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Thema: 25,00 Euro / Stunde kommt man damit klar? vom 09.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> 25,00 Euro / Stunde kommt man damit klar?
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blindtext

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Verfasst Mo 09.08.2010 18:18
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Dreieckspixel hat geschrieben:

Das mit dem Gehalt / Honorar ist ein Thema, da muss man erstmal durchsteigen im Internet wird man eher verwirrt als geholfen (also hier jetzt nicht)


Konzentriere dich doch mal bitte auf das, worauf du hinaus willst!

Zitat:
ver.di sagt ca. 15,00€/Std. als Gehalt für Angestellte bei 100% Leistung. Wieder ne andere Seite sagt die ersten 5 Jahre nach Ausbildung 2080€ Gesamt als Gehalt.


Ja, und?

Zitat:
BDG sagt 79,00€ / Stunde als Honorar für selbstständige


Andere Baustelle, das eine sind Arbeitnehmer, das andere Selbstständige.

Worauf willst du hinaus?

Zitat:
Wollte nur wissen, ob es noch ne andere Art der bezahlung geben könnte ausser Anstellung oder als Auftrag?


Klar, Naturalien. *zwinker*

Scherz beiseite: Nein. Entweder du bist dort fest angestellt oder nicht.


Mir ist immer noch nicht klar, was du willst. Deine Postings sind inhaltlich Kraut und Rüben. Bestes Beispiel:

Zitat:
Was mir gerade so als andere Bezahlungsart einfällt ist:

Für was ist eigentlich die Künstlerabgabe genau gut?


Oh Mann, das hat mit "Bezahlungsarten" überhaupt nichts zu tun ...

Lies dir das bei Gelegenheit mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Künstlersozialversicherung

Da wird auch erklärt, was die KSA ist.

Sortiere dich erst mal in Ruhe und überlege dir, was du eigentlich willst. So führt das hier zu nichts.

blindtext
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blindtext

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Verfasst Mo 09.08.2010 18:20
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Silvergecko hat geschrieben:
Oh stimmt *Thumbs up!*

War zulange nimmer Angestellt... Aber die Versicherung wird trotzdem nicht mit eingerechnet oder?


Welche Versicherung? Kranken- und Rentenversicherung sind selbstverständlich Teil des Lohns/Gehalts, vom Bruttolohn des AN geht dann sein Anteil natürlich ab (und der AG zahlt seinen Anteil, weswegen ein Angestellter den Arbeitgeber auch deutlich teurer kommt, als nur das Bruttogehalt) .

blindtext

@dreieckspixel:

Kann es sein, dass du einfach wissen willst, was du nehmen kannst?

Dann wäre es das einfachste, das einfach zu fragen.

Du bist jetzt bei deinen Eltern angestellt, aber bekommst nur 800,- Euro, richtig? Wie viel arbeitest du denn dafür? Ist das ein Teilzeit-Job? Dann könntest du in dem Verlag einen weiteren Teilzeitjob annehmen, was du dafür bekommst, wird davon abhängen, wie viele Stunden du da arbeitest.

Rechne mal mit nicht mehr 10,- bis 12,- Euro die Stunde. Bezogen auf eine volle Stelle wären das
1760 bis 2112 Euro. Das ist in etwa das realistische Einstiegshegalt eines MG, wenn es gut läuft.

Die andere Variante, diesen Anzeigensatz als Selbstständiger abzuarbeiten, scheidet ja sowieso aus, weil der Verlag die KSA nicht zahlen will. Das müssten sie für dich aber genauso wie für die Grafikerinnen bisher.


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Mo 09.08.2010 18:50, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Weeny

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Verfasst Mo 09.08.2010 21:51
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Dein Hauptproblem ist doch, dass Du nicht weißt, ob Du den Auftrag über die Druckerei abwickeln sollst oder auf eigene Kappe als Freier, richtig? Den Stundensatz solltest Du mal hintenan stellen.

Wenn das ganze über die Druckerei läuft,
in der Du angestellt bist, müßten Deine Elten die Kosten aushandeln, nicht Du! Die Druckerei würde die Rechnung stellen und auch das Geld bekommen.
Du würdest weiterhin Dein Festgehalt bekommen. Ob das dann aufgrund der Mehrarbeit erhöht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn Du das als freien Auftrag machen willst, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du arbeitest eh schon als freier Grafiker, hast eine Umsatzsteuernummer oder fällst unter die Kleinunternehmerregelung. Dann weißt Du, was zu tun ist.

2. Angestellte haben auch die Möglichkeit, nebenbei bis zu einer gewissen Summe auf Rechnung zu arbeiten und das dann hinterher mit der Lohnsteuererklärung zu versteuern. Frag dazu beim Finanzamt oder einem Steuerberater nach!

Generell würde ich bei so kleinen Anzeigen, bei denen man angeblich nur ne Stunde braucht, eher einen Preis pro Stück ansetzen. Sonst ist das mit der Abrechnung doch Popanz. Für manche Anzeigen brauchste 2 Stunden, für andere nur 20 Minuten, mal läufts, mal nicht. Und im Mittel stimmts dann wieder Grins

Im Idealfall sollte der Stundenlohn/Festpreis in allen Fällen gleich sein. Als Angesteller würde nur weniger bei Dir ankommen, da der Arbeitgeber vereinfacht gesagt noch seine Kosten abzieht (Büromiete, Hard/Software, sein eigener Gewinn). Ausserdem bezahlt er Dich auch, wenn Du nix tust. Als freier kommt der Lohn zwar direkt bei Dir an, aber dann müßtets Du diese Kosten selbst abziehen, bevor Du den reinen Gewinn hast.
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Dreieckspixel
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Verfasst Di 10.08.2010 07:58
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Also mein Hauptanliegen sollte eigentlich jetzt geklärt sein, dass es nichts zwischen ARBEITnehmer und AUFTRAGnehmer gibt. Und dass die 25,- entweder sehr nett oder ein schlechter Witz sind. Dachte nur es gäbe noch irgendetwas anderes was logisch im Verhältnis zu den 25,- steht.

Auf 800,- bin ich zur Zeit nur, da unser Steuerberater dazu geraten hat solange wir hier bei uns noch nicht genau wissen, was ich jetzt erstmal mache. Da ich (sofern das jetzt mit dem Verlag dann nichts wird) den Druck- und Medientechniker machen wollte. Wobei diese ganze Verlagssache darauf hinauslaufen würde, dass ich später das ganze Heft machen soll, sprich das Layout und ich dadurch monatlich 2 Wochen mit 8 Std. und mehr pro Tag mit dem Heft und den Anzeigen ausgelastet bin.

Sind die 10-12€ jetzt mit oder ohne Abzüge? Gehe mal davon aus, dass das ohne ist. Also sind die Richtwerte von ver.di (14-16,- / Std.) und der anderen Seite (kA mehr welche aber da stand: 1. Jahr nach Ausbildung: 2080€) zu hoch angesetzt, wenn ich das richtig raushöre.

Kleinunternehmerregelung fällt meines Wissens nach raus, da es bei dem Stundensatz von 25,- bei dem Volumen schon was summiert, nur eben nicht soviel, dass ich sagen kann "Juhu Anzeigenakkordarbeit, Nachtschicht, Korrekturabzüge, quer durchs Dorf fahren um Unterlagen abholen und wegzubringen, etc.".
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blindtext

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Verfasst Di 10.08.2010 09:23
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Letzter Versuch:

Dreieckspixel hat geschrieben:
Also mein Hauptanliegen sollte eigentlich jetzt geklärt sein, dass es nichts zwischen ARBEITnehmer und AUFTRAGnehmer gibt. Und dass die 25,- entweder sehr nett oder ein schlechter Witz sind. Dachte nur es gäbe noch irgendetwas anderes was logisch im Verhältnis zu den 25,- steht.


Was meinst du mit "was logisch im Verhältnis zu den 25,- steht"? Logisch im Verhältnis zum Stundensatz müssen die Kosten des Selbstständigen stehen. Und da dieser alle Kosten - von der Kranken- und Rentenversicherung über die Hard- und Software bis hin zu Urlaubs- und Krankenheitstagen selbst tragen muss, sind 25,- eben eher ein Witz.

Zitat:
Sind die 10-12€ jetzt mit oder ohne Abzüge?


Ohne, brutto.

Zitat:

Gehe mal davon aus, dass das ohne ist. Also sind die Richtwerte von ver.di (14-16,- / Std.)


Das sind eben "Richtwerte" einer Gewerkschaft und noch dazu, wie du geschrieben hast, für Angstellte allgemein - du bist Berufsanfänger.

Zitat:
und der anderen Seite (kA mehr welche aber da stand: 1. Jahr nach Ausbildung: 2080€) zu hoch angesetzt, wenn ich das richtig raushöre.


Ich habe dir bei 12 Euro pro Stunde 2112 genannt - 2080 sind weniger, fällt dir das auf? M.a.W. nein, das ist realistisch.

Zitat:
Kleinunternehmerregelung fällt meines Wissens nach raus,


Das ist jetzt wieder die andere Baustelle - Selbstständigkeit. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant....

Ich hoffe nur, dass du strukturierter arbeitest, als deine Beiträge sind. Das ist ein schreckliches Hin- und Hergehopse zwischen Dingen, die nichts miteinander zu tun haben nebst vielen komplett unverständlichen Bemerkungen. Sorry.

BTW:

Weeny hat geschrieben:

Wenn Du das als freien Auftrag machen willst, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du arbeitest eh schon als freier Grafiker, hast eine Umsatzsteuernummer oder fällst unter die Kleinunternehmerregelung. Dann weißt Du, was zu tun ist.


Sorry Weeny, aber das ist auch nicht richtig. Eine "Umsatzsteuernummer" gibt es überhaupt nicht. Es gibt eine 'Steuernummer', die hat jeder, egal ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht oder nicht. Und es gibt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die kann auch jeder haben, egal ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht oder nicht - die braucht aber nur derjenige, der innergemeinschaftliche Geschäfte macht.

blindtext


Zuletzt bearbeitet von blindtext am Di 10.08.2010 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Weeny

Dabei seit: 28.12.2009
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Verfasst Di 10.08.2010 13:29
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blindtext hat geschrieben:

Sorry Weeny, aber das ist auch nicht richtig. Eine "Umsatzsteuernummer" gibt es überhaupt nicht. Es gibt eine 'Steuernummer', die hat jeder, egal ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht oder nicht. Und es gibt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, die kann auch jeder haben, egal ob er von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht oder nicht - die braucht aber nur derjenige, der innergemeinschaftliche Geschäfte macht.
blindtext

Hast natürlich Recht, sorry!
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