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Thema: Adobe Creative Suite 2 Schulversion für Auszubildende? vom 05.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Adobe Creative Suite 2 Schulversion für Auszubildende?
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wuz
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: -
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Verfasst Di 05.12.2006 13:06
Titel

Adobe Creative Suite 2 Schulversion für Auszubildende?

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Hallo,
im nächsten Jahr beginne ich die Ausbildung zum Mediengestalter. Praktisch wäre es natürlich, wenn ich neben der Berufsschule und dem Betrieb, auch zuhause mit entsprechender aktueller Software arbeite. Daher interessiere ich mich für die Schulversion von Adobe Creative Suite 2. Auf der Adobe Seite habe ich aber gelesen das Schulen der IHK davon ausgenommen sind? Wie darf ich das jetzt verstehen? Besucht jemand eine solche Schule und hat eine Schulversion? Oder hat die IHK nichts mit der Berufsschule zu tun. Bin reichlich verwirrt!!!

Danke im voraus
so on
wuz
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 05.12.2006 13:19
Titel

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Z.B. Adobe Photoshop CS2 STUDENT EDITION deutsch

Bezugsberechtigung gilt nur für:

* Ordentlich eingeschriebene Voll- oder Teilzeit-Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fachhochschule, Hochschule, Technische Hochschule, Pädagogische Hochschulen, Gesamthochschule oder einer Berufsakademie.
* Schüler einer staatlichen Allgemein- oder Berufsbildenen Schule oder an einer staatlich anerkannten Allgemein- oder Berufsbildenen Schule wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Mittelschule, Gymnasium, Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule, Berufliches Gymnasium, Fachgymnasium, Fachschule, Technikerschule, Sonderschulen für Lern- und Körperbehinderte und Sekundarschule, Regelschule, Gesamtschule oder Freie Waldorfschule
* Teilnehmer an Volkshochschulkursen der Kursbereiche „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein.

Quelle

Das gleiche für die CS2


Zuletzt bearbeitet von deeesi am Di 05.12.2006 13:24, insgesamt 2-mal bearbeitet
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bel

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 05.12.2006 13:39
Titel

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Von Adobe gibt es neben der Student Edition noch die etwas teurerer Education Edition, die dann sogar voll Updatefähig ist und (auch nach dem Studium) kommerziell genutzt werden darf! Übrigens. *Thumbs up!*
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wuz
Threadersteller

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 05.12.2006 13:54
Titel

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Es geht mir nicht um die Student Version. Mit dieser dürfte ich zb. auch nicht selber kommerziell arbeiten.

Beantwortet ist meine Frage damit also nicht wirklich. Das da steht Berufsschulen ist ja schön und gut aber auf der Adobe Seite steht :

NICHT-Bezugsberechtigte sind:

Lehrer und Dozenten von Bildungseinrichtungen

Schulen, Universitäten und sonstige Institutionen sowie Schüler, Studenten an folgenden Einrichtungen:

IHK, Handwerkskammern (HK), Deutsche Angestellten Akademie, DAA, Berufsförderungswerke (BFW), Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI), Berufsförderungsinstitute (BFI), Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI), Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD), Institut für Lernsysteme (ILS)

Private und kommerzielle Bildungsinstitute, Ausbildungseinrichtungen in Unternehmen, Krankenhäuser, Vereine, Forschungseinrichtungen. :

Nun bleibt die Frage. In welchem Zusammenhang steht meine zukunftige Berufsschule mit der IHK ;(
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 05.12.2006 14:13
Titel

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garnich. du absolvierst da nur deine prüfung.

geh in der berufsschule ins schulbüro und lass dir da die bestellbescheinigung ausfüllen. bei mir wussten die überhaupt nich ob dies überhaupt dürfen. durften se aber, was ihnen mein ehemaliger klassenlehrer bestätigt hat, und von daher wars garkein problem. allerdings hab ich in dem jahr fachabi gemacht und war nich mehr in der ausbildung.

aber im prinzip sollt das keine probleme geben wenn man n korrektes sekretariat anner schule hat.
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