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Thema: Logokosten, Design ablehnen? vom 09.03.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Plauderecke -> Logokosten, Design ablehnen?
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Nimroy
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Verfasst Fr 09.03.2012 17:01
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Sowas muss man nicht erklären. Das kann man mal in einem Beratunsggespräch bei der Angebotsübergabe (oder nenn es Kostenvoranschlag) machen. Danach wird das in der Rechnung nochmal als Leistungsposition ausgewiesen und gut.

Der Handwerker erklärt seinen Kunden ja auch nicht, warum er 5 16er Ringmuffen und 10 16er Dichtungen braucht.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 09.03.2012 17:02
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Illunatic hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Danke für die Aufschlüsselung!

zu deiner Preisfrage: Meiner Meinung nach sollte auch bei immateriellen Gütern und Dienstleistungen sich der Preis eines Gutes oder einer DL nach dem damit verbundenen Aufwand ergeben. Preisunterschiede zwischen Handwerkerle und Multinationalem Konzern sollten in erster Linie in anderen Leistungen begründet sein.


Dafür gibts ja die Regelung über Nutzungsrechte. Denn der Wert der Arbeit ist bei beiden Kunden unterschiedlich, wei die Nutzung unterschiedlich ist. Die Art und Weise, wie zB Illustratoren ihre Arbeit vergüten lassen, nämlich aufgrund der Nutzung, sollte bei anderen grafischen Arbeiten im Prinzip auch gelten. Natürlich kann man jetzt mit der Schöpfungshöhe kommen. Ich kenne aber keine Buch zum Thema, in dem ohne Nutzungsrechte gearbeitet wird*. Wie will man sonst eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Es kann ja zB sein, dass man auch für eine große Marke in 2 Stunden ein Superlogo rausheut. Soll man dann dafür nur 2 Stundensätze berechnen?


dein preis richtet sich nach der dienstleistung und nicht nach dem geldbeutel des kunden. was ist wenn du für das cd vom kleinen bäcker hoppenstedt 2 monate arbeit investierst und dann nur 2000 euro bekommst? nutzungsrechte würde er gerne käuflich erwerben aber da er dafür kein geld hat, musst du sie ihm so überlassen.
wenn für ein großes unternehmen eben nur 2 stunden gebraucht wurden, dann ist das deine grundlage, wenn du nach stunden abrechnest. wenn du vorher eine pauschale ausgehandelt hast ist die zeit "egal".

* verstehe ich nicht ganz den zusammenhang. ein logo wird in vermutlich 95% keine schöpfungshöhe erreichen, weil es so nie wirklich im urheberrecht berücksichtigt wird. ein text, gemälde oder foto hingegen schon - hier ist eine urheberschaft schneller ermittelt.
 
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Illunatic

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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.03.2012 17:22
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Illunatic hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Danke für die Aufschlüsselung!

zu deiner Preisfrage: Meiner Meinung nach sollte auch bei immateriellen Gütern und Dienstleistungen sich der Preis eines Gutes oder einer DL nach dem damit verbundenen Aufwand ergeben. Preisunterschiede zwischen Handwerkerle und Multinationalem Konzern sollten in erster Linie in anderen Leistungen begründet sein.


Dafür gibts ja die Regelung über Nutzungsrechte. Denn der Wert der Arbeit ist bei beiden Kunden unterschiedlich, wei die Nutzung unterschiedlich ist. Die Art und Weise, wie zB Illustratoren ihre Arbeit vergüten lassen, nämlich aufgrund der Nutzung, sollte bei anderen grafischen Arbeiten im Prinzip auch gelten. Natürlich kann man jetzt mit der Schöpfungshöhe kommen. Ich kenne aber keine Buch zum Thema, in dem ohne Nutzungsrechte gearbeitet wird*. Wie will man sonst eine für beide Seiten akzeptable Lösung finden. Es kann ja zB sein, dass man auch für eine große Marke in 2 Stunden ein Superlogo rausheut. Soll man dann dafür nur 2 Stundensätze berechnen?


dein preis richtet sich nach der dienstleistung und nicht nach dem geldbeutel des kunden. was ist wenn du für das cd vom kleinen bäcker hoppenstedt 2 monate arbeit investierst und dann nur 2000 euro bekommst? nutzungsrechte würde er gerne käuflich erwerben aber da er dafür kein geld hat, musst du sie ihm so überlassen.
wenn für ein großes unternehmen eben nur 2 stunden gebraucht wurden, dann ist das deine grundlage, wenn du nach stunden abrechnest. wenn du vorher eine pauschale ausgehandelt hast ist die zeit "egal".

* verstehe ich nicht ganz den zusammenhang. ein logo wird in vermutlich 95% keine schöpfungshöhe erreichen, weil es so nie wirklich im urheberrecht berücksichtigt wird. ein text, gemälde oder foto hingegen schon - hier ist eine urheberschaft schneller ermittelt.


Ich denke, wir sind da nah beienander. Oder verstehe ich dich falsch?
Natürlich soll sich die Vergütung normalerweise nicht nach dem Geldbeutel des Kunden richten, sondern nach dem Wert der Arbeit, die geleistet wird. Bei den Nutzungsrechten geht es prinzipell um die Wertschöpfung, die ein Kunde aus meiner Arbeit erhält. Deshalb ist ein Brötchen beim Bäcker für den Millionär und für den Angestellten jeweils gleich viel Wert, aber eine individuelle kreative Dienstleistung beim Designer nicht.

Dein Einwand zur Schöpfungshöhe ist richtig. Aber es gibt in Deutschland die Vertragsfreiheit, sodaß auch in diesem Fall Nutzungsrechte "verkauft" werden können. Das sagen zumindest die einschlägigen Bücher. Denn sonst würden sich ja sämtliche Agenturen in diesem Land, die mit Nutzungsrechten arbeiten, strafbar machen. Und das sind 90%, denk ich mal ...
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 09.03.2012 17:47
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es ist auch kein verbrechen die nutzungsrechte zu verkaufen. man kann auch erst einmal davon ausgehen, dass man sie hat. strafbar würde man sich nicht machen, man müsste nur auf sein geldverzichten.

da ein größerer konzern auch einen größeren nutzenumfang hat, ist der multiplikator höher. aber deine dienstleitung ist nicht mehr wert. wenn es ein bäcker sich leisten könnte würde er das gleiche wie ein konzern bezahlen.

aber du kommst auch nicht in die hölle wenn du einem konzern 500% mehr stundenhonorar in rechnung stellst. ich denke, da muss/wird jeder seine eigene philosophie haben.


wir sind so weit nicht auseinander... nur nicht ganz auf der selben spur. Lächel
 
pantonine

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Verfasst Fr 09.03.2012 17:52
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Zitat:
sondern nach dem Wert der Arbeit, die geleistet wird. Bei den Nutzungsrechten geht es prinzipell um die Wertschöpfung, die ein Kunde aus meiner Arbeit erhält. Deshalb ist ein Brötchen beim Bäcker für den Millionär und für den Angestellten jeweils gleich viel Wert, aber eine individuelle kreative Dienstleistung beim Designer nicht.
Dieses Argument mit der Wertschöfung habe ich ehrlich gesagt nie verstanden. Wo genau ist der Unterschied zum Brötchen? Dass der Kunde „unter der Flagge“ des Logos sehr viel Umsatz macht, oder wie? Und das ist jetzt mein Verdienst? Wundert mich nicht, wenn ein Auftraggeber dieses Argument nicht versteht.
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Nimroy
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Verfasst Fr 09.03.2012 19:02
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pantonine hat geschrieben:
Zitat:
sondern nach dem Wert der Arbeit, die geleistet wird. Bei den Nutzungsrechten geht es prinzipell um die Wertschöpfung, die ein Kunde aus meiner Arbeit erhält. Deshalb ist ein Brötchen beim Bäcker für den Millionär und für den Angestellten jeweils gleich viel Wert, aber eine individuelle kreative Dienstleistung beim Designer nicht.
Dieses Argument mit der Wertschöfung habe ich ehrlich gesagt nie verstanden. Wo genau ist der Unterschied zum Brötchen? Dass der Kunde „unter der Flagge“ des Logos sehr viel Umsatz macht, oder wie? Und das ist jetzt mein Verdienst? Wundert mich nicht, wenn ein Auftraggeber dieses Argument nicht versteht.


Dito. Und ich frag mich immer, ob die Dienstleister, die so argumentieren, das gleiche Argument in umgekehrter Rollenverteilung akzeptieren würden. Wenn der Installateur sagt "Sie sind groß und kräftig, sie scheinen mehr zu essen und wer mehr isst, muss mehr auf den Pott, also haben sie auch mehr vom neuen Klo und deswegen ist es teurer" würde das doch niemand akzeptieren.
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type1

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Verfasst Fr 09.03.2012 19:04
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Nimroy hat geschrieben:
pantonine hat geschrieben:
Zitat:
sondern nach dem Wert der Arbeit, die geleistet wird. Bei den Nutzungsrechten geht es prinzipell um die Wertschöpfung, die ein Kunde aus meiner Arbeit erhält. Deshalb ist ein Brötchen beim Bäcker für den Millionär und für den Angestellten jeweils gleich viel Wert, aber eine individuelle kreative Dienstleistung beim Designer nicht.
Dieses Argument mit der Wertschöfung habe ich ehrlich gesagt nie verstanden. Wo genau ist der Unterschied zum Brötchen? Dass der Kunde „unter der Flagge“ des Logos sehr viel Umsatz macht, oder wie? Und das ist jetzt mein Verdienst? Wundert mich nicht, wenn ein Auftraggeber dieses Argument nicht versteht.


Dito. Und ich frag mich immer, ob die Dienstleister, die so argumentieren, das gleiche Argument in umgekehrter Rollenverteilung akzeptieren würden. Wenn der Installateur sagt "Sie sind groß und kräftig, sie scheinen mehr zu essen und wer mehr isst, muss mehr auf den Pott, also haben sie auch mehr vom neuen Klo und deswegen ist es teurer" würde das doch niemand akzeptieren.


Danke für diese Worte!!!
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
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Alter: 43
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Verfasst Fr 09.03.2012 19:06
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Ihr würdet also prinzipiell vom Imbiss um die Ecke genauso viel für ein Logo nehmen, wie von der Fastfood-Kette mit 1000 Filialen, wenn der reine Arbeitsaufwand gleich ist?
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