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Jokrefreak
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2009
Ort: Bobbau
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.01.2010 13:49
Titel Künstlersozialkasse |
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Moin Freaks,
Ich bin Dienstleister in der Werbebranche (Einzelunternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt), heute war ich bei einer Kundin der ich ein Schild erstellen sollte, diese Fragte mich ob mein Unternehmen Künstlersozialabgabepflichtig ist.
Antwort von mir: NEIN (kenne ich ja gar nicht)
Nach dem ich dann im Büro war habe ich versucht mich etwas schlau zu machen aber wirklich schlau bin ich nicht geworden.
Ich bin doch in dem sinne kein Künstler, ich erstelle doch nur Kundenwünsche bach Ihren Vorgaben, oder???
Ich habe in meinem Aufgabengebiet folgende Dinge:
- Satz und Gestaltung
- Erstellung von Drucksachen
- Beschriftung von Fahrzeugen und Schildern
- u.s.w
Also eine ganz normale Werbefirma die von Künstlersozialabgaben noch nie etwas gehört hat.
Also meine Frage: Zahlt Ihr diese Abgaben als Selbständige oder habt ihr davon gehört??? Wie ist die Lösung für mich und mein Unternehmen????
BITTE BITTE gebt mir ne info, für mich ist das echt wirr hier.
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Benutzer 83064
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 28.01.2010 14:44
Titel
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Ne, ganz locker bleiben!
Die Kundin wollte wahrscheinlich nur wissen, ob sie zusätzlich zu Deiner Leistung auch eine Abgabe an die KSK leisten muss. Wenn Künstler z.B. auf einer Hochzeit singen, muss der, der sie beauftragt hat, so eine Art "Arbeitgeberanteil" an die KSK leisten.
Du bist Gewerbetreibender und nicht bei der KSK versichert.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.01.2010 14:44
Titel
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der bereich satz und gestaltung würde nach meinem dafürhalten unter die künstlersoziale abgabepflicht fallen. der rest ist wohl reines handwerk.
@ Kiuni - ob derjenige bei der ksk versichert ist oder nicht hat im übrigen keinen einfluss darauf, ob eine leistung unter das künstlersozialgesetz fällt und somit abgabeplfichtig ist. man muss nicht unbedingt bei der ksk versichert sein, damit die eigenen leistungen abgabepflichtig werden. da reicht es schon, einer tätigkeit nachzugehen, die als künstlerisch eingestuft werden kann.
weitere infos zu dem doch recht großen themenbereich: http://www.kskontra.de/
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 28.01.2010 14:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 83064
Account gelöscht
Ort: -
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 28.01.2010 14:55
Titel
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lies ruhig weiter... da wirst du weitere abstrusitäten festellen.
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