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Thema: An die Abiturienten: Ausbildung oder gleich studieren? vom 01.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> An die Abiturienten: Ausbildung oder gleich studieren?
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kaspar

Dabei seit: 01.04.2003
Ort: Constance
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2004 14:20
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hab mir jetzt nur den ersten post durchgelesen!

so wie du schreibst, würde gerade dir eine bodenständige ausbildung sehr viel bringen.

auch vom know-how her ist eine ausbildung vor dem studium nur zu empfehlen.
beim studium gehts ums gestalten, weniger um technik. aber wenn du gut gestalten willst,
ist ein breites technisches wissen von vorteil.

übrigens, nicht nur abiturienten können direkt studieren!
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rheingauer

Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2004 14:22
Titel

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FordPrefect hat geschrieben:
... Man kann sich wirklich von der Berufsschule befreien lassen wenn man Abitur hat - vorausgesetzt der Betrieb ist damit einverstanden. ...


das habe ich ja noch nie gehört. bei uns waren bestimmt zwei drittel der MGs Abiturienten. und befreit war da keiner! also das ist (wenn dann) von IHK abhängig.
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13pixelchen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Di 02.03.2004 14:27
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@rheingauer: Das mit deinem Weg klingt gut.

Zum Thema Berufsschulbefreiung: Wie macht man dann die Abschlußprüfung? Bedeutet das, man muss sich den Stoff selber beibringen (Muss man wohl sowieso Lächel oder wie?
 
Julieee

Dabei seit: 05.12.2002
Ort: Paderborn
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2004 14:35
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zur Berufsschulbefreiung
also ich glaube das hat mit abitur nix zu tun!?!
bei uns war das damals so, daß man sich ab einem lebensjahr von 21 Jahren (oder 23 jahren????) vom Berufsschulunterricht befreien lassen konnte, wenn man wollte und natürlich der betrieb einverstanden ist.
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2004 14:38
Titel

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Die Berufschulpflicht wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ab der Vollendung des 21. Lebensjahres ist man in der Regel nicht mehr Berufsschulpflichtig.

Mehr hierzu bei Google, der IHK oder hier: http://www.azuro-muenchen.de/ueberbrueckung/schulpflicht/schulpfl.html

Gruß

Achim
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Cassiopeia20

Dabei seit: 22.06.2003
Ort: nähe Ddorf
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2004 14:38
Titel

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kannst dich befreien lassen, wenn du 21 jahre alt bist.
,musst dir den stoff selberr beibringen und in der zeit, in der die anderen in der schule sind, arbeiten..
also nicht empfehlenswert.. schule ist ne nette abwechslung. Lächel

meiner meinung nach, ist das wichtigste was du lernst, das zwischenmenschliche..das kann dir nämlich kein studium beibringen...
firmen haben eigene und vorallem eigenwillige strukturen, gerade größere unternehmen, und sich da einzufinden, zu behaupten und zu arbeiten..
das ist dein vorteil im gegensatz zu anderen bewerben, wenn du anschließend noch studierst....
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Evil_Eva

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Ruhrgebiet
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2004 14:40
Titel

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13pixelchen hat geschrieben:
@rheingauer: Das mit deinem Weg klingt gut.

Zum Thema Berufsschulbefreiung: Wie macht man dann die Abschlußprüfung? Bedeutet das, man muss sich den Stoff selber beibringen (Muss man wohl sowieso Lächel oder wie?


Wenn wir uns in der BS mal über die mangelhafte Prüfungsvorbereitung beschwert haben, wurde uns immer gesagt, dass die BS NICHT verantwortlich ist, uns auf die Prüfung vorzubereiten. Egal ob mit oder ohne BS wird man sich sicher immer selbst hinsetzen müssen und die Prüfungsthemen durchackern.
Ich würde trotzdem jedem empfehlen, die BS zu besuchen. Auch wenn der Unterricht fachlich nicht viel bringen sollte, lernt man dort doch eine Menge Leute aus der Branche kennen, kann sich austauschen und hat so vielleicht wichtige Kontakte für die weitere Zukunft.
Ich treffe mich z. B. jetzt auch nach meiner Prüfung noch regelmäßig mit einigen Leuten aus der BS und ist sehr ist immer sehr informativ.
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Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 02.03.2004 14:47
Titel

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Das Problem ist ja gerade, dass die Prüfungsinhalte (lang)streckenweise genau so unsinnig sind wie die Inhalte der Lehrpläne der Berufsschule. Ohne Schule kann die (Nonsens-)Prüfung nur schwer bestanden werden. Dies ist leider so. Eine Berufschulbefreiung kann ich daher - trotz überflüssigkeit - nicht empfehlen.

Zuletzt bearbeitet von am Di 02.03.2004 14:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
 
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