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Thema: Abmahnung - Arbeiten nach der Schule? vom 23.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Abmahnung - Arbeiten nach der Schule?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.09.2004 20:28
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soweit ich informiert bin, musst du, wenn du mind. 6 schulstunden absolviert hast nicht mehr in den betrieb gehen. bin mir jetzt allerdings nicht ganz sicher ob das nur für jugendliche unter 18 gilt oder auch für Ü18.
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Chrysadelic

Dabei seit: 30.07.2004
Ort: NKRC
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.09.2004 20:35
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Ü18 musst du nach der Schule zur Arbeit, wenn sie bis 12:25 zu Ende ist.
Geht sie regulär länger als 12:30 Uhr, brauchst Du nicht mehr zur Arbeit.
Ob Dein Chef das dann cool findet ist ne andere Sache...
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Account gelöscht
Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 23.09.2004 20:43
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interessant, gibt es da irgendein gesetz? ich brauch das schriftlich, sonst kann ich das glaube ich vergessen.
aber schonmal danke für die info!
 
flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.09.2004 21:19
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ja im jugendarbeitsschutzgesetz aber das greift bei dir nicht, da du 18+ bist.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
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speedy-wn

Dabei seit: 31.12.2003
Ort: stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.09.2004 13:27
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schau mal unter dieser adresse nach da gibts im forum ein pdf zum thema arbeitszeit und schulzeit. ist echt gut erklärt und von einer ihk angefertigt worden
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morocco-wurstlounge

Dabei seit: 29.04.2004
Ort: Neuss
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 30.09.2004 13:31
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ich kenns nur so, dass ü18 nach der schule arbeiten müssen. und da eine schulstunde nicht gleich eine arbeitsstunde ist, ists egal. aber ich denke auch mal, dasss des ne saceh is, die man inhouse klären sollte.
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