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ceesrad
Dabei seit: 09.03.2018
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Verfasst Do 16.05.2019 11:04
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Nefliete hat geschrieben: | @ceesrad: Es gibt "autorisierte" Version, die man zwar noch nutzen darf, aber nicht mehr herunterladen kann. Die "nicht autorisierten" Version werden schlicht zu illegalen Kopien erklärt. Diese darfst du nicht mehr benutzen und Adobe hält sich rechtliche Schritte vor. |
Danke Dir!
Ich persönlich beziehe das aber dennoch auf den Umfang der Creative Cloud. Sprich, dass ich eine CS6-Version deinstallieren muss, die ich bis vor wenigen Tagen/Wochen noch über die Cloud installieren konnte.
Das würde ja heißen, dass diese alten Programme noch so lange laufen, bis man sie manuell deinstalliert?
Dass meine damals gekaufte CS6-Version jetzt illegal sein soll, kann ich mir aber nicht vorstellen. Das wäre ja verrückt... naja, heutzutage muss man mit allem rechnen.
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mobbytec
Dabei seit: 21.01.2012
Ort: -
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Verfasst Do 16.05.2019 23:01
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ceesrad hat geschrieben: |
Dass meine damals gekaufte CS6-Version jetzt illegal sein soll, kann ich mir aber nicht vorstellen. Das wäre ja verrückt... naja, heutzutage muss man mit allem rechnen. |
Deine gekaufte Version CS6 wird nicht "illegal", es betrifft die Cloudversion CS6, genauer CC 9, 8.
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Fr 17.05.2019 15:50
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Nefliete hat geschrieben: | Diese darfst du nicht mehr benutzen und Adobe hält sich rechtliche Schritte vor. |
Nicht Adobe selber. Sie schreiben, man läuft Gefahr von Dritten belangt zu werden:
Zitat: | Should you continue to use or deploy these unauthorized versions, you may be at risk of potential claims of infringement by third parties. |
Wenn es was mit dem verlorenen Process gegen Dolby Inc. zu tun hat, dann würde einem aber nur bei Premiere, Media Encoder, After Effects und Audition Ungemach drohen, denn die wurden bis CC2018 mit einem Dolby Codec ausgeliefert, der jetzt 'vielleicht' illegal ist.
Viel 'wenn' und 'aber' für so eine Keule ...
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gjet
Dabei seit: 09.10.2008
Ort: Graz, Österreich
Alter: 39
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Verfasst Mo 20.05.2019 08:31
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Soweit ich gehört habe geht es hier um die Umsetzung eines Teils der DSGVO, die besagt, dass unter anderem mit den verfügbaren technischen Maßnahmen - und dazu gehört aktuelle (!) Software - verhindert werden muss, dass persönliche Daten gefährdet werden. Deswegen auch der Hinweis von Adobe, dass man bei weiterer Nutzung eines nicht mehr servicierten Produktes - bei einem Datendiebstahl oder ähnlichem - von Dritten geklagt werden könnte.
lg
markus
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aue
Dabei seit: 01.11.2016
Ort: -
Alter: 61
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Verfasst Mo 20.05.2019 08:57
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Es ist doch völlig egal, ob aus (Dolby-)Lizenz- oder Datenschutzgründen Adobe die weitere Nutzung älterer CC-Versionen untersagt. Wir können hier ohnehin nur spekulieren. Tatsache ist, dass dies eine massive Einschränkung bedeutet. Tatsache ist aber auch, dass dies nur im Abo-Modell möglich ist. Eine Kaufsoftware läuft in ihrer Nutzungsberechtigung nicht ab.
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FrauWetterwachs
Dabei seit: 17.08.2018
Ort: Hamburg
Alter: 36
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Verfasst Mo 20.05.2019 09:19
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aue hat geschrieben: | Es ist doch völlig egal, ob aus (Dolby-)Lizenz- oder Datenschutzgründen Adobe die weitere Nutzung älterer CC-Versionen untersagt. Wir können hier ohnehin nur spekulieren. Tatsache ist, dass dies eine massive Einschränkung bedeutet. Tatsache ist aber auch, dass dies nur im Abo-Modell möglich ist. Eine Kaufsoftware läuft in ihrer Nutzungsberechtigung nicht ab. |
Hat man aber nicht strenggenommen in den älteren Adobe Versionen auch Lizenzen erworben und eine Lizenz kann man sehr wohl erlöschen lassen? Ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass ich wie 99,9% der Nutzer das Kleingedruckte bei der Installaion natürlich nicht von A-Z gelesen habe, kann mir aber vorstehen, dass dort etwaige Vorbehalte vermerkt sein könnten
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aue
Dabei seit: 01.11.2016
Ort: -
Alter: 61
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Verfasst Mo 20.05.2019 09:39
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FrauWetterwachs hat geschrieben: | eine Lizenz kann man sehr wohl erlöschen lassen? |
Nein, das geht nicht. Bei einer Kaufsoftware sind die Bedingungen zu diesem Zeitpunkt festgelegt und können nicht nachträglich geändert werden (Vertragssicherheit). Bei einem Abo hingegen können sich Bedingungen ständig ändern und du kannst nur zustimmen oder dich davon verabschieden. (Dies gilt ja auch für die gesamten sog. sozialen Medien.)
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
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Verfasst Mo 20.05.2019 10:50
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FrauWetterwachs hat geschrieben: | ... Ich muss ehrlich gesagt zugeben, dass ich wie 99,9% der Nutzer das Kleingedruckte bei der Installaion natürlich nicht von A-Z gelesen habe, kann mir aber vorstehen, dass dort etwaige Vorbehalte vermerkt sein könnten |
Selbst wenn das dort steht, kann ich mir nicht vorstellen, dass solch eine versteckte Vertragsklausel rechtlich bindend ist. Schließlich wäre das eine erhebliche Einschränkung, die man als Kunde von dieser Lizenz nicht erwarten würde.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es doch mal die Möglichkeit eine gekaufte CS6-Lizens in eine CC-Lizenz zu tauschen die im ersten Jahr kostenlos war. Ich denke mal die gingen bisher auch davon aus, dass sie die CS6 so lange parallel nutzen dürfen wie das Abbo läuft. Wer aufgrund von Altdaten oder spezieller Plugins auf die alte Version angewiesen ist, dürfte sich vermutlich ziemlich betrogen vorkommen.
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