S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 22.07.2010 12:04
Titel
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Hallo,
wenn du mit der Person vereinbart hast, dass es ein Leihgerät ist, dann wird es eher schwer werden dafür überhaupt Geld zu verlagen.
"§ 598
Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten."
Ansonsten bin ich eher für 300 EUR denn für die 30 EUR.
Lg Stefan
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