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Thema: Macromedia Studio 8 vom 03.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Hard- und Software -> Macromedia Studio 8
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undercover
Threadersteller

Dabei seit: 27.05.2006
Ort: Hildesheim
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 07.06.2006 09:23
Titel

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*lol*

ich hatte dem verkäufer ins gewissen geredet*gg nach dem motto:
"du böser verkäufer, du" *lach - natürlich auf die charmante art *ha ha*

und was lese ich jetzt Au weia!

Angaben zum Verkäufer
Verkäufer:durmaz2006 ( 6 )
Nicht mehr bei eBay angemeldet

* Ich bin ja schon still... *

* huduwudu! * hat sich wohl von allein geklärt * huduwudu! *
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gloeckle

Dabei seit: 14.04.2002
Ort: Tübingen
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.06.2006 11:15
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Wohoo! Da hast Du aber richtig Glück gehabt. Und das Lehrgeld musstest du auch nur in Adrenalindosen zahlen...
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dinic

Dabei seit: 11.05.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.06.2006 11:24
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Typografit hat geschrieben:
gloeckle hat geschrieben:
Rein rechtlich wird der Verkäufer schon im Vorteil sein.
Im Text stand ja, dass es ne SSL_Version zum Privatgebrauch ist (wobei ich bis vorgestern mit dem Kürzel SSL was anderes verbunden habe...).
Undercover könnte meiner Meinung nach nur auf die Kulanz des Anbieters hoffen und vielleicht 5 € für eBay und Unkosten zahlen.

Darf er eigentlich diese Software an Privatleute verkaufen, die den Schüler/Studenten/Lehrerstatus nicht nachgewiesen haben? Oder ist der Verkauf i. O., der Kauf aber nicht?

Umgekehrt, der Verkäufer kennt die Lizenz und die Rechte, die damit verbunden sind und die verbieten den Verkauf an irgendwem. Ein Käufer muss schon davon ausgehen, dass er rechtlich was korrektes macht. Deshalb halte ich dafür, dass rechtlich der Käufer im Vorteil ist. In der Vergangenheit sind auch die Software-Hersteller (mehrere) so vorgegangen, dass sie oft dem Käufer eine legale Version gegeben haben, sich aber am Anbieter schadlos gehalten haben.
Der Verkäufer ist das schwarze Schaf, nicht der ahnungslose Käufer.



Hi
Also das Packet kann eigentlich jeder kaufen. Nutzen aber nur Schüler/Studenten/Lehrpersonal. DIe müssen nämlich eine Schulbescheinigung + zusätzliches Formular zu Macromedia schicken.
Erst dann bekommt man den Lizenzkey.


Zuletzt bearbeitet von dinic am Mi 07.06.2006 11:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Michelino81

Dabei seit: 02.05.2006
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.07.2006 03:42
Titel

Dein Fehlkauf!

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Ganz kurz, wenn ich es so rictig überschaut habe!
Du hast eine Software gekauft, wovon Du ausgegangen bist , dass es sich um eine Vollversion handelt wo man gewerbe treibend nutzen kann. Verkaufsangaben des Käufers etwas weiter unten: Schülerversion für privaten Gebrauch.

Das heisst, Du hast Dir vor Kauf diese Angaben nicht richtig durchgelesen. Wozu Du als Käufer verplichtet bist.
Er hats ja auch nicht irgendwo versteckt!!!

Schlecht für Dich, aber nun zum guten!!!!
------------------------------------------------

Er verkauft Software von einem Hersteller (Macromedia) als private Person. Umgeht somit einige Regeln und Gesetze und denkt er wär ein schlauer Fuchs - ist er nicht. Da kannst Du ihn packen.

Wenn er tatsächlich mehere dieser Schülerversionen verkauft, dann verkauft er kommerziell und das auch, wenn er sich als privat darstellt.

Dies ist zu einem sehr Interessant für das Finanzamt, zum anderen auch für Macromedia (Er ist kein Händler der diese Produkte vertreiben darf).

Da er nicht mehr bei Ebay angemeldet ist, hast Du das Recht um Anschrift herausgabe bei Ebay des eheml. Verkäufer.
Wenn Du diese hast, schreibe diesen netten Käufer an .... schildere es den man Sachlich in einem Brief. Aufgrund dieser vorliegenden Tatsachen forderst Du die Rückmachung des Kaufsgeschäftes. In diesen Brief ruhig streng schreiben und einen auf rechtlich machen........ Gruss!
IST KEIN RECHTLICHER RAT ODER ANWEISUNG....nur meine persönliche Gedanken, wie ich es nur machen würde...nur ich......nicht du Lächel


Zuletzt bearbeitet von Michelino81 am Sa 15.07.2006 03:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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