfahrung.


ist nicht verständlich gewesen ?


da wär ich mir aber nicht so sicher.
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.06.2012 11:19
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Ich habe genau den Fall am eigenen Leib gehabt: Chef wollte mich nicht vorziehen lassen, Noten waren dementsprechend, IHK hat den Willen des Chefs ignoriert.



Bei der verkürzten Ausbildung auf 2 Jahre muss der Betrieb zustimmen, bei der vorgezogenen Abschlussprüfung nicht.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 18.06.2012 11:24
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wenn du eine "vorzeitige zulassung" beantragst, formal alles erfüllst (gute note, termine hälst usw) aber die ausbildung schon begonnen hast, kann dein betrieb zwar einspruch erheben, die ihk pürft das aber. der betrieb braucht schon sehr treffende argumente gegen eine voruzeitige zulassung, wenn der azubi die voraussetzung erfüllt.

anders ist es bei einer "verkürzung". das muss der vertrag gändert werden und das bedarf einer beidseitigen einigung.

@ phi: ich bin ein langsam-tipper.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 18.06.2012 11:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
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Verfasst Mo 18.06.2012 11:55
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phihochzwei hat geschrieben:
Ich habe genau den Fall am eigenen Leib gehabt: Chef wollte mich nicht vorziehen lassen, Noten waren dementsprechend, IHK hat den Willen des Chefs ignoriert.



Bei der verkürzten Ausbildung auf 2 Jahre muss der Betrieb zustimmen, bei der vorgezogenen Abschlussprüfung nicht.


Aber genau darum gehts doch. Um die verkürzte Ausbildung auf 2 Jahre, nicht um die vorgezogene Abschlussprüfung *zwinker*
Also sind wir uns ja doch alle einig *Thumbs up!*
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SzaSza
Threadersteller

Dabei seit: 03.06.2012
Ort: Böblingen
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.06.2012 19:43
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mein unternehmen würde zustimmen, allerdings hab ich halt nicht die zwischenprüfung gemacht bis jetzt weiß jmd ob man die im herbst noch machen kann oder so`?
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KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.06.2012 21:09
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Bei uns haben die welche einfach kurz vor der AP eben mitgemacht soweit ich mich erinnern kann.
Das wäre Donnerstag, 18. April 2013.
Ansonsten morgen Telefon in die Hand und IHK anrufen. Die müssten dir auf jeden Fall Auskunft geben können.
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