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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.01.2011 17:43
Titel
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Aber hier geht es doch wenn um die Versicherung des Technikers, und nicht um die eigene???
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Richie71
Dabei seit: 22.09.2009
Ort: Burgenland/Österreich
Alter: 53
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.01.2011 18:02
Titel
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Das ist egal. Warum sollen die andere Regeln haben als die eigene Versicherung?
IMHO werden die 1-2 Stunden Arbeitszeit an den Kunden bezahlen und sonst nix.
Ich glaube nicht das die Versicherung zahlt. Warum auch?
Eine zusätzliche Festplatte kostet ab 40,-EUR eine Technikerstunde ab 90,-EUR.
Optische medien für Datensicherungen sind auch nicht unbezahlbar
Wie viel sind die 80 000 Fotos wohl Wert gewesen?
Auch wenn du mit nur 50,-EURCent/Bild rechnest bist du schnell über 40 000,-EUR.
Übers Gericht könntest du eventuell ein paar Tausend EUR für die Wiederherstellung bekommen.
Theoretisch...
Freundliche Grüße,
Richard
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 03.01.2011 18:06
Titel
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Ich meine damit, dass das das Problem des Technikers ist.
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bildertante
Threadersteller
Dabei seit: 07.05.2010
Ort: Starnberg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.01.2011 23:08
Titel
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Hallo an alle, die schon auf die Auflösung warten:
Ich habe einen Anwalt für IT-Recht eingeschaltet, dem den Fall geschildert und es ist nun so, daß der Fa. eine Nachbesserungspflicht innerhalb einer Frist gesetzt wurde. Die Platte muss so wieder hergestellt werden, wie sie vorher war. Die Firma hat nun den Rechner abgeholt und schaut mal, was geht.
Ich bin sehr gespannt...
Sollte der Versuch scheitern muss man über Schadensersatz reden. Wobei wir hier keine genaue Summe festlegen können, weil man den Schaden nicht detailliert darstellen kann.
Viele Grüße
Bildertante
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.01.2011 23:29
Titel
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Ich vermute ja, du hast mit deinen eigenen Versuchen die rettbaren Daten zerstört. Warten wir's ab.
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Dis
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.01.2011 23:34
Titel
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Zitat: | Sollte der Versuch scheitern muss man über Schadensersatz reden. Wobei wir hier keine genaue Summe festlegen können, weil man den Schaden nicht detailliert darstellen kann. |
Mich würde interessieren wie dies dann vonstatten gehen soll?
Es muss doch irgendeine Berechnungsgrundlage geben.
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guiseppe mondi
Dabei seit: 07.12.2006
Ort: -
Alter: 60
Geschlecht:
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Verfasst Fr 28.01.2011 11:33
Titel
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wer schadenersatz will, muss seinen schaden genau beziffern und vor allem glaubhaft belegen können. sonst gibts gar nix.
guiseppe
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