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March
Threadersteller
Dabei seit: 11.08.2003
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.04.2005 14:39
Titel
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Ich würd ihn auch einfach mal fragen... vielleicht hast du ja Glück!
Und am Tag der Prüfung gehe ich nicht wieder zur Arbeit-irgendwo ist auch mal Schluß mit Lustig-mir qualmt die Birne eh schon. Ich glaube die hätten auch nix davon, weil wir 3 Azubis bestimmt ständig nur über die Prüfung quatschen würden... Irgendwie will man ja wenigstens nachher die richtigen Antworten erfahren
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DjN
Dabei seit: 26.03.2004
Ort: Kassel
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 06:54
Titel
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jetzt weiß ich es genau, habe mich bei der ihk erkundigt:
Zitat:
Zur ZWISCHENprüfung wird nur zum Ablegen der Prüfung frei gestellt, danach müssen die Azubis wieder in den Betrieb (ähnlich wie nach dem Berufsschulunterricht).
Lediglich zur ABSCHLUSSprüfung (und auch nur einmal, nämlich zum schriftlichen Teil) werden Azubis, die noch unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, am Tag der Prüfung und einen ganzen Tag davor (wenn es kein Sonntag ist und die schriftliche Abschlussprüfung am Montag stattfindet) von der betrieblichen Ausbildung frei gestellt.
In der Regel ist es in den letzten Jahren üblich geworden, allen Auszubildenden am Tage der schriftlichen Abschlussprüfung freizugeben - ein Rechtanspruch besteht allerdings nicht.
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coltrane
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: in der Agentur
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 11:20
Titel
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fazit für alle entspannten:
nehmt euch frei, lasst euch beim schreiben zeit, trödelt auf dem heimweg,
habt kopfschmerzen, seid zu müde zum arbeiten
Für alle Streber:
geht arbeiten
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DjN
Dabei seit: 26.03.2004
Ort: Kassel
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 12:06
Titel
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coltrane hat geschrieben: | fazit für alle entspannten:
nehmt euch frei, lasst euch beim schreiben zeit, trödelt auf dem heimweg,
habt kopfschmerzen, seid zu müde zum arbeiten
Für alle Streber:
geht arbeiten |
Der ist echt gut ... @ coltrane
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Nietenhase
Dabei seit: 29.01.2004
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 12:13
Titel
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DjN hat geschrieben: | jetzt weiß ich es genau, habe mich bei der ihk erkundigt:
Zitat:
Zur ZWISCHENprüfung wird nur zum Ablegen der Prüfung frei gestellt, danach müssen die Azubis wieder in den Betrieb (ähnlich wie nach dem Berufsschulunterricht). |
Ist mit danach jetzt gemeint, direkt nach der Prüfung am prüfungstag, oder wie?
soweit ich weiss verhält sich diese regelung doch so, dass man nach der BS auch nur in den Betrieb muss wenn diese vor 12.00Uhr endet (was in meinem Fall eh unmöglich wäre da ich in München arbeite aber zum Blockunterricht nach Nürnberg muss...und da hatten wir schon ein paar mal vor 12.00Uhr Schluss)???
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 12:21
Titel
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@nietenHase: DjN hat das doch ganz klar da geschrieben oder ? Ja direkt am Pruefungstag
@coltrane: selbst schuld wer seine Rechte nicht wahrnimmt
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Nietenhase
Dabei seit: 29.01.2004
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 12:28
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gut, dann hab ich das schon richtig verstanden...naja, aber greift dann diese zeitregel, die bei der BS an nem verkürzten tag greift dort auch?
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Gr0uch
Dabei seit: 03.04.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.04.2005 19:26
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hab morgen frei am tag der Zp obwohl ich geh ins geschäft mussn och was zuende machen übermorgen dafür kann ich ddann um 12 gehen
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