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Verfasst Do 22.07.2004 13:30 Titel
KCie hat geschrieben:
dachte immer in deuschland hat jedes gerät 2 jahr garantie
hier lernt man echt jeden tag was dazu. tolles forum!
nein, der händler oder hersteller hat eine 2 jährige Gewährleistungspflicht. das hat nix mit der garantie zu tun.
Gewährleistung heißt, dass der händler oder hersteller für die mängel einsteht, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel).
Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird
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